2024-05-08T14:46:11.570Z

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Symbolfoto
Symbolfoto – Foto: Patrick Seeger

TSV Singen zieht am grünen Tisch in erste Pokalrunde ein

Partie gegen den TSV Konstanz war beim Stand von 2:0 unterbrochen worden

Nachdem am vergangenen Samstag die Qualifikations-Partie im SBFV-Rothaus-Pokal 2020/21 zwischen dem Türkischen SV Singen und dem Türkischen SV Konstanz zur Halbzeit beim Stand von 2:0 abgebrochen wurde, hat das Verbandssportgericht nun ein Urteil gefällt. Die Partie wird für den Türkischen SV Singen gewertet, der damit in die erste Hauptrunde einzieht.
Nach heftigen Regenfällen und einer gewitterbedingten Unterbrechung in der ersten Halbzeit, ist
der TSV Konstanz in der Halbzeitpause an den Schiedsrichter herangetreten und bat um den Abbruch des Spiels aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr für die Spieler. Einer Fortführung des Spiels auf dem Kunstrasen stimmte der TSV Konstanz nicht zu, so dass das Spiel beim Halbzeit-Stand von 2:0 für Singen abgebrochen wurde.

Das Verbandssportgericht hat nun per Spruchkammer-Urteil entschieden, dass das Spiel Spielordnung mit 3:0-Toren für den TSV Singen gewertet wird, der damit für die erste Runde des SBFV-Rothaus-Pokals 2020/21 qualifiziert ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Türkische SV Konstanz hat jedoch bereits mitgeteilt, keine Rechtsmittel einzulegen. Somit konnte das Erstrunden-Spiel des Türkischen SV Singen gegen den SC Gottmadingen-Bietingen bereits auf den kommenden Samstag, 15.30 h, angesetzt werden.
Aufrufe: 05.8.2020, 10:00 Uhr
BZ/PMAutor