2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
Bis zum 2. Juni haben die Vereine im SWFV Zeit, um entweder für Annullierung der Saison 19/20 oder Wertung der Spielzeit mit Quotientenregel zu stimmen.
Bis zum 2. Juni haben die Vereine im SWFV Zeit, um entweder für Annullierung der Saison 19/20 oder Wertung der Spielzeit mit Quotientenregel zu stimmen. – Foto: Mathias Leschek

Bis 5. Juni herrscht Klarheit

Fragen & Antworten: Wie sich der Fußball im Südwesten unter der Corona-Bedrohung organisiert

ALZEY. Die Fußballer im Südwestdeutschen Fußballverband sehnen sich dem 5. Juni entgegen. Dann veröffentlicht das Präsidium wahrscheinlich das Ergebnis, wie die laufende Saison gewertet wird. Das Prozedere, aber auch weniger im Fokus stehenden Themen in Zusammenhang mit den Corona-Verwerfungen im Fußball, in der Zusammenfassung:

Worüber stimmen die Fußball-Vereine gegenwärtig ab?

Bei dieser Abstimmung im Rang eines außerordentlichen Verbandstags stehen zwei Vorschläge zur Wahl. Paket eins lautet, die unvollendete Saison zu wiederholen, alsbald wieder wettkampfmäßig Fußball gespielt werden kann. Paket zwei sieht vor, die aktuelle Tabelle nach der Quotientenregel zu begradigen und danach die beiden Erstplatzierten grundsätzlich aufsteigen zu lassen. Absteiger wird es dann keine geben.

Was bedeutet in dem Zusammenhang „grundsätzlich“?

Grundsätzlich heißt, dass nur Vereine aufstiegsberechtigt sind, die noch nicht in der übergeordneten Liga vertreten sind.

Bis wann soll die Wahlentscheidung gefallen sein?

Die Vereine wurden bereits angeschrieben. Das Wahlverfahren soll bis zum 2. Juni abgeschlossen sein. Mit einer Verkündung des Resultats wird nach der Präsidiumssitzung des SWFV am 5. Juni gerechnet.

Das Ergebnis bezieht sich auf eine Anpassung der Spielordnung. Dazu hätte es laut den Statuten des SWFV keines außerordentlichen Verbandstags bedurft. Warum reichte das Präsidium die Entscheidung weiter an den Souverän?

In der Tat hätte das Präsidium beschließen können, wie mit der aktuellen Saison umzugehen ist. Es kam nach eigenen Angaben im Zuge eines Abwägungsprozesses jedoch zu dem Schluss, dass diese Entscheidung von solch fundamentaler Bedeutung ist, dass sie von einer Mehrheit der Vereine mitgetragen werden sollte.

Über einen einfachen Präsidiumsbeschluss wäre es aber schneller gegangen?

Das ist einerseits richtig. Es hätte aber auch bedeuten können, dass der Beschluss nicht durch die Mehrheit der Vereine getragen wird. Das wiederum hätte das Risiko erhöht, dass der Beschluss auf dem Rechtsweg angefochten wird. Ein solches schwebendes Verfahren hätte durchaus zu einer mehrmonatigen Planungsunsicherheit aller Vereine führen können. Mit dem Votum des Verbandstags wird in jedem Fall für alle Klubs die Rechtssicherheit und damit die Planungssicherheit massiv erhöht. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der etwas mühsamere Weg, den das SWFV-Präsidium gegangen ist, am Ende sogar der Schnellere war. Auch viele andere Verbände im Deutschen Fußball-Bund handeln oder handelten so.

Bei Verbandstagen muss in der Regel präsent sein, wer mitstimmen möchte. Warum ist das diesmal nicht der Fall?

Wegen der Corona-Pandemie wurde ein Gesetz erlassen, das Vereinen und Verbänden andere Abstimmungsmodalitäten als sonst erlaubt. Im SWFV wurde ursprünglich über einen virtuellen außerordentlichen Verbandstag nachgedacht. Diese Idee wurde aber wegen der mitunter schwierigen technischen Umsetzung und mutmaßlich wegen der damit verbundenen, hohen Kosten verworfen. Und zwar zugunsten des nun ebenfalls wegen der Pandemie eingeführten schriftlichen Abstimmungsverfahrens zu bestimmten Vorschlägen.

Bei Verbandstagen haben die Vereine Antragsrecht. Ist es möglich, dass die beiden bereits bekannten Pakete um ein weiteres Modell ergänzt werden?

Nein. Wie seitens der Verbandsführung erläutert wird, gelten bei einem schriftlichen Abstimmungsverfahren wie dem nun praktizierten nicht die Regeln, die bei einer Präsenzveranstaltung herrschen würden.

Sollten die Vereine das Szenario mit den Aufsteigern wählen, könnte es Staffeln mit 18 bis 19 Mannschaften geben, was schon in einer „normalen“ Saison sehr stressig für die beteiligten Klubs wäre. Gibt es schon konkrete Vorstellungen, wie in dem Fall zu verfahren wäre?

Seitens der Verbandsspitze heißt es dazu, man warte den 30. Juni, also den Meldeschluss der Vereine, ab. Dann obläge es den spielleitenden Stellen, auf die konkrete Situation zu reagieren.

Ein zweiter Lockdown ist nicht ausgeschlossen. Ist der SWFV dann besser drauf vorbereitet als diesmal, als ihn die Entwicklung wie ein Schlag aus heiterem Himmel ereilte?

Sollte auch die bevorstehende Saison unvollständig enden, würden die gleichen Verfahrensregeln wie diesmal angewendet, heißt es dazu aus der SWFV-Geschäftsstelle. Ganz allgemein sind die Spielleiter dazu angehalten, auf Beeinträchtigungen des Spielbetriebs flexibel zu reagieren. Sich vorab darüber Gedanken zu machen, erscheine nicht als sinnvoll. Es gebe zu viele Möglichkeiten wie etwa den verspäteten Rundenbeginn oder zwischenzeitliche Unterbrechungen, als dass prophylaktisch Lösungsvorschläge erarbeitet werden könnten oder sollten.



Aufrufe: 025.5.2020, 12:30 Uhr
Claus RosenbergAutor