2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: Sascha Köppen

Jetzt doch: Bis zu 25 Personen dürfen Kontaktsport im Freien betreiben

Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 mit Test, unter 50 ohne Test möglich

Gestern hatte der Bayerische Fußball-Verband (BFV) in einem vehementen Appell noch die Rückkehr des Amateurfußballs gefordert. Und plötzlich ist das auch tatsächlich wieder möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um einen Passus erweitert: Demzufolge dürfen im Freien ab dem morgigen Freitag 25 Personen Kontaktsport betreiben.

Voraussetzung: Die 7-Tages-Inzidenz muss unter 100 liegen und alle Teilnehmer müssen auf das COVID-19-Virus getestet sein, oder aber zur Gruppe der Corona-Genesenen und vollständig Geimpften zählen. In Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 sind keine Testungen erforderlich. Am übernächsten Tag muss das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt dann bekanntgeben, dass das Kontakttraining in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt ist.

Diesen Post setzte Florian Weißmann, Leiter Nachwuchsfußball beim BFV, heute Morgen erfreut ab.
Diesen Post setzte Florian Weißmann, Leiter Nachwuchsfußball beim BFV, heute Morgen erfreut ab. – Foto: Screenshot Facebook



"Damit herrscht jetzt zumindest mal Klarheit in einem Punkt, der in den vergangenen Tagen in Bayern für reichlich Wirrwarr und damit Frust bei den Sportler*innen gesorgt hatte. Die Auslegung der staatlichen Vorgaben wurden bayernweit völlig unterschiedlich gehandhabt", sagt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher: "Das ist ein wichtiger Schritt zurück zu etwas mehr Normalität, wenngleich die Testungen nach wie vor in Gebieten mit 7-Tages-Inzidenzen zwischen 50 und 100 eine hohe Hürde für unsere Vereine darstellen. Deswegen setzen wir uns nach wie vor dafür ein, dass auch Testungen, die in KiTas, Schulen oder beim Arbeitgeber durchgeführt werden, für den Sport herangezogen werden können." Aktuell heißt es in der Verordnung, dass die Sportler über einen "Nachweis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen" müssen.

Aufrufe: 020.5.2021, 08:45 Uhr
M.Willmerdinger / PM BFVAutor