2024-05-02T16:12:49.858Z

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Drei Rote Karten gab es für Spieler von Türk Spor Hausham in der Partie gegen den SC Wörnsmühl II. Zwei Mal wegen einer Notbremse. (Symbolbild)
Drei Rote Karten gab es für Spieler von Türk Spor Hausham in der Partie gegen den SC Wörnsmühl II. Zwei Mal wegen einer Notbremse. (Symbolbild) – Foto: dpa / Patrick Seeger

SC Wörnsmühl kritisiert BFV-Urteil: „Ohne gesunden Menschenverstand“

SCW will zum Wiederholungsspiel nicht antreten

Das abgebrochene Spiel zwischen dem SC Wörnsmühl und Türkspor Hausham wird neu angesetzt. Der SCW kritisiert den Bayerischen Fußball-Verband in einer Stellungnahme scharf.

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt der Martin Kreuzmayr, Zweiter Vorsitzender des SC Wörnsmühl, schriftlich, dass man das Urteil „in keinster Weise“ akzeptieren werde. Durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) werde „wieder einmal Wortklauberei“ betrieben. „Man sollte dem Schiedsrichter besser die richtige Frage stellen, ob er die Spielführer gefragt habe, ob sie einem Spielabbruch zustimmen. Auf den Kern der Sache wird vom Sportgericht überhaupt nicht eingegangen. Nämlich die Tatsache, dass Türkspor Hausham in der 91. Minute mit 1:0 zurücklag und nur noch acht Mann auf dem Platz hatte“, heißt es in der Erklärung. „Uns geht es nicht um die drei Punkte, sondern um die Art und Weise, wie der BFV damit umgeht. Es zeigt wieder einmal, dass der BFV nicht in der Lage ist, mit gesundem Menschenverstand zu entscheiden. Stattdessen versteckt man sich hinter Paragrafen, und hirnlose Entscheidungen werden auf Biegen und Brechen durchgesetzt.“

Einspruch des SC Wörnsmühl: BFV schickt Rechnung über 88,47 Euro

Im Kern geht es Kreuzmayr darum, dass Türkspor Hausham in seinen Augen durch die dritte rote Karte und die schwere Verletzung des Spielers Ioan Oana den Spielabbruch verursacht habe – und man deshalb nicht von einem unverschuldeten Spielabbruch sprechen könne. „Wenn ein Spieler aus drei Metern Entfernung mit gestrecktem Bein in Kniehöhe wegspringt und seinem Gegenspieler das Schien- und Wadenbein bricht, dann kann man doch einen Abbruch nicht als unverschuldet bezeichnen. Wann spricht der BFV dann von einem verschuldeten Abbruch? Wenn ein Spieler einen anderen mit einem Messer bedroht?“, fragt Kreuzmayr.

Zudem ärgern ihn die anfallenden Gebühren an den BFV. Dem SC wurden 88,47 Euro für den Einspruch in Rechnung gestellt. „Durch solche Gebühren sollen unsere Vereine abgeschreckt und mundtot gemacht werden, um die sinnlosen oder zumindest fragwürdigen Entscheidungen des BFV zu akzeptieren“, heißt es in der Stellungnahme.

SC Wörnsmühl will zum Wiederholungsspiel gegen Türkspor Hausham nicht antreten

Aus diesem Grund werde man auf einen weiteren Einspruch verzichten: „Wir wollen dem BFV nicht noch mehr Geld in den Rachen werfen, wenn das hirnlose Urteil dann von der nächsthöheren Instanz mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder bestätigt wird.“

Zu einem Wiederholungsspiel werde der Verein nicht antreten. „Im Sinne der Wertschätzung gegenüber unserem Freund Ioan Oana und der sportlichen Fairness bleibt uns jetzt nur der Nichtantritt zu einem Wiederholungsspiel. Auch wenn wir dafür wieder Strafe bezahlen müssen. Alle Vereine im Landkreis sollten einmal zusammenrechnen, wie viel sie in den letzten Jahren an ungerechtfertigten Strafen und Gebühren an den BFV bezahlt haben. Sei es für Spielverlegungen im Jugendbereich, verspätete Ergebnismeldungen oder die IT-Gebühr für äußerst störanfällige und selten funktionierende Apps und Webseiten des Verbands. Wir bilden unsere Jugend mit unzähligen freiwilligen Helfern und bis zu hundert Stunden im Jahr aus. Trotzdem besitzen einige Damen und Herren des BFV eine Haltung gegenüber den Vereinen, die an Überheblichkeit nicht zu übertreffen ist und schaden unserem Vereinsleben mit völlig unnötigen Geldstrafen.“

(Thomams Spiesl)

Aufrufe: 014.11.2020, 08:05 Uhr
Miesbacher Merkur / Thomas SpieslAutor