2024-04-29T14:34:45.518Z

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Sieht der Klageandrohung von Hasan Ismaik gelassen entgegen: BFV-Präsident Dr. Rainer Koch vertraut auf die 50+1-Regel. Foto: dpa
Sieht der Klageandrohung von Hasan Ismaik gelassen entgegen: BFV-Präsident Dr. Rainer Koch vertraut auf die 50+1-Regel. Foto: dpa

BFV-Präsident Koch: “Ismaik fehlt Klagebefugnis"

Zukunft der Löwen und 50+1-Regel

Die Löwen und Hasan Ismaik halten den BFV auf Trab. Im Interview spricht Verbands-Boss Dr. Rainer Koch über die 50+1-Regel und die jüngsten Entwicklungen rund um Sechzig.

München - Sechzig beherrscht derzeit die Schlagzeilen im deutschen Fußball. Der Absturz in den Amateurfußball hat auch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) aufgerüttelt. Denn nun rückt das Thema 50+1-Regel wieder in den Fokus. Wir haben mit BFV-Präsident Dr. Rainer Koch über die Entwicklung bei den Löwen und die Klageandrohung des Investors Hasan Ismaik gesprochen.

Wie froh ist der BFV, dass mit dem TSV 1860 in der kommenden Saison ein absolutes Zugpferd voraussichtlich in der Regionalliga Bayern spielt?

Rainer Koch: Der TSV 1860 München e.V. ist ein sehr wichtiges Mitglied im BFV. Natürlich würde die Regionalliga Bayern durch die 1. Mannschaft von 1860 München weiter aufgewertet werden und noch mehr in den öffentlichen Fokus rücken. Für uns ist es wichtig, dass der BFV als Betreiber der Regionalliga Bayern so schnell wie möglich einen geschäftsführenden Ansprechpartner für die 1. Mannschaft des TSV 1860 München bekommt, der mit uns gemeinsam an den zu klärenden Sachfragen arbeitet.

Was gab den Ausschlag oder was war der Auslöser, die Satzung am Donnerstag mit Blick auf die 50+1-Regel zu ändern?

Koch: Der TSV 1860 München hat durch Anthony Power als damaligem Geschäftsführer den Zulassungsvertrag zur Regionalliga unterschrieben und mit diesem Vertrag die DFB-Satzung und die Geltung der dortigen Regularien, also insbesondere auch die „50+1-Klausel“ ausdrücklich anerkannt. Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und erst gar keine Interpretationsstreitigkeiten aufkommen zu lassen, hat der BFV-Vorstand sich entschlossen, die Satzung des BFV um eine entsprechende eindeutige und klarstellende Formulierung zu ergänzen. Es steht seit jeher völlig außer Frage, dass im BFV, der keine Profifußballspielklassen betreibt, nur eingetragene Vereine Mitgliedschaftsrechte haben und mit Blick auf den Spielbetrieb deshalb die Vereine zwingend das letzte Wort haben müssen.

Wie lange wurde diese Idee schon diskutiert bzw. vorbereitet?

Koch: Aus steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen kann die operative Auslagerung des Spielbetriebs zumindest in den Spielklassen des entgeltorientierten Amateurspitzenfußballs von den BFV-Mitgliedsvereinen auf Kapitalgesellschaften Sinn ergeben. Die geltende Rechtslage und damit die Gültigkeit der 50+1-Klausel wurde für die Regionalliga im Rahmen des Zulassungsverfahrens in den letzten Jahren durch die Vereine ausnahmslos akzeptiert, auch von der KGaA des TSV 1860 München e.V.. Die ausdrückliche Wiederholung des entsprechenden Wortlauts der DFB- und DFL-Regelung in den Satzungstext des BFV erschien uns bislang nicht notwendig.

Sie haben bei der Pressekonferenz am vergangenen Freitag gesagt, Sie hätten in der Vergangenheit gute Gespräche mit Hasan Ismaik geführt. Warum dann diese kurzfristige Satzungsänderung? Der Verband hat sich ja auf der PK klar gegen Hasan Ismaik positioniert.

Koch: Ich hatte jedenfalls bislang einen stets guten Gesprächskontakt zu Herrn Ismaik, allerdings in diesen Gesprächen nie Zweifel an der Gültigkeit der 50+1-Regel im deutschen Fußball gelassen. Dem BFV wurde Mitte letzter Woche bekannt, dass Herr Ismaik gegenüber dem Verein die Gültigkeit der 50+1-Regel für die 3. Liga in Frage gestellt hat, obwohl die 50+1-Regel im Ligastatut für die 3. Liga sogar ausdrücklich festgeschrieben ist. Es war deshalb für den BFV-Vorstand vorhersehbar, dass entsprechende Diskussionen zur Regionalliga aufkommen würden. Diese galt es durch eine explizite Regelung in der BFV-Satzung sofort zu stoppen. Ich habe mich im Übrigen auf der Pressekonferenz in keiner Weise gegen Hasan Ismaik positioniert. Im Gegenteil, denn ich habe gesagt: „Dem Bayerischen Fußball-Verband sind selbstverständlich Vereine mit starken, wirtschaftlich potenten Investoren willkommen. Und der TSV 1860 München braucht starke Partner und auch Hasan Ismaik ist herzlich willkommen.“

Hasan Ismaik hat am Freitag bereits angekündigt, gegen die 50+1-Regel zu klagen. Sind Sie auf diese Klage vorbereitet? Hat der BFV nicht Angst, dass durch diesen Fall ein weitreichendes Grundsatzurteil gefällt werden könnte, das den Profi-Fußball in Deutschland in seinen Grundfesten erschüttern würde?

Koch: Der Bayerische Fußball-Verband betreibt keine Profifußballspielklassen, hat ausschließlich eingetragene gemeinnützige Vereine als Mitglieder. Ich sehe nicht, dass die Mitwirkung am Spielbetrieb in der Regionalliga Bayern oder in anderen Spielklassen des Bayerischen Fußball-Verbandes zu einer Klage gegen die 50+1-Regel berechtigt, jedenfalls nicht zu einer Klage gegen den BFV. Es fehlt Herrn Ismaik insoweit bereits an einer Klagebefugnis.

Gibt es unabhängig vom TSV 1860 noch andere bayerische Vereine, die sich aufgrund der Satzungsänderung Sorgen machen müssen?

Koch: Es ist nicht erkennbar, dass sich ein bayerischer Verein Sorgen machen muss. Der BFV arbeitet mit allen 4600 Mitgliedsvereinen partnerschaftlich zusammen und sucht mit ihnen gemeinsam nach Lösungen. Das gleiche bieten wir dem TSV 1860 München und seiner KGaA an.

Wie kann es sein, dass sich ein Verband instrumentalisieren lässt, um Teilen des Vereins im Umgang mit seinem Gesellschafter zur Seite zu stehen? Müsste man als Verband nicht eine neutrale Position beziehen und versuchen, zwischen den Parteien zu schlichten?

Koch: Der BFV hat sich weder instrumentalisieren lassen noch auf eine Seite geschlagen. Im Gegenteil: Wir haben lediglich deutlich gemacht, welche Regularien im bayerischen Amateurfußball und damit in der Regionalliga Bayern in der Saison 2017/2018 gelten. Der TSV 1860 München e.V. ist Mitglied im BFV. Sein Präsident, seine nach der Vereinssatzung legitimierten Präsidiumsmitglieder sind die zentralen Ansprechpartner des Verbands. Der Verband wiederum muss auf die Einhaltung seiner Satzung strikt achten. Interne Angelegenheiten des Vereins sind kein Thema des BFV. Diesbezüglich ist der Verband neutral und wird die Entscheidungen der Mitgliederversammlung des e.V. am 2. Juli selbstverständlich respektieren und mit dem dann dort vom Verein gewählten Präsidenten und dem Geschäftsführer der KGaA wie bisher auch eng zusammenarbeiten.


Aufrufe: 06.6.2017, 09:07 Uhr
Jörg BullingerAutor