2024-03-18T14:48:53.228Z

Querpass
Im Clinch mit dem Verband: Die Fans des SV Babelsberg 03 haben am Freitag beim Spiel gegen Chemie Leipzig auch gegen den NOFV protestiert. Foto: Christian Donner - Photography
Im Clinch mit dem Verband: Die Fans des SV Babelsberg 03 haben am Freitag beim Spiel gegen Chemie Leipzig auch gegen den NOFV protestiert. Foto: Christian Donner - Photography

Wie weiter im Fall Babelsberg? NOFV vertagt die Entscheidung

Eine schnelle Lösung ist weiter nicht in Sicht: Der Nordostdeutsche Fußballverband will sich später mit der Causa 03 befassen.

Am heutigten Dienstag war eine Entscheidung erwartetet worden, wie es nun weitergeht im Streit zwischen dem Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) und dem SV Babelsberg 03. Fans und Verein müssen sich aber noch gedulden.

Der NOFV hat die Entscheidung darüber verschoben, ob man nach der Babelsberger Zahlungsverweigerung beim Verbandsgericht einen Antrag auf eine Verfahrenseröffnung stellen werde. Aktuell versucht man, alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen und ein öffentliches Gespräch zu organisieren. Dies bestätigte der NOFV auf FuPa-Anfrage.

Hintergrund

Der NOFV hatte gegen den SV Babelsberg eine Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro verhängt, nachdem es im April 2017 im Spiel gegen Cottbus zu Ausschreitungen im Karl-Liebknecht-Stadion gekommen war. Die Potsdamer monieren, dass der Verband Gesänge gegen Rechts bestrafe, die im Gerichtsurteil des Verbandes gegen die Filmstädter aufgetaucht sind. NOFV-Sportrichter Stephan Oberholz hat bereits eingeräumt, dass die Erwähnung der Rufe im Urteil ein Fehler war und man den Verein dafür "de facto nicht" bestraft hätte. Stattdessen sei die verwendete Pyrotechnik der Hauptgrund.


Die neuesten Entwicklungen im Streit zwischen dem NOFV und dem SVB 03

In einer Pressemitteilung des NOFV vom Montagnachmittag war in Bezug auf das Urteil ähnliches zu lesen. "Es konnte der Eindruck entstehen, der Verein sei wegen des Rufes 'Nazi-Schweine raus!# aus dem Babelsberger Fanblock zu einer Geldstrafe verurteilt worden, deren Zahlung er verweigere. Dem ist mitnichten so." Der SVB zweifelt an dieser Argumentation und bekräftigte die eigene Position am Montagabend noch einmal in einer entsprechenden Stellungnahme.

Während der Verband weiter darauf beharrt, dass das Sportgericht bis zur Urteilsfindung "von keiner Seite – auch nicht in den Stellungnahmen des SV Babelsberg 03 – auf rechte Parolen, Hitlergrüße etc. hingewiesen" worden ist, hält der SVB dagegen: "Hier setzt der NOFV weiterhin seine Strategie der konsequenten Lügen fort. Bereits in unserer Stellungnahme an das Sportgericht im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahren, also vor dem ersten Urteil, konnten Richter und Beisitzer Folgendes lesen: 'Die unermesslich hohe Anzahl von verfassungsfeindlichen und volksverhetzenden Entgleisungen im Gästeblock stellt das eingangs beschriebene Kernproblem noch einmal deutlich dar. Kein Verein, der sich offen gegen Rassismus und Diskriminierung ausspricht, kann eigentlich der bevorzugte Verein eines derartigen Personenkreises sein.'"

Neben der finanziellen und politischen Tragweite brachte der NOFV zusätzlich auch noch einmal Verfahrensfehler ins Spiel: "Die vom SV Babelsberg eingereichte Berufung wurde als unzulässig verworfen, da sie nicht unterzeichnet war. Die Berufungsvorschriften sind den Vereinen bekannt. Somit war das Verfahren gegen den SV Babelsberg 03 vor den Rechtsorganen des NOFV abgeschlossen und rechtskräftig", betonte man noch einmal.

Auch das sieht man beim SVB anders und bemüht die Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes, die in Paragraph 9 unter anderem das Thema Einsprüche regelt. "Ein Hinweis auf eine notwendige Unterschrift ist hier nicht erwähnt und wurde in den vergangenen Jahren auch bei gleichen gelagerten Fällen nicht verlangt. Eine aussagekräftige Erklärung hierzu gibt es vom NOFV bis heute nicht."

Den weiteren Verlauf im Anschluss an die abgeschmetterte Berufung stellt der Verband so dar: Zwar habe der SVB beim unabhängigen Schiedsgericht daraufhin fristgemäß Klage eingereicht. Aber "die Angelegenheit nicht - wie notwendig - weiter betrieben". Deshalb sei das Schiedsgerichtsverfahren eingestellt worden.

Diese Ansicht bestätigt man in Babelsberg: "Das ist zunächst mal korrekt", heißt es aus dem Karl-Liebknecht-Stadion. "Aber zum Zeitpunkt der geplanten Anrufung eines Schiedsgerichts wurde eine Nachuntersuchung der Vorgänge auf Hinweis des DFB durch Herrn Oberholz begonnen", wenden die Nulldreier ein. "Wir hatten zu diesem Zeitpunkt die Hoffnung, dass die dort gewonnenen Erkenntnisse zu einer Revision unseres Urteils führen würde. Bekannterweise führten sie aber zu einem weiteren Urteil gegen Energie Cottbus, das dann zurückgenommen wurde. Dass uns nun implizit vorgeworfen wird, dass wir hier dem NOFV die Chance gegeben haben, das Skandalurteil selbst zu korrigieren, ist schon perfide."

Aufrufe: 06.2.2018, 11:41 Uhr
Marc SchützAutor