2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
Der SV Inning muss mit keiner Strafe für die Fälschung des Live Tickers rechnen rechnen.  Screenshot BfV
Der SV Inning muss mit keiner Strafe für die Fälschung des Live Tickers rechnen rechnen.  Screenshot BfV

Gefälschter Liveticker des SV Inning: BFV hat entschieden

Absichtliche Täuschung auf Kosten des SC Weßling

Der SV Inning muss wegen des gefälschten Livetickers aus dem Spiel gegen die SpVgg Wildenroth keine großen Konsequenzen befürchten.

Inning Der Bayerische Fußballverband (BFV) will lediglich den Online-Account des „Tickerers“ sperren, dessen Login-Daten sich nachvollziehen lassen. Das sagt BFV-Sprecher Fabian Frühwirth auf Nachfrage des Starnberger Merkur. Da es sich um einen Fanticker und nicht um einen offiziellen Vereinsticker handle, sei die Schuldhaftigkeit auch nach Auswertung der eingeforderten Stellungnahme nicht im sportrechtlichen Sinne, etwa einer Unsportlichkeit, eindeutig nachzuweisen.

Den Verbandsanwalt beschäftigte ein Vorfall vom letzten Spieltag der Kreisklasse 1 am 2. Juni: Laut Liveticker endete die Partie zwischen Inning und Wildenroth 1:1 – in Wirklichkeit aber 3:0. Die Inninger hatten nicht nur ein fiktives Endergebnis vermeldet, sondern zum Beispiel für den 1:1-Ausgleich willkürlich einen Torschützen bestimmt. Offensichtlich sollte durch die Fehlinformationen im Ticker der SC Weßling, der mit Inning im Fernduell um die Aufstiegsrelegation spielte, getäuscht werden. Am Ende reichte Weßling ein 0:0 gegen Egenburg, um sich vor dem SVI Platz zwei in der Tabelle zu sichern.

Der Benutzername des Accounts war während des Spiels und auch noch in den Tagen danach öffentlich im Ticker zu lesen. Üblicherweise bleiben die Beiträge – auch die aus vergangenen Spielzeiten – auf der BFV-Homepage. Den gefälschten Inninger Ticker hat der Verband aber mittlerweile gelöscht. Obwohl die Daten des Tickerers vorliegen, sei es kompliziert, nachzuweisen, wer den Ticker letztlich gefälscht hat. Es gebe „datenschutzrechtliche Hürden“ und vom SV Inning keine klare Aussage, sagt BFV-Sprecher Frühwirth. Er räumt auf Nachfrage ein, dass die Sperrung des Accounts keine wirkliche Sanktionierung darstellt. „Dafür fehlt uns die Handhabe.“ Klar ist: Wer es darauf anlegt, kann nach einer Sperrung mit einer anderen E-Mail-Adresse jederzeit einen neuen Account erstellen. gma

Aufrufe: 023.7.2019, 10:44 Uhr
Starnberger Merkur / Redaktion StarnbergAutor