2024-05-10T08:19:16.237Z

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Winterpause und Corona-Pause im Amaterufußball. 
Winterpause und Corona-Pause im Amaterufußball.  – Foto: Archiv

Corona: BFV passt Regeln für Wechsel im Winter an

Neue Fristen im Amateurfußball

Der Bayerische Fußball Verband (BFV) regiert nun auch in Sachen Transfer auf die Corona-Pandemie. Bei Transfers gibt es nun neue Regeln zu beachten.

Landkreis Der Amateurfußball in Bayern ist zwar coronabedingt in der vorzeitigen Winterpause, dennoch arbeiten viele Vereine an den Mannschaftskadern. Und auch so mancher Spieler denkt über eine neue Herausforderung nach. Doch was gilt es bei einem Wechsel im Winter in der sogenannten Wechselperiode II zu beachten, welche Fristen gelten, und was darf auf keinen Fall versäumt werden? Diese Fragen beantwortet der Bayerische Fußball-Verband (BFV) jetzt bezüglich der Corona-Saison 2019/21.

Grundsätzlich ist die fristgerechte Abmeldung vom Spielbetrieb beim bisherigen Verein zum 31. Dezember 2020 zu beachten – auch die Zustimmung des abgebenden Klubs braucht es. Das Wechselfenster der Periode II schließt zum 31. Januar 2021. Zwar dürfen sich Spielerinnen und Spieler auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins in der Wechselperiode II einem neuen Klub anschließen – allerdings ist hierfür die sechsmonatige Inaktivität Voraussetzung, erklärt der BFV. All diese Regeln gelten jedes Jahr.

Neu hingegen ist, dass sich aufgrund der staatlichen Corona-Verfügungen heuer die sechsmonatige Inaktivität anders berechnet. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die Zeiträume 13. März bis 29. Juli 2020 sowie 2. bis 30. November 2020. Die gleiche Berechnung gilt für Sperren. Alle Infos unter www.bfv.de.

(mm)

Aufrufe: 07.12.2020, 09:21 Uhr
Münchner Merkur (Nord) / Redaktion Münchner MerkurAutor