2024-04-25T14:35:39.956Z

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Mit dem Urteil des Bezirksportgerichts ist der SC Wörnsmühl nicht zufrieden. Auf einen erneuten Einspruch verzichtet der Verein allerdings.
Mit dem Urteil des Bezirksportgerichts ist der SC Wörnsmühl nicht zufrieden. Auf einen erneuten Einspruch verzichtet der Verein allerdings. – Foto: MM

Bezirkssportgericht weist Wörnsmühler Einspruch ab

Trotz drei roten Karten beim Gegner

Drei rote Karten für den Gegner, eine schwere Verletzung beim SC Wörnsmühl. Nachdem das Spiel gegen Türk Spor Hausham wiederholt werden sollte, lehnte das Bezirkssportgericht den Einspruch der Wörnsmühler ab.

Wörnsmühl – Ein Nachspiel vor dem Sportgericht hatte das B-Klassen-Duell zwischen dem SC Wörnsmühl II und Türkspor Hausham Mitte Oktober. Wie berichtet, hatte sich der Wörnsmühler Spieler Ioan Oana nach einem groben Foulspiel in der Nachspielzeit das Schien- und Wadenbein gebrochen und musste vom Notarzt eine Dreiviertelstunde lang auf dem Feld behandelt werden. Daher wurde das Spiel von Schiedsrichter Roland Fritzsch in der ersten Minute der Nachspielzeit beendet, vier Minuten hatte er zuvor angezeigt.

Der fällige Platzverweis für die Gäste aus Hausham war bereits der dritte. Zuvor hatten bereits zwei Spieler der Gäste jeweils wegen einer Notbremse Rot gesehen. Beim Spielstand von 1:0 für die Hausherren, die nur noch acht Haushamern gegenüberstanden, wurde die Partie beendet. Das Kreissportgericht hatte dennoch entschieden, dass die Partie auf Kosten des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) neu anzusetzen sei, da es sich um keinen verschuldeten Abbruch handle. Dies hatte nicht nur in Reihen des SC Wörnsmühl großes Unverständnis hervorgerufen, vielmehr diskutierte der halbe Fußball-Landkreis über diese Entscheidung.

„Das Urteil ist in meinen Augen skandalös und inakzeptabel. Ich verstehe nicht, wie man eine Mannschaft, die drei rote Karten kriegt und in der Nachspielzeit zurückliegt, dann auch noch mit einem Wiederholungsspiel belohnen kann“, ärgerte sich damals der Zweite SC-Vorsitzende Martin Kreuzmayr. Die Kicker aus dem Leitzachtal legten gegen das Urteil Berufung ein und zogen vor das Bezirkssportgericht. Zudem gab der SC bekannt, zu einem möglichen Wiederholungsspiel nicht anzutreten.

Wörnsmühl verzichtet auf nächsten Einspruch

Doch auch vor dem Bezirkssportgericht wurde das Ansinnen des SC, die Begegnung dem Spielstand nach zu werten, abgelehnt und damit das Urteil des Kreissportgerichts bestätigt. „Die Berufung wird als unbegründet zurückgewiesen“, heißt es im Protokoll des Sportgerichts. Im Gegensatz zum ersten Urteil des Kreissportgerichts begründete das Bezirkssportgericht seine Entscheidung diesmal ausführlich. Die Begründung liegt der Heimatzeitung vor. „Infolge der schweren Verletzung, dem psychischen Zustand der Spieler und der Tatsache, dass eine längere Unterbrechung zu erwarten war, forderten mehrere Spieler beider Mannschaften den Schiedsrichter auf, das Spiel zu beenden. Beide Spielführer teilten dem Schiedsrichter mit, dass sie das Spiel nicht mehr fortsetzen wollen. Daraufhin wurde das Spiel durch den Schiedsrichter abgebrochen“, heißt es im offiziellen Urteil.

Schiedsrichter Fritzsch wurde vom Bezirkssportgericht telefonisch gehört und erklärte, dass „der Begriff Weigerung durch beide Spielführer vor seiner Entscheidung, das Spiel abzubrechen, nicht gefallen sei“. Hierin liegt auch der entscheidende Punkt, denn bei einem unverschuldeten Spielabbruch, zum Beispiel bei einer schweren Verletzung, sieht die Spielordnung des BFV ein Wiederholungsspiel vor. „Zur Überzeugung des Bezirkssportgerichts hat der leitende Schiedsrichter die finale Entscheidung über den erfolgten Spielabbruch getroffen und ist dabei lediglich den verständlichen Bitten beider Spielführer nachgekommen. Ein verschuldeter Spielabbruch liegt nicht vor“, wird die Entscheidung begründet.

Akzeptieren will man das Urteil beim SC Wörnsmühl zwar nicht, um keine weiteren Kosten zu verursachen, verzichtet der Verein aber auf eine weitere Berufung. Verständnis bringen die Verantwortlichen für die Entscheidung aber keine auf, wie Kreuzmayr in einer Stellungnahme betont. Auf dem Papier ist die Angelegenheit damit zwar beendet, nachvollziehbar ist die getroffene Entscheidung wohl nur für die wenigsten.

Aufrufe: 013.11.2020, 21:45 Uhr
Miesbacher Merkur / Thomas SpieslAutor