2024-05-10T08:19:16.237Z

Ligabericht

Sportgericht weist Dillinger Einspruch ab

3:3 gegen den SV Mindelzell hat zunächst Bestand

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Als unbegründet zurückgewiesen hat das zuständige Kreis-Sportgericht den Einspruch der SSV Dillingen gegen die Wertung des 3:3 im Heimspiel gegen den SV Mindelzell. SSVler Eugen Panow hatte kurz vor Ende der Partie die Rote Karte gesehen – beim Stand von 3:2. Mindelzell glich in der Nachspielzeit noch aus.

Zur Begründung: Die Einschätzung eines Fehlverhaltens oder einer Provokation eines Spielers obliege allein dem leitenden Schiedsrichter, im vorliegenden Fall handle es sich nicht um einen Regelverstoß des Referees, sondern um eine Tatsachenentscheidung. Die SSV Dillingen, so teilt der Verein mit, habe dieses Urteil in der ersten Instanz so erwartet und prüft daher derzeit mit Sportrechtsexperten die Möglichkeit einer aussichtsreichen Berufung.

Die Kreisstädter sind der Meinung, dass in der Begründung nicht genügend darauf eingegangen wurde, ob der Schiedsrichter den Torjubel an sich geahndet oder nur aufgrund seiner vorherigen Ankündigung, den nächsten Schreienden vom Platz zu stellen, Panow die Rote Karte gezeigt hat. Sei letzteres der Fall, so ist nach SSV-Meinung ein Regelverstoß weiterhin anzunehmen.

Aufrufe: 016.5.2014, 12:57 Uhr
Donau-Zeitung / gülAutor