2024-04-30T13:48:59.170Z

Pokal
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Symbolbild – Foto: Frank-Rainer Wagner

„Diskriminiertes“ Blau-Weiß 90 verärgert über die „Art und Weise“

Oberligist wartet zur Thematik Pokal noch auf die Verhandlung vor dem Verbandsgericht

Am vergangenen Wochenende gab es auf unserer Webseite eine Analyse des Beschlussschreibens des Landesgerichts zur Urteilsverkündung in der „Causa Blau-Weiß 90“. Der Verein zeigte sich darüber ziemlich überrascht, wollte man das Pokalthema doch ruhen lassen, bis das Verbandsgericht eine endgültige Entscheidung getroffen hat.

Derzeit gilt: der durch den BFC Dynamo errungene Pokalsieg ist noch unter Vorbehalt, das Sportgerichtsurteil noch nicht rechtskräftig. Und Blau-Weiß 90 wird nun auch keinen Rückzieher mehr machen, sieht man sich doch weiterhin als einer von 27 Vereinen benachteiligt und um eine sportliche Austragung im AOK-Landespokal gebracht.

Dies ist auch einer der Kritikpunkte des Oberligisten. Insgesamt gehe es „nicht gegen die teilnehmenden Regionalligavereine, sondern vielmehr für die anderen im Pokal noch vertretenden Vereine, sowie gegen die Art und Weise, wie der BFV mit seinen Mitgliedern umgeht“, heißt es in einer neuerlichen Stellungnahme. Der Berliner Fußball Verband hätte nicht im Sinne aller Vereine die Ausreizung der Frist, 01.07.2021, ausgenutzt, sondern den Finaltag der Amateure am 29.05.2021, aus „ausschließlich finanziellen Gründen“. „Unter Berücksichtigung der anhaltenden Pandemie“, der momentanen Inzidenz und den damit seit nun zwei Wochen erlaubten Trainings- beziehungsweise mittlerweile auch Spielgenehmigung, „wäre es allemal gerechter gewesen, wenn man das 1/8 Finale gelost hätte und die restlichen Spiele ab ¼ Finale sportlich beendet hätte.“

Dass man nun von offizieller Seite auch noch erwartet, „dass der Pokalsieger von seinem Geld die anderen Vereine entschädigt, hat für uns mit Gleichbehandlung, Fairplay (allgemeine Grundsätze des BFV, die in der Satzung fest verankert sind) nichts zu tun.“ Man fühle sich abgespeist und „diskriminiert“. Rund 60-80.000 soll der Verband für Werbeeinnahmen, Sponsorengelder oder der Fernsehübertragung erhalten haben. „Mit der Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten wollen wir dem BFV zeigen, dass man so mit seinen Vereinen, die er zu vertreten hat, nicht umgehen kann und sollte.“ Als „Vorzeigebeispiel“ wird die Entscheidung Thüringer Fußball-Verbands vom 04.05.2021 aufgezeigt. Doch statt sich damit zu beschäftigen, bezog sich das Sportgericht auf einen Formfehler…

Aufrufe: 08.6.2021, 22:14 Uhr
FuPa BerlinAutor