2024-04-29T14:34:45.518Z

Allgemeines

Abtsdorf reagiert auf die Aussagen des FSA-Geschäftsführers

Stellungnahme zum sportgerichtlichen Verfahren und zu den Erklärungen des Geschäftsführers des FSA im MDR: "Wir werden heute eine Entscheidung haben"

Vorbemerkung: Der SV Graf Zeppelin Abtsdorf steht für die Einhaltung der Regeln des FSA, für die Grundsätze der Ethik, Integrität, Loyalität, Solidarität und Fairness und spricht sich gegen Spielmanipulation aus! Da der Verfahrensgang und die Entscheidungen in der Presse unterschiedlich dargestellt werden, hat sich der SV Graf Zeppelin Abtsdorf entschlossen, den Verfahrensgang zu schildern.

20.04.2021 hat zunächst eine Videokonferenz mit den verbleibenden Pokalteilnehmern stattgefunden.

Nachdem der FSA in der Videokonferenz am 20.04.2021 letztlich nur einen sinnvollen Lösungsvorschlag zur Meldung eines Vereins zum DFB - Pokal – nämlich die Meldung eines Proficlubs – der durch das heute am 29.05.2021 stattgefundene Spiel ermittelt werden sollte, unterbreitet hat, gab es mehrere weitere Lösungsvorschläge der teilnehmenden Vereine.

Über diese wurde weder abgestimmt noch wurden diese akzeptiert. Vorschläge waren:

- Freundschaftsspiel vom FCM oder HFC in den nächsten Jahren bei den kleinen Vereinen;

- eine finanzielle Entschädigung;

- das Losverfahren;

usw..

Der SV Graf Zeppelin Abtsdorf und auch andere Vereine waren mit dem vom FSA vorgeschlagen Lösungsweg nicht einverstanden. Eine den demokratischen Grundsätzen entsprechende Abstimmung hat nicht stattgefunden.

Am 21.04., 22.04 und 23.04.2021 erfolgten zunächst telefonische Anrufe beim FSA. In diesen Telefonaten hat der SV Graf Zeppelin Abtsdorf wiederum deutlich gemacht, dass er mit dem vom FSA vorgeschlagenen Lösungsweg nicht einverstanden ist und hat nach einer Lösung vor dem bevorstehenden Vorstandsbeschluss gesucht. Dem SV Graf Zeppelin Abtsdorf wurde mitgeteilt, dass die Ideen mit einfließen und der Vorschlag des FSA eventuell nachgebessert wird.

Am 23.04.2021 erfolgte dann der Vorstandsbeschluss, wonach alles so bleibt wie vom FSA vorgeschlagen, kein Lösungsvorschlag der Vereine wurde berücksichtigt! Der Beschluss und das Protokoll wurde nicht veröffentlicht oder zugestellt, so dass der genaue Inhalt dem SV Graf Zeppelin Abtsdorf unbekannt war. Aus dem nunmehr vorliegenden Protokoll ist zu entnehmen, dass keine Diskussion oder Abstimmung über mehrere Varianten erfolgt ist. Die Videokonferenz vom 20.04.2021 diente demnach lediglich der Information über, dass schon zuvor im „Stillen Kämmerlein“ bereits Entschiedene. Hiermit war der SV Graf Zeppelin Abtsdorf und andere Vereine nicht einverstanden:

Am 30.04.2021 erfolgte deshalb Einreichung der Rechtsmittel Anrufung, Einspruch und einstweilige Verfügung durch den SV Graf Zeppelin Abtsdorf.

Am 11.05.2021 versuchte der SV Graf Zeppelin Abtsdorf nochmal, eine gütliche Einigung für alle verbliebenen Vereine zu erreichen. Am 13.05.2021 unterbreitete der SV Graf Zeppelin Abtsdorf einen schriftlichen Vorschlag, der jedoch nicht vom FSA angenommen wurde.

Vom Sportgericht wurde den Parteien dann eine Frist bis zum 18.05.2021 eingeräumt, abschließend und unter Beweisantritt Stellung zu nehmen. Das Sportgericht hat hierbei darauf hingewiesen, dass, „Falls eine Stellungnahme nicht oder verspätet eingeht, das Sportgericht des FSA von einem Verzicht auf rechtliches Gehör ausgehen und nach Aktenlage entscheiden wird“.

Gegenüber dem Bevollmächtigten des SV Graf Zeppelin Abtsdorf hat der Präsident des FSA Herr Frank Hering zuvor mitgeteilt, dass er den FSA anwaltlich vertritt. Trotzdem hat Herr Jörg Bihlmeyer, als (Vizepräsident Spielwesen) per Email eine Fristverlängerung bis zum 20.05.2021 beantragt, die auch vom Sportgericht gewährt wurde.

Am 20.05.2021 wurde dann vom FSA, der offensichtlich doch nicht von dem Präsident Frank Hering vertreten wurde, lediglich beantragt den Einspruch zurückzuweisen. Zur Anrufung und zur einstweiligen Verfügung wurde überhaupt nichts beantragt, lediglich mitgeteilt, dass sich die Rechtsauffassung des FSA hierauf analog darauf beziehen würde. Diese Einlassung wurde dem SV Graf Zeppelin Abtsdorf nicht übermittelt.

Am 20.05.2021 um 23.33 Uhr erfolgte die Zurückweisung der „Anrufung“ durch Urteil, was gleich am 21.05.2021 auf der Website und in den Medien vom FSA verbreitet wurde.

Das Sportgericht hat dem SV Graf Zeppelin Abtsdorf,

- ​keine Akteneinsicht gewährt;

- ​weder den angegriffenen Beschluss, noch das Protokoll zukommen lassen;

- ​nicht den Schriftsatz des FSA vor dem Urteil übersendet;

- ​keine mündliche Verhandlung durchgeführt;

- ​das Urteil nicht unterschrieben;

- ​nicht über die einstweilige Verfügung, die der Anrufung als Eilverfahren vorgeht, entschieden.

Am 25.05.2021 wurde deshalb gegen den Vorsitzenden Sportrichter Girke, der noch über die einstweilige Verfügung zu entscheiden hätte, ein Befangenheitsantrag eingereicht. Insbesondere deshalb, weil er im Vorstand des FSA tätig ist und unter massiver Verletzung der Verfahrensvorschriften über eine Vorstandsentscheidung entschieden hat.

Am 26.05.2021 erfolgte dann durch den SV Graf Zeppelin Abtsdorf die Berufung mit Berufungsbegründung gegen das Urteil, hiermit wurden eine Vielzahl von Verstößen gegen die Rechts- und Verfahrensordnungen gerügt.

Am 27.05.2021 erfolgte dann die Gewährung von Akteneinsicht durch das Verbandsgericht und am 28.05.2021 das Urteil des höchsten Sportgerichts des FSA.

In diesem Urteil hat das Verbandsgericht dem SV Graf Zeppelin Abtsdorf vollumfänglich Recht gegeben, da der Vorstand des FSA nicht berechtigt war, den angegriffenen Beschluss gegen den Willen des SV Graf Zeppelin Abtsdorf zu fassen und keine wirksame Ermächtigung des Verbandstages hierzu vorliegt.

Hierbei ist anzumerken, dass eine teilweise Zurückweisung der Berufung nur aus formalen Gründen erfolgt ist, da das Verbandsgericht -wie vom SV Graf Zeppelin Abtsdorf beantragt - keine eigene Entscheidung zur Meldung eines Vereins zum Pokalwettbewerb treffen konnte.

Am 29.05.2021, wurde durch das Interview des Geschäftsführer des FSA Herrn Frank Pohl im MDR bekannt, dass nach Auffassung des FSA ein Schiedsgericht am Montag eine Entscheidung treffen soll. Ein Schiedsgericht ist kein Sportgericht und muss gem. § 38 der Satzung des FSA gebildet werden, was am Montag weder erfolgen kann, noch wird. Diese Äußerungen des Geschäftsführers des FSA Frank Pohl sind geeignet die Öffentlichkeit zu täuschen. Soweit der Geschäftsführer des FSA Frank Pohl den Medien mitteilt: "Wir werden heute eine Entscheidung haben", so ist dies ebenfalls unzutreffend. Der FSA wird aufgefordert sich an das rechtskräftige Urteil seines Verbandsgericht zu halten, dies endlich auf seiner Website zu veröffentlichen und für eine faire Regelung im Einvernehmen mit den Beteiligten, im Sinne des Amateursports zu sorgen.

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Aufrufe: 030.5.2021, 12:00 Uhr
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