2024-05-10T08:19:16.237Z

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Die Regionalligisten dürfen nicht wie die Ligen aus den unteren Vereine, aufgrund des Inzidenzwertes, ein Spiel absagen.
Die Regionalligisten dürfen nicht wie die Ligen aus den unteren Vereine, aufgrund des Inzidenzwertes, ein Spiel absagen. – Foto: Sven Leifer

Sonderregelung für Regionalliga Bayern - Keine Spielabsage wie in den Ligen darunter

Für die Regionalliga Bayern gelten andere Regeln

Während es den Vereinen ab der Bayernliga abwärts erlaubt ist, Spiele ab einem gewissen Inzidenzwert abzusagen, so gilt dies für die bayerischen Regionalligisten nicht.

Landkreis München Nord – Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hält auch weiterhin an seinen flexiblen Maßnahmen zur Durchführung des Amateurfußball-Spielbetriebs im Freistaat während der Corona-Pandemie fest – das sei das Ergebnis einer Sitzung vom Montagabend, in der die Lage nochmals intensiv erörtert worden sei, teilt der BFV mit. Seit dem Re-Start am 19. September 2020 hätten in Bayern 43 208 Partien und damit über 85 Prozent aller angesetzten Spiele durchgeführt werden können.

Absage des Spielbetriebs ist momentan nicht vorgesehen

„Eine Generalabsage ist aktuell und stets vorbehaltlich weitergehender staatlicher Maßnahmen nicht vorgesehen“, heißt es weiter. Aktuell ist der Breitensport in Bayern weiterhin erlaubt. Auch wenn die staatlichen Vorgaben den Breitensport ausdrücklich auch weiterhin zulassen und sich Mediziner ebenso wie Wissenschaftler unisono einig seien, dass das Fußballspiel an sich kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt, so sei die Verunsicherung allerorten spürbar, sagt Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der beim BFV für den Spielbetrieb zuständig ist. „Deswegen kann jeder Verein, der Bedenken hat und in einem solchen Gebiet beheimatet ist oder eben dort antreten soll, sein Spiel auf Antrag kostenfrei verlegen.“ Denjenigen, die spielen wollten, sollten auch jetzt spielen dürfen. „Dabei ist klar, dass nicht das Fußballspiel selbst ein erhöhtes Risiko darstellt, sondern An- und Abreise, Aufenthalte in den Umkleiden und Duschen oder in den Zuschauerbereichen.“ Hier müsse jeder alles dafür tun, um Kontakte zu beschränken und Gefahren erst gar nicht entstehen zu lassen.

Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen hatte der BFV am vergangenen Freitag im sogenannten Corona-Paragrafen 94 der Spielordnung die zusätzliche Möglichkeit kostenloser Spielverlegungen geschaffen – und zwar für alle Vereine, die in einer Region mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 50 beheimatet sind oder nicht zu Partien in solche Gebiete reisen wollen oder nicht gegen Gegner aus solchen Gebieten antreten wollen (wir berichteten). Eine Zustimmung des gegnerischen Vereins sei dabei nicht erforderlich. Es reiche aus, einen Antrag beim jeweiligen Spielleiter zu stellen sowie den Gegner sowie den Schiedsrichter rechtzeitig über eine solche Entscheidung von Vereinsseite zu informieren.

Für Regionalliga Bayern gilt die Sonderregelung nicht

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020, hiervon ausgenommen ist die Regionalliga Bayern – dies habe der Vorstand jetzt so beschlossen. „Hintergrund, die Regionalliga Bayern von der Möglichkeit der einseitigen Spielabsage auszunehmen, ist für den Vorstand zuvorderst die besondere Terminsituation, die sich vor allem aus der Schnittstelle zur 3. Liga und den damit einhergehenden Aufstiegsspielen auf nationaler Ebene ergibt“, sagt BFV-Verbandsspielleiter Josef Janker. mm

Aufrufe: 028.10.2020, 10:13 Uhr
Münchner Merkur (Nord) / Redaktion Münchner MerkurAutor