2024-03-18T14:48:53.228Z

Aufreger der Woche
Aufgebracht: Die Fans des SV Babelsberg protestieren gegen den NOFV. Foto: Christian Donner - Photography
Aufgebracht: Die Fans des SV Babelsberg protestieren gegen den NOFV. Foto: Christian Donner - Photography

NOFV-Verfahren gegen Babelsberg war längst eröffnet

AKTUALISIERT: Am Dienstagvormittag hieß vom Verband noch, sich in den kommenden Tagen zusammenzusetzen. Bereits am Montag hatten das Präsidium und die Geschäftsführung einen Antrag gestellt.

Der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) hat doch einen Antrag auf Eröffnung eines Spielausschluss-Verfahrens gegen den SV Babelsberg gestellt. Dabei hieß es zunächst, man wolle erst einmal abwarten. Dem Verein droht eine Liga-Sperre.

Auf FuPa-Anfrage bekräftigte NOFV-Geschäftsführer Holger Fuchs noch am Dienstagvormittag, dass man versuche, alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen und ein öffentliches Gespräch zu organisieren. Von einem Spielausschluss-Verfahren gegen den SV Babelsberg 03 war nicht die Rede. Bereits am Dienstagnachmittag spuckte das Faxgerät des Regionalligisten dann aber genau einen solchen Antrag aus. Er war bereits am Montag gestellt worden. Von NOFV-Präsident Rainer Mikoleit und Geschäftsführer Holger Fuchs. Das geht aus einem Schreiben hervor, das FuPa Brandenburg in Kopie vorliegt.

7340 Euro verlangt der Verband darin - ursprünglich waren es 7000 Euro gewesen, die man dem SVB wegen gezündeter Pyrotechnik im Spiel gegen Energie Cottbus im April 2017 in Rechnung stellte. Mittlerweile sind Mahngebühren dazu gekommen. In dem Schreiben verweist der NOFV ausdrücklich darauf, dass bei einer Nichtzahlung eine Spielsperre drohe. Bis zum 14. Februar habe der Klub nun Zeit, zu zahlen oder zumindest Stellung zu nehmen, erklärte NOFV-Geschäftsführer Holger Fuchs im Nachgang.

"Während hier die anfragenden Journalisten und die Öffentlichkeit vertröstet werden, dass angeblich erst am Donnerstag entschieden werden soll, läuft bereits das Faxgerät im Hinterzimmer der NOFV-Geschäftsstelle. Wenigstens beim Lügen ist der NOFV konsequent", empörte sich der Präsident des SV Babelsberg, Archibald Horlitz, kurz nach Eingang des Schreibens.

Tatsächlich wird am Donnerstag aber ein Pressegespräch zum Thema stattfinden, wo sich der NOFV den Fragen von Journalisten stellen will. Es wird ab 14 Uhr im Seehotel Berlin-Rangsdorf stattfinden.

Hintergrund

Der NOFV hatte gegen den SV Babelsberg eine Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro verhängt, nachdem es im April 2017 im Spiel gegen Cottbus zu Ausschreitungen im Karl-Liebknecht-Stadion gekommen war. Die Potsdamer monieren, dass der Verband Gesänge gegen Rechts bestrafe, die im Gerichtsurteil des Verbandes gegen die Filmstädter aufgetaucht sind. NOFV-Sportrichter Stephan Oberholz hat bereits eingeräumt, dass die Erwähnung der Rufe im Urteil ein Fehler war und man den Verein dafür "de facto nicht" bestraft hätte. Stattdessen sei die verwendete Pyrotechnik der Hauptgrund.



Die jüngsten Entwicklungen im Streit zwischen dem NOFV und dem SVB 03

In einer Pressemitteilung des NOFV vom Montagnachmittag war in Bezug auf das Urteil ähnliches zu lesen. "Es konnte der Eindruck entstehen, der Verein sei wegen des Rufes 'Nazi-Schweine raus!# aus dem Babelsberger Fanblock zu einer Geldstrafe verurteilt worden, deren Zahlung er verweigere. Dem ist mitnichten so." Der SVB zweifelt an dieser Argumentation und bekräftigte die eigene Position am Montagabend noch einmal in einer entsprechenden Stellungnahme.

Während der Verband weiter darauf beharrt, dass das Sportgericht bis zur Urteilsfindung "von keiner Seite – auch nicht in den Stellungnahmen des SV Babelsberg 03 – auf rechte Parolen, Hitlergrüße etc. hingewiesen" worden ist, hält der SVB dagegen: "Hier setzt der NOFV weiterhin seine Strategie der konsequenten Lügen fort. Bereits in unserer Stellungnahme an das Sportgericht im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahren, also vor dem ersten Urteil, konnten Richter und Beisitzer Folgendes lesen: 'Die unermesslich hohe Anzahl von verfassungsfeindlichen und volksverhetzenden Entgleisungen im Gästeblock stellt das eingangs beschriebene Kernproblem noch einmal deutlich dar. Kein Verein, der sich offen gegen Rassismus und Diskriminierung ausspricht, kann eigentlich der bevorzugte Verein eines derartigen Personenkreises sein.'"

Neben der finanziellen und politischen Tragweite brachte der NOFV zusätzlich auch noch einmal Verfahrensfehler ins Spiel: "Die vom SV Babelsberg eingereichte Berufung wurde als unzulässig verworfen, da sie nicht unterzeichnet war. Die Berufungsvorschriften sind den Vereinen bekannt. Somit war das Verfahren gegen den SV Babelsberg 03 vor den Rechtsorganen des NOFV abgeschlossen und rechtskräftig", betonte man noch einmal.

Auch das sieht man beim SVB anders und bemüht die Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes, die in Paragraph 9 unter anderem das Thema Einsprüche regelt. "Ein Hinweis auf eine notwendige Unterschrift ist hier nicht erwähnt und wurde in den vergangenen Jahren auch bei gleichen gelagerten Fällen nicht verlangt. Eine aussagekräftige Erklärung hierzu gibt es vom NOFV bis heute nicht."

Den weiteren Verlauf im Anschluss an die abgeschmetterte Berufung stellt der Verband so dar: Zwar habe der SVB beim unabhängigen Schiedsgericht daraufhin fristgemäß Klage eingereicht. Aber "die Angelegenheit nicht - wie notwendig - weiter betrieben". Deshalb sei das Schiedsgerichtsverfahren eingestellt worden.

Diese Ansicht bestätigt man in Babelsberg: "Das ist zunächst mal korrekt", heißt es aus dem Karl-Liebknecht-Stadion. "Aber zum Zeitpunkt der geplanten Anrufung eines Schiedsgerichts wurde eine Nachuntersuchung der Vorgänge auf Hinweis des DFB durch Herrn Oberholz begonnen", wenden die Nulldreier ein. "Wir hatten zu diesem Zeitpunkt die Hoffnung, dass die dort gewonnenen Erkenntnisse zu einer Revision unseres Urteils führen würde. Bekannterweise führten sie aber zu einem weiteren Urteil gegen Energie Cottbus, das dann zurückgenommen wurde. Dass uns nun implizit vorgeworfen wird, dass wir hier dem NOFV die Chance gegeben haben, das Skandalurteil selbst zu korrigieren, ist schon perfide."

Aufrufe: 07.2.2018, 10:09 Uhr
Marc SchützAutor