2024-03-18T14:48:53.228Z

Aufreger der Woche
F: Christian Donner - Photography
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Babelsberg droht Sperre statt Liga-Ausschluss

AKTUALISIERT: Der SVB hat ernst gemacht und die vom Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) geforderte Strafe nicht bezahlt, trotzdem dürfte der Zwangsabstieg ausbleiben.

Der SV Babelsberg hat die vom Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) geforderte Strafe nicht bezahlt. Dennoch könnte ein Zwangsausschluss aus der Regionalliga Nordost ausbleiben. Stattdessen droht eine Spielstrafe.

Eine erste Wende im Streit zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem Nordostdeutschen Fußballverband? Der NOFV hat eine Erklärung veröffentlicht, wonach der im Raum stehende Zwangsabstieg zunächst erst einmal vom Tisch ist. Allerdings könnte es zu einer Sperre kommen, sollte der SVB weiter die vom Verband geforderte Strafe nicht zahlen.

"Ein Erlass oder teilweiser Verzicht auf diese Forderungen ist dem NOFV rechtlich nicht möglich. Nach den Statuten des Verbandes führt eine Nichtzahlung allerdings nicht zum Ausschluss aus dem Spielbetrieb, sondern zur Spielsperre bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten", so der Verband.

Für Babelsberg-Boss Archibald Horlitz ist das ein erster Schritt: "Damit hält sich der NOFV mit seinem Vorgehen wenigstens an die eigene Satzung und verfügt nicht, wie der designierte Präsident des NOFV, Erwin Bugar, am Wochenende ankündigte, einen Zwangsabstieg". Allerdings hat er der SVB-Chef auch Zweifel am Ausgang eines erneuten Verfahrens. "Das Verbandsgericht ist nun die gleiche Institution, welches die Revision gegen das Skandalurteil gegen den SV Babelsberg 03 ablehnte".

Ohnehin ist ein Ende des Streits damit noch nicht in Sicht. Denn einerseits ist offen, ob der SVB die verhängte Strafe nun zahlt. Und andererseits sind die Fronten verhärtet. "Ein Angebot für ein klärendes Gespräch ohne Vorbedingungen wird es nicht geben", zitiert Horlitz aus einem Schriftverkehr mit dem NOFV den Verband.

Erst am Freitag hatte der Potsdamer Klub gemeinsam mit den Anhängern von Chemie Leipzig gegen den Verband protestiert. Auf zahlreichen Spruchbändern und Doppelhaltern kritisierten die Fans beim 4:0-Heimsieg der Babelsberger den NOFV scharf. Am Wochenende gab es eine Solidaritätswelle, die weit über Brandenburg hinausreichte: Bei Fortuna Düsseldorf, dem SC Freiburg und dem FC Saarbrücken erschienen ebenso Spruchbänder auf den Rängen wie beim Clapton FC und dem FC United of Manchester (neunte und sechste englische Liga). Mit dem FCUM verbindet Babelsberg seit Jahren eine Fanfreundschaft. Auch die Amateure des Bundesligisten von Borussia Dortmund schlossen sich an.

Almedin Civa, Coach der Babelsberger kritisierte im FuPa-Interview das Vorgehen des NOFV ebenfalls heftig. "Die sollen eingestehen, dass sie die Fehler gemacht haben", sagte er.

Hintergrund: Der NOFV hatte gegen den SV Babelsberg eine Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro verhängt, nachdem es im April 2017 im Spiel gegen Cottbus zu Ausschreitungen im Karl-Liebknecht-Stadion gekommen war. Die Potsdamer monieren, dass der Verband Gesänge gegen Rechts bestrafe, die im Gerichtsurteil des Verbandes gegen die Filmstädter aufgetaucht sind. NOFV-Sportrichter Stephan Oberholz hat bereits eingeräumt, dass die Erwähnung der Rufe im Urteil ein Fehler war und man den Verein dafür "de facto nicht" bestraft hätte. Stattdessen sei die verwendete Pyrotechnik der Hauptgrund.

Auch in der Pressemitteilung des NOFV vom Montagnachmittag war ähnliches zu lesen. Zudem beharrt man beim Verband weiter darauf, dass das Sportgericht bis zur Urteilsfindung "von keiner Seite – auch nicht in den Stellungnahmen des SV Babelsberg 03 – auf rechte Parolen, Hitlergrüße etc. hingewiesen" worden ist.

Zum Verlauf des Verfahrens hieß es in der Mitteilung: "Die vom SV Babelsberg eingereichte Berufung wurde als unzulässig verworfen, da sie nicht unterzeichnet war. Die Berufungsvorschriften sind den Vereinen bekannt. Somit war das Verfahren gegen den SV Babelsberg 03 vor den Rechtsorganen des NOFV abgeschlossen und rechtskräftig."

Zwar hat der SVB beim unabhängigen Schiedsgericht fristgemäß Klage eingereicht. Aber "die Angelegenheit nicht - wie notwendig - weiter betrieben", teilte der NOFV mit. Deshalb sei das Schiedsgerichtsverfahren eingestellt worden.

Zudem beteuerte der Verband "für die Grundwerte einer weltoffenen demokratischen Gesellschaft, für Vielfalt und Toleranz und gegen jegliche Formen von Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus" einzutreten. Bereits am vergangenen Freitag war eine ähnliche Mitteilung auf der Website des NOFV erschienen.

Aufrufe: 05.2.2018, 14:39 Uhr
Marc SchützAutor