2024-05-10T08:19:16.237Z

Aufreger der Woche
Die Attacke auf den Schiedsrichter nach der Partie vom MSV Pampow gegen Victoria Seelow wurde nun vom NOFV mit einer Geldstrafe für den MSV geahndet.
Die Attacke auf den Schiedsrichter nach der Partie vom MSV Pampow gegen Victoria Seelow wurde nun vom NOFV mit einer Geldstrafe für den MSV geahndet. – Foto: Alexander Rabe

Pampow zu Geldstrafe nach Vorfall gegen Seelow verurteilt

Nach der Oberliga-Partie zwischen dem MSV Pampow und dem SV Victoria Seelow ist es zu einem tätlichen Angriff auf den Berliner Schiedsrichter gekommen gewesen, dieser Vorfall wurde nun bestraft.

Der Nordostdeutsche Fußballverband hat das Urteil für den Vorfall nach dem Spiel vom MSV Pampow gegen Victoria Seelow bekannt gegeben und Pampow zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Nach dem Oberliga-Spiel zwischen dem MSV Pampow und dem SV Victoria Seelow ist es am 29.November zu dem Eklat gekommen, dass Schiedsrichter Denis Waegert von einem Besucher körperlich attackiert wurde und dabei von einem Schlag des Täters am Hinterkopf getroffen worden ist, FuPa Brandenburg berichtete. Nun hat der NOFV das Strafurteil verkündet und den MSV Pampow zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Auf der Facebookseite vom MSV Pampow war dazu Folgendes zu lesen: "Bei der Strafzumessung geht das NOFV- Sportgericht zu Gunsten des MSV Pampow davon aus, dass es sich um einen vereinzelten Vorfall handelte und der Verein gegen den Täter zwischenzeitlich ein (ggf. sogar lebenslanges) Stadionverbot verhängt hat. Der Verein hat glaubhaft versichert, weitere Maßnahmen zur künftigen Verhinderung derartiger Vorfälle eingeleitet zu haben. Hierzu zählt die zeitnahe Auswertung des Vorfalls mit der Security- Firma sowie die sorgfältige Prüfung der organisatorischen Abläufe und der baulichen Voraussetzungen. Zudem ist der Verein bislang sportrechtlich im NOFV nicht aufgefallen. Unter Berücksichtigung dessen war die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro erforderlich und angemessen.
Dabei sei klargestellt, dass auch diese Sanktion ebenfalls schwerpunktmäßig präventive Zwecke hat und künftiges Zuschauerfehlverhalten ausschließen oder zumindest minimieren soll. Die verhängte Geldstrafe soll dabei nach Möglichkeit im Wege des Regresses an den eigentlichen Täter weitergegeben werden. Die - zulässige - zivilrechtliche Inregreßnahme des ermittelten Täters durch den Verein hat dabei insbesondere auch auf andere Personen abschreckende (generalpräventive) Wirkung."


Alle Daten und Fakten zum Match: Spielbericht

Aufrufe: 09.12.2019, 21:15 Uhr
Georg KossatzAutor