2024-04-25T14:35:39.956Z

Querpass
Andreas Petersen Foto: Schaap
Andreas Petersen Foto: Schaap

Verhandlungsunfähig: Berufung im Fall Petersen ruht

Im Verfahren gegen den Halberstädter wird bis auf weiteres nicht weiterverhandelt.

Das Berufungsverfahren in der Spielmanipulations-Affäre um Andreas Petersen ruht bis auf Weiteres. Das teilte der Nordostdeutsche Fußbalverband (NOFV) am Montag mit.

Hintergrund ist offenbar eine ernstere Erkrankung Andreas Petersens. "Der NOFV informiert, dass das Berufungsverfahren vor dem Verbandsgericht auf Antrag des Berufungsführers wegen krankheitsbedingter Verhandlungsunfähigkeit bis auf Weiteres ruhend gestellt wurde", schreibt der Verband in einer Pressemitteilung. Es werde zu dieser Sache auch "keine weiteren Auskünfte" heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Andreas Petersen war vom NOFV wegen "unsportlichen Verhaltens in zwei Fällen" zu einem Jahr Funktionsverbot und einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Verband sah es als erwiesen an, dass der Halberstädter in seiner Funktion als Sportlicher Leiter zwei Spieler des SV Babelsberg 03 vor einem Punktspiel Ende November 2018 Geld geboten hattte. Sie sollten "die Füße hochlegen", wie Babelsberg-Coach Almedin Civa damals kurz nach dem Duell öffentlich machte.

Petersen hatte nach dem Urteil im März Berufung eingelegt. Wie es nun in der Affäre weitergeht, ist offen.

Aufrufe: 020.5.2019, 14:42 Uhr
Marc SchützAutor