2024-05-10T08:19:16.237Z

Im Nachfassen
– Foto: Thomas Rinke

So sieht's aus: Auf- und Abstiegsregelung

Wie jedes Jahr hat die Anzahl der Regionalliga-Absteiger große Auswirkungen auf die Oberliga, Westfalenliga, Landesliga und Bezirksliga.

An nächsten Wochenende startet der Spielbetrieb in den Amateurklassen von Oberliga bis Bezirksliga.FuPa Ostwestfalen hat sich einmal die Auf- und Abstiegsregelungen von der Oberliga bis zur Bezirksliga vorgenommen - denn schließlich geht es in den kommenden Monaten genau um diese Fragen: Wer steigt auf? Wer steigt ab? Eine besondere Rolle kommt - wie in jedem Jahr - der Regionalliga beziehungsweise deren Absteiger zu. Mit dem SV Lippstadt und dem TuS Haltern sind zwei Mannschaften aus dem FLVW-Gebiet (Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen) in der Regionalliga West stark abstiegsgefährdet. Die SG Wattenscheid 09 steht nach dem Rückzug bereits als erster Absteiger fest und wird in der kommenden Saison voraussichtlich wieder in der Oberliga Westfalen antreten. Die Anzahl der Vereine aus Westfalen, die letztlich aus der Regionalliga West absteigen, beeinflusst maßgeblich die Auf- und Abstiege in den unteren Klassen. Eine Übersicht.

Oberliga

Aufstieg: Die beiden Erstplatzierten steigen in die Regionalliga auf. Sollte ein Verein auf sein Aufstiegsrecht verzichten oder keine Lizenz für die Regionalliga erhalten, dürfen der Dritt- oder Viertplatzierte nachrücken, sofern sie die Bedingungen erfüllen.

Abstieg: Die beiden Letztplatzierten steigen definitiv in die Westfalenliga ab. Die Zahl der Absteiger würde sich auf drei erhöhen, wenn entweder mindestens zwei weitere Teams aus dem FLVW-Gebiet in die Oberliga absteigen würden oder sich die Zahl der Aufsteiger aus Lizenz-Fragen verringern würde. Die Zahl der Absteiger würde sich auf vier Teams erhöhen, wenn drei FLVW-Vereine aus der Regionalliga absteigen UND nur ein Verein aufsteigen würde. Die Zahl der Absteiger würde sich auf fünf erhöhen, wenn es keinen Aufsteiger aus der Westfalenliga gibt.

Westfalenliga

Aufstieg: Die Meister der beiden Staffeln steigen definitiv in die Oberliga auf. Diese Zahl würde sich nur erhöhen, wenn die Soll-Größe von 18 Mannschaften in der Oberliga nicht erreicht würde. Gibt es einen freien Platz zu vergeben, dann würden die Tabellenzweiten der beiden Gruppen ein Entscheidungsspiel um den letzten Aufsteiger austragen. Bei zwei freien Plätzen würden beide Tabellenzweiten aufsteigen.

Abstieg: In der Westfalenliga 1 steigt nach dem Rückzug von SC Roland nur noch der Letztplatzierte ab, aus der Westfalenliga 2 die drei Letztplatzierten. Der Tabellen-13. der Gruppe 1 und der 14. der Gruppe 2 spielen in einem Relegationsspiel den letzten Absteiger aus.

Landesliga

Aufstieg: Die Meister aller vier Staffeln steigen auf. Diese Zahl würde sich nur erhöhen, wenn die Soll-Größe von 32 Mannschaften für beide Gruppen nicht erreicht würde. Dann würden die Tabellen-Zweiten der vier Gruppen oder gegebenenfalls die Tabellen-Dritten weitere Plätze in der Westfalenliga ausspielen. Es gäbe jeweils einzelne Entscheidungsspiele.

Abstieg: In der Landesliga, Staffel 1 steigen die drei letztplatzierten Teams ab.

Bezirksliga

Aufstieg: Die jeweiligen Meister der zwölf Gruppen steigen in die Landesliga auf. Sollte die Soll-Größe von 64 Teams in der Landesliga nicht erreicht werden, spielen die Zweitplatzierten eine Aufstiegsrunde um die freien Plätze aus.

Abstieg: In den Staffeln mit 15 Teams (Bezirksliga 4) steigen die zwei Tabellenletzten ab, in den Staffeln mit 16 Teams (Bezirksliga 1, 2 und 7) erwischt es die drei Tabellenletzten und in den Staffeln mit 18 Teams (Bezirksliga 3) steigen die vier Tabellenletzten in die Kreisliga ab.

Aufrufe: 07.2.2020, 10:00 Uhr
FuPaAutor