2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
– Foto: Thomas Rinke

Niederrhein: Der Auf- und Abstieg 2019/20

Die Auf- und Abstiegsregelung für die überregionalen Ligen und 13 Kreise im Fußballverband Niederrhein in der Übersicht von FuPa Niederrhein.

Die Saison schreitet voran, und allmählich sind sie wieder da, diese Fragen: Wie viele Mannschaften steigen eigentlich in der Kreisliga B auf, und wie viele Teams könnten aus der Kreisliga A im ungünstigsten Fall noch absteigen? Wir, die Redaktion von FuPa Niederrhein, haben uns wieder bemüht, alle diese Fragen in einem großen Text zu beantworten, den wir in nächster Zeit für Euch immer wieder aktualisieren werden.

Auf- und Abstieg in der Regionalliga West

In diesem Jahr muss der Meister der Regionalliga sich noch in einer Aufstiegsrunde mit dem Meister der Regionalliga Nordost messen, um den Aufstieg in die Dritte Liga zu realisieren. Das dämpft die Freude über eine mögliche Meisterschaft naturgemäß etwas. In Sachen Abstieg steht durch die Ligastärke von 19 Mannschaften bereits fest, dass es fünf Absteiger aus der Regionalliga geben wird. Da sie SG Wattenscheid 09 durch ihre Insolvenz und den folgenden Rückzug bereits als erster Absteiger feststeht, kommen noch vier sportliche hinzu. Verringern würde sich diese Zahl nur, wenn durch die fünf Absteiger für die kommende Saison die Zahl von 18 Mannschaften unterschritten würde.

Des Weiteren wurde der Aufstieg in die Dritte Liga bis 2023 geregelt: 2020/21, 2021/22 und 2022/23 steigt der Meister der Regionalliga West direkt in die 3. Liga auf - die Relegation entfällt demnach.

Auf- und Abstieg in der Oberliga Niederrhein

Hier ist die Regelung in Sachen Aufstieg noch erfreulich einfach. Der Meister steigt in die Regionalliga auf, und nur dann, wenn dieser auf den Aufstieg verzichten sollte, könnte der Zweit- oder Drittplatzierte noch nachrücken. Ab Platz vier besteht keine Berechtigung mehr zum Aufstieg. Da der enteilte Tabellenführer SV Straelen allerdings schon seine Lizenzunterlagen eingereicht hat, steht der Niederrhein-Vertreter so gut wie fest – denn verzichten werden die Gelderländer mit Sicherheit nicht.

Beim Abstieg aus der Oberliga ist dann schon wieder der Blick auf die Regionalliga notwendig. In fast allen Konstellationen wird es hier am Ende der Saison vier Absteiger in die Landesliga geben. Die beiden anderen Szenarien sind nicht mehr möglich oder zumindest unwahrscheinlich. Fünf hätten es nur dann werden können, wenn es auch fünf Niederrhein-Absteiger in der Regionalliga gegeben hätte, was schon der Rückzug der SG Wattenscheid unmöglich macht. Und der Viertletzte könnte theoretisch noch die Chance auf einen Startplatz durch eine Relegationsrunde mit den beiden Tabellendritten der Landesligen haben. Das ist aber nur dann der Fall, wenn es in der Regionalliga gar keinen Niederrhein-Absteiger gibt.

Landesliga: Der Auf- und Abstieg am Niederrhein

Läuft es in der Regional- und Oberliga ideal für die Landesligisten, könnten am Ende der Saison bis zu fünf Mannschaften in die Oberliga aufsteigen. Dafür wäre es aber vonnöten, dass keine Mannschaft vom Niederrhein aus der Regionalliga absteigt und ein Team das Aufstiegsrecht in die Regionalliga wahrnimmt. Dann nämlich hätten die beiden Dritten der beiden Landesliga-Gruppen noch die Chance, sich über eine Aufstiegsrunde mit dem Viertletzten der Oberliga einen Startplatz zu sichern. Die beiden jeweils ersten Teams beider Gruppen sind dann natürlich direkt aufgestiegen, und das sind sie auch dann, wenn es in der Regionalliga einen Niederrhein-Absteiger geben sollte (wie in allen Fällen immer vorausgesetzt, dass es auch in der Oberliga einen Regionalliga-Aufsteiger gibt, was aber wohl sicher ist). Erst dann, wenn zwei Mannschaften aus der Regionalliga in die Oberliga Niederrhein absteigen, gibt es nur noch drei Aufsteiger, so dass die beiden Zweiten sich in zwei Aufstiegsspielen messen müssen. Wenn es drei Teams in der Regionalliga erwischen sollte, sind nur noch die Landesliga-Meister aufgestiegen – das sind sie dann aber auch wirklich in jedem denkbaren Fall.

Beim Abstieg aus der Landesliga steht fest, dass es in jedem Fall mindestens die drei Letztplatzierten jeder Gruppe trifft. Die Viertletzten dürften noch mit Hin- und Rückspiel in einer Relegation ein Team ermitteln, das sich noch rettet. Dieses Szenario tritt dann ein, wenn es keinen oder nur einen Absteiger in der Regionalliga gibt. Steigen jedoch zwei Mannschaften aus der Regionalliga ab, müssen je vier Mannschaften der beiden Staffeln direkt absteigen. Eine Entscheidungsrunde, diesmal unter den beiden Fünftletzten, würde es derweil geben, wenn es drei Teams in der Regionalliga erwischen würde. Werden es sogar vier, gäbe es die maximale Anzahl von zehn Absteigern, als fünf je Gruppe.

Bezirksliga: Der Auf- und Abstieg am Niederrhein

In den sechs Bezirksligen ist der Aufstieg weit übersichtlicher, denn es steht im Vorfeld fest, dass es acht Aufsteiger gibt, was bedeutet, dass neben den sechs Meistern zwei weitere Aufsteiger aus dem Reigen der Tabellenzweiten ermittelt werden müssen. Dies geschieht in zwei Aufstiegsrunden mit je drei Mannschaften, in der jedes Team demnach als einfache Runde je ein Heim- und Auswärtsspiel bestreitet. Die Sieger dieser Runden steigen ebenfalls auf. Hier hat die Auslosung bereits in Juli ergeben, dass sich in einer Gruppe die Zweiten aus Gruppe 2, 5 und 4 messen, in der anderen demnach die aus Gruppe 3, 6 und 1.

Ebenso klar sieht die Lage beim Abstieg aus den Bezirksligen aus. Hier müssen jeweils drei Team je Gruppe direkt in die Kreisliga absteigen, während die Viertletzten noch eine Chance haben. Hier werden aus den sechs Teams drei Paarungen gebildet, in denen dann ein Hin- und Rückspiel zu absolvieren sind. Die drei Verlierer dieser Duelle steigen als die Mannschaft 19, 20 und 21 ebenfalls in die jeweiligen Kreisligen ab. Hier messen sich die Teams aus Gruppe 1 und 2, aus Gruppe 6 und 3 und den Gruppen 5 und 4.

Der Auf- und Abstieg in den Kreisligen – Einleitung

Der Aufstieg von der Kreisliga A in die Bezirksliga und umgekehrt ist die Nahtstelle innerhalb der Auf- und Abstiegsregelung, an der sich nicht nur viel entscheiden wird und die lange viele Unklarheiten mit sich bringt, sie ist auch der Punkt, wo sich die Regelungen für die oberen Klassen, die der Verband vornimmt, sowie die der Kreise, die auch in diesen jeweils für sich ausgetüftelt wird, treffen. Mindestens 18 Aufsteiger wird es aus den 13 Kreisen geben. Die Anzahl der Aufsteiger der einzelnen Kreise wurde nach den Abschlusstabellen der Spielzeit 2016/2017 ermittelt und in einem Fünf-Jahres-Plan durch die „Tagung der Spielleitenden Stellen“ am 2./3. Februar 2018 beschlossen. Es kann jedoch über diese 18 Aufsteiger hinaus noch zu einem erweiterten Aufstieg kommen, der die Zahl der Absteiger aus der Regionalliga West in die Oberliga reguliert. Steigen dort vier Mannschaften zurück in das Gebiet des FVN ab, so profitiert kein Kreis davon. Wären das aber nur drei Mannschaften, so erhält der Kreis Duisburg-Mülheim-Dinslaken einen zusätzlichen Aufstiegsplatz. Bei zwei Regionalliga-Absteigern kommt noch Oberhausen-Bottrop hinzu, ist es sogar nur einer, dann hätte auch der Kreis Düsseldorf einen zusätzlichen Aufsteiger. Der vierte und letzte Kreis, der hier profitieren könnte, ist Wuppertal-Niederberg, sofern es gar kein FVN-Team in der Regionalliga erwischen würde. Den folgenden Ausführungen ist, sofern nicht gesondert erwähnt, die Regelung ohne den erweiterten Aufstieg zugrunde gelegt. Bitte beachtet, dass sich die gesamte Regelung für den Fall eines zusätzlichen Aufsteigers um eine Position verschieben könnte.

Kreis Duisburg-Mülheim-Dinslaken: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

Neben dem Kreis Essen verfügt nur der Kreis Duisburg noch über eine zweigleisige Kreisliga A, anders als im Vorjahr gibt es diesmal aber zwei Aufsteiger, so dass diesmal beide Meister direkt aufsteigen und es nicht wieder Entscheidungsspiele geben muss. Es ist durch den erweiterten Aufstieg aber sehr gut möglich, dass es diese Spiele doch gibt, und zwar zur Ermittlung eines dritten Aufsteigers zwischen den beiden Zweiten, da der Kreis als erster beim erweiterten Aufstieg berücksichtigt wird (siehe Erklärungen oben). Die folgenden Erläuterungen beziehen sich also auf den Fall ohne erweiterten Aufstieg, bei drei Aufsteigern rückt die gesamte Regelung einen Platz auf. Absteigen müssen aus den A-Ligen so lange nur vier Mannschaften, wie nicht mehr als zwei Teams aus der Bezirksliga absteigen. Steigt die maximale Zahl von vier Bezirkslisten ab, müssen je drei Teams je Gruppe in die Kreisliga B, werden es drei, so muss in einem Entscheidungsspiel ein fünfter Absteiger ermittelt werden.

In der Kreisliga B steigen nur dann je zwei Mannschaften aus jeder der drei Gruppen auf, wenn es keinen Absteiger aus der Bezirksliga gibt. In allen anderen Fällen müssen die drei Gruppenzeiten in eine Aufstiegsrunde. Dort ermitteln sie zwei weitere Aufsteiger, wenn es in der Bezirksliga nur einen Absteiger geben sollte. In allen anderen Fällen steigt nur einer der drei Tabellenzweiten zusätzlich auf. Die Zahl der Absteiger in die Kreisliga C liegt in allen Konstellationen fix bei sechs, also zwei je Gruppe.

Schwanken kann wieder die Zahl der Aufsteiger in der Kreisliga C. Ohne Aufstiegsrunde geht das Ganze nur auf, wenn es genau zwei Absteiger der Bezirksliga geben sollte. Dann nämlich steigen jeweils zwei Teams pro Gruppe auf. In den übrigen Fällen kommt es zu einer Aufstiegsrunde. In dieser ermitteln die Dritten noch zwei weitere Aufsteiger, wenn kein Team aus der Bezirksliga absteigt. Steigt ein Bezirksligist ab, schafft es nur ein Team aus dieser Runde als siebter Aufsteiger. Bei drei oder vier Absteigern aus der Bezirksliga müssen die drei Tabellenzweiten in die Aufstiegsrunde, in der sich dann entsprechend noch zwei oder nur eines der drei Teams für die Kreisliga B qualifiziert. Wie erwähnt: Durch den erweiterten Aufstieg könnte sich das Gefüge sehr gut um eine Position verschieben. Dann würden ohne Bezirksliga-Aufsteiger beispielsweise neun Teams in die Kreisliga B aufsteigen – drei Teams fest je Gruppe. Bei Punktgleichheit entscheidet in allen Kreisligen der direkte Vergleich beider Partien der Teams gegeneinander, bringt dieser keine Klarheit, muss ein Entscheidungsspiel (bei mehr als zwei Mannschaften Entscheidungsspiele) ausgetragen werden.

Kreis Düsseldorf: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

Der Meister der Kreisliga A ist in allen möglichen Konstellationen fix in die Bezirksliga aufgestiegen. Dabei ist völlig unerheblich, wie viele Teams aus der Bezirksliga in den Kreis Düsseldorf absteigen. Anders sieht es da schon beim Abstieg aus der Kreisliga A aus. Hier müssen mindestens drei Teams den Gang in die Kreisliga B antreten, wenn es keines oder ein Team in der Bezirksliga erwischt. Für jedes weitere Team kommt ein Absteiger dazu. Bei vier Bezirksliga-Absteigern müssten also fünf Mannschaften in die Kreisliga B absteigen.

Steigt keine Mannschaft aus der Bezirksliga ab, so würde es in der Kreisliga B vier Aufsteiger geben, also zwei je Gruppe. Nur noch drei wären es hingegen, wenn es einen oder zwei Absteiger gibt – es wäre also ein Relegationsspiel der beiden Zweiten notwendig. Trifft es mehr als zwei Teams, steigen nur noch die Meister auf. Die Zahl der Absteiger ist hingegen klar geregelt: Sechs Mannschaften, also drei pro Gruppe, erwischt es in der Kreisliga B.

Verändert hat sich hingegen die Situation in der Kreisliga C. Hier wird ja inzwischen mit in der Winterpause neu zusammengestellten Aufstiegs-, Trost- und Fair-Play-Gruppen gespielt. Grundsätzlich kommt ein Aufsteiger auch aus den Trostrunden-Gruppen, dieser wird dort in einer Relegationsrunde ermittelt. Insgesamt steigen aus den Kreisligen C bis zu sechs Mannschaften auf, wenn es keinen Bezirksliga-Absteiger gibt, also fünf aus den Aufstiegsrunden-Gruppen. Das wäre auch bei einem Absteiger noch so, bei jedem weiteren Bezirksliga-Absteiger reduziert sich auch die Zahl der Aufsteiger aus der Kreisliga C um ein Team. Ist die Zahl der Aufsteiger insgesamt gerade, muss es also auch in den Aufstiegsrunden noch eine Relegation geben.

Kreis Essen: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

Aus den beiden Gruppen der Kreisliga A sind die beiden Meister direkt in die Bezirksliga aufgestiegen. Der Abstieg aus der Kreisliga A richtet sich ziemlich linear nach der Zahl der Absteiger aus der Bezirksliga, das könnte in Essen maximal sechs Absteiger betreffen. Steigt kein Bezirksliga-Team ab, müssen nur vier Mannschaften aus der Kreisliga A absteigen, also zwei je Gruppe. Für jeden weiteren Absteiger kommt ein Team aus der Kreisliga A hinzu. Maximal kann es jedoch vier je Gruppe, also insgesamt acht A-Ligisten treffen. Das wäre dann der Fall, wenn vier oder mehr Bezirksligisten in den Kreis Essen zurück müssen. Sollte die Zahl der Absteiger aus der Bezirksliga bei einem oder drei liegen, sodass es fünf oder sieben Absteiger aus der Kreisliga A geben würde, müsste ein Entscheidungsspiel der Drittletzten oder Viertletzten der beiden A-Liga-Gruppen erfolgen.

Unkompliziert verläuft hingegen die Aufstiegsfrage in der Kreisliga B. Hier sind aus allen drei Gruppen in allen Konstellationen jeweils die Meister und die Tabellenzweiten in die Kreisliga A aufgestiegen. Die Abstiegsregelung in den B-Ligen verläuft dann im Prinzip analog zu der in der Kreisliga A. Ohne Bezirksliga-Absteiger aus Essen steigen sechs Mannschaften in die Kreisliga C ab, also zwei je Gruppe. Für jeden Absteiger aus der Bezirksliga kommt ein Team hinzu, bei vier und mehr wäre das dann die Maximalzahl von zehn Mannschaften. Das wird mit recht hoher Wahrscheinlichkeit Abstiegs-Entscheidungsrunden zur Folge haben. Das wäre etwa bei einem oder zwei Absteigern der Fall, weil dann die Drittletzten neben den beiden festen Absteigern pro Gruppe noch einen bzw. zwei weitere Absteiger ausspielen müssten. Auch bei der Maximalzahl von zehn Absteigern wäre das notwendig. Dann jedoch sind je drei Mannschaften pro Gruppe fest abgestiegen, die Viertletzten müssen dann einen zehnten Absteiger ermitteln.

Leicht ist wiederum die Aufstiegsfrage in der Kreisliga C erklärt. Hier steigen in jedem Fall acht Mannschaften auf, also wie in der Kreisliga B je zwei Mannschaften aus den vier Gruppen. Bei Punktgleichheit an relevanter Stelle wird in allen Gruppen der Kreisliga ein Entscheidungsspiel angesetzt, das also im Zweifel noch vor den übrigen Entscheidungsspielen durchgezogen werden müsste.

Kreis Grevenbroich-Neuss: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

In der Kreisliga A wird nur der Meister in die Bezirksliga aufsteigen, einen erweiterten Aufstieg wird es nicht geben. Aus der Kreisliga A steigen solange nur drei Mannschaften ab, wie es nicht mehr als zwei Mannschaften aus dem Kreis in der Bezirksliga erwischt. Für jeden weiteren Absteiger aus der Bezirksliga kommt ein Team in der Kreisliga A hinzu. Das bedeutet: Da die DJK Gnadental in einer anderen Gruppe als die übrigen Kreisteams spielt, kann es bis zu fünf Bezirksliga-Absteiger geben, sechs Teams könnte es also schlimmstenfalls in der Kreisliga A erwischen. Die SG Kaarst steht als Bezirksliga-Absteiger durch ihren Winter-Rückzug bereits fest.

Aus der Kreisliga B steigen in jedem Fall die Meister auf. Mehr Teams gehen nur noch, wenn es maximal einen Absteiger aus der Bezirksliga gibt, dann wären es drei und ein Entscheidungsspiel der beiden Zweiten der Kreisliga B nötig. Steigt gar kein Kreisteam aus der Bezirksliga ab, steigen sogar je zwei Teams pro Gruppe direkt auf, was aber durch den Kaarst-Rückzug nicht mehr möglich ist. Auch der Abstieg aus der Kreisliga B kann massiv variieren. Zwei Absteiger pro Gruppe gibt es auf jeden Fall, und zwar bei bis zu einem Bezirksliga-Absteiger. Für jeden weiteren Absteiger kommt auch in der Kreisliga B einer dazu, bei fünf Bezirksliga-Absteigern wären es also acht, vier je Gruppe. Ist die Zahl ungerade, wäre jeweils ein Entscheidungsspiel notwendig – demnach also bei zwei oder vier Absteigern aus der Bezirksliga in den Kreis.

Deutlich leichter sieht die Regelung beim Aufstieg aus der Kreisliga C aus. Hier gibt es in fast allen Szenarien vier Aufsteiger, also je zwei aus den beiden nach der Hinrunde gebildeten Meisterrunden. Nur dann, wenn es gar keinen Absteiger aus der Bezirksliga gibt, würden fünf C-Ligisten aufsteigen – die beiden Dritten müssten also noch ein Entscheidungsspiel austragen. Auch das ist durch den Kaarst-Rückzug nicht mehr möglich.

Bei Punktgleichheit wird in der Kreisliga A und B die Tordifferenz herangezogen, nicht jedoch in der Kreisliga C. Dort würde es bei für den Aufstieg relevanten Platzierungen ein Entscheidungsspiel geben.

Kreis Kempen-Krefeld: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

Zwei Aufsteiger in die Bezirksliga wird es in diesem Jahr in Kempen-Krefeld auf jeden Fall geben, das sollte schon mal Grund zur Freude sein. Und es wird auch nur zwei Absteiger aus der Kreisliga A geben, wenn es keinen Bezirksliga-Absteiger geben sollte. Es könnten jedoch bis zu fünf sein. Werden es einer oder zwei, müssten drei A-Ligisten runter. Für jeden weiteren kommt auch einer in der Kreisliga A hinzu, im schlimmsten Fall könnte es also sechs A-Ligisten erwischen.

Beim Aufstieg in der Kreisliga B ist nur den Meistern der Aufstieg immer sicher, bei zwei oder mehr Bezirksliga-Absteigern bleibt es auch dabei. Nur dann, wenn kein oder nur ein Bezirksligist absteigt, gibt es noch einen vierten Aufsteiger. Dieser müsste dann in einer Aufstiegsrunde aus den drei Gruppenzweiten ermittelt werden. Jeder hat ein Heim- und ein Auswärtsspiel, gespielt würde vom 27. Mai bis 3. Juni. Stark variieren kann auch die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga B. Selbst ohne Absteiger ist sicher, dass drei Teams je Staffel in die Kreisliga C müssen. Es gäbe also neun Absteiger, bei einem Bezirksliga-Absteiger müssten insgesamt zehn Teams absteigen, elf wären es bei zwei oder drei Absteigern. Gäbe es gar vier oder fünf, müssten zwölf Teams in die Kreisliga C. Fünf Mannschaften haben schon vor der Saison verzichtet oder verspätet zurückgezogen, das gilt es zu berücksichtigen. Dennoch sind zwischen einem und drei Absteiger womöglich Entscheidungsspiele durchzuführen, über die der Kreis zeitig informiert.

Zu Entscheidungsspielen kann es auch in der Kreisliga C kommen. Genauer gesagt ist das sehr wahrscheinlich, denn nur bei fünf Absteigern aus der Bezirksliga wären nur die drei Meister aufgestiegen. Anderenfalls kommt es zu besagter Aufstiegsrunde, in der bei drei und vier Absteigern aus der Bezirksliga noch ein weiterer Aufsteiger in die Kreisliga B gesucht wird, bei maximal zwei Absteigern würden sogar noch zwei der drei Teams aus dieser Runde aufsteigen.

Kreis Kleve-Geldern: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

Der Kreis Kleve-Geldern darf sich in diesem Jahr darüber freuen, dass zwei Mannschaften aus der Kreisliga A in die Bezirksliga aufsteigen. Beim Abstieg aus der Kreisliga A erwischt es so lange nur drei Mannschaften, wie nicht mehr als zwei Bezirksliga-Teams aus dem Kreis absteigen. Sollte es drei Bezirksligisten erwischen, so käme es zu einer Entscheidungsrunde des Viertletzten der Kreisliga A mit den beiden Tabellenzweiten der Kreisligen B zur Ermittlung des 16. Teilnehmers an der Kreisliga A. Nur dann, wenn es vier Bezirksligisten erwischen würde, also der ungünstigste Fall eintritt, müssten auch vier A-Ligisten direkt absteigen.

Auch die Zahl der Aufsteiger in der Kreisliga B kann stark schwanken. Ohne Kreis-Absteiger in der Bezirksliga könnten maximal fünf B-Ligisten aufsteigen, die beiden Tabellendritter würden dann einen fünften Aufsteiger ausspielen. Gibt es einen Absteiger in der Bezirksliga, so steigen nur zwei Teams je Gruppe fix auf. Müssen zwei Bezirksligisten in den Kreis zurück, dann spielen neben den direkt aufgestiegenen Meistern die beiden Zweiten einen dritten Aufsteiger aus. Sind es drei Bezirksliga-Absteiger, so kommt es neben den beiden Meistern als Direktaufsteiger für die Zweiten zur beschriebene Aufstiegsrunde mit dem Viertletzten der Kreisliga A. Nur dann, wenn es die maximalen vier Bezirksliga-Absteiger gibt, sind nur die beiden Meister in der Kreisliga A dabei. Ganz stringent verläuft der Abstieg aus den beiden B-Ligen. Im besten Fall, das heißt ohne Absteiger aus der Bezirksliga, steigen insgesamt sechs Mannschaften ab, also drei je Gruppe. Für jeden Bezirksliga-Absteiger, der hinzukommt, muss auch eine Mannschaft mehr aus der Kreisliga B absteigen. Ganze zehn Teams, also fünf je Gruppe, müssten demnach absteigen, wenn es vier Absteiger aus der Bezirksliga geben sollte. Das bedeutet auch, dass es aufgrund ungerader Absteigerzahlen bei einem oder drei Bezirksliga-Absteigern zu einem Entscheidungsspiel kommen würde, um den siebten oder neunten Absteiger zu ermitteln.

Erheblich leichter zu erklären ist die Aufstiegsregelung in der Kreisliga C. Hier sind nämlich einfach in allen Fällen nur die vier Meister direkt für die Kreisliga B qualifiziert.

In den Kreisligen A und B wird bei Punktgleichheit zunächst die Tordifferenz herangezogen, in der Kreisliga C zählt zunächst der direkten Vergleich nach der Europapokalarithmetik, bringt dieser keine Entscheidung, so gäbe es Entscheidungsspiele.

Kreis Moers: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

Nur der Meister der Kreisliga A steigt auf, auch einen erweiterten Aufstieg wird es nicht geben. Sicher abgestiegen aus der Kreisliga A sind auf jeden Fall nur zwei Teams, so lange es nicht mehr als zwei Absteiger aus der Bezirksliga in den Kreis gibt. Drei feste Absteiger wären es hingegen, wenn es mehr als zwei Absteiger in der Bezirksliga gibt. In vier der fünf möglichen Fälle gibt es auch noch eine Entscheidungsrunde eines A-Ligisten mit zwei Teams aus der Kreisliga B. Das wäre etwa ohne Bezirksliga-Absteiger der Fall, dann ermitteln der Drittletzte der Kreisliga A und die beiden Dritten aus der Kreisliga B noch einen Teilnehmer an der Kreisliga A. Gibt es zwei Absteiger in der Bezirksliga, so misst sich der Drittletzte der Kreisliga A mit den beiden Zweiten der Kreisliga B, dann jedoch geht es um zwei Plätze in der Kreisliga A. Bei drei Bezirksliga-Absteigern, wenn es auch drei direkte Absteiger aus der Kreisliga A gibt, so spielt der Viertletzte der Kreisliga A mit den beiden B-Liga-Zweiten um zwei Plätze. Zur gleichen Runde käme es auch bei vier Bezirksliga-Absteigern, dann geht es allerdings nur um einen Platz in der Kreisliga A.

Damit ist auch die Aufstiegsregelung der Kreisliga B schon überwiegend erklärt. Denn neben den Chancen über die Relegationsrunde sind logischerweise die Meister und Vizemeister der beiden B-Ligen direkt aufgestiegen, wenn es nicht mehr als zwei Bezirksliga-Absteiger gibt. Erst darüber hinaus ist dieses Privileg den Meistern vorbehalten. Beim Abstieg erwischt es in der Kreisliga B jeweils drei Mannschaften pro Gruppe, so lange nicht mehr als ein Bezirksligist oder drei Bezirksligisten absteigen. Sind es zwei, so müssen die beiden Viertletzten einen siebten Aufsteiger ausspielen. Bei vier Bezirksliga-Absteigern sind jeweils vier Teams direkt abgestiegen.

In der Kreisliga C ist die Regelung dann deutlich übersichtlicher. Hier sind die beiden Meister der für die Rückrunde neu zusammengestellten Meisterrunden direkt in die Kreisliga B aufgestiegen.

Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften auf den für Auf- oder Abstieg entscheidenden Tabellenplätzen dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so entscheiden zuerst die Spiele der betreffenden Mannschaften mit Torverhältniswertung gegeneinander. Besteht hier Gleichstand, entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Besteht auch dann noch Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt.

Kreis Mönchengladbach-Viersen: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

Nur der Meister steigt in der Kreisliga A auf, einen erweiterten Aufstieg kann es nicht geben. Absteigen müssen zudem nur drei Mannschaften, solange es in der Bezirksliga nicht mehr als zwei Absteiger gibt. Bei einem dritten oder vierten Absteiger aus der Bezirksliga käme allerdings jeweils auch ein Absteiger in der Kreisliga A hinzu, es könnten also bis zu fünf werden. Der erste Absteiger steht hier mit Odenkirchen II, das vor der Saison zurückzog, allerdings schon fest

Bei zwei, drei oder vier Absteigern in der Bezirksliga steigen in der Kreisliga B nur die beiden jeweiligen Meister auf. Erwischt es nur einen Bezirksligisten, so gäbe es drei Aufsteiger, die beiden Zweiten müssten das zusätzliche Team in einem Aufstiegsspiel ermitteln. Ohne einen Absteiger aus der Bezirksliga sind sogar je zwei Mannschaften direkt in der Kreisliga A dabei. Beim Abstieg aus der Kreisliga B erwischt es auf jeden Fall drei Mannschaften, bei nicht mehr als einem Bezirksliga-Absteiger müssten dazu die beiden Vorletzten der Gruppen den dritten Absteiger ermitteln, während nur die Schlusslichter fix absteigen. Je zwei feste Absteiger pro Gruppe gibt es bei zwei Absteigern aus der Bezirksliga, erwischt es dort vier Teams, steigen sogar je drei Teams pro Gruppe in der Kreisliga B fest ab. Steigen hingegen drei Bezirksligisten ab, käme es auch zu einem Entscheidungsspiel, in dem die beiden Drittletzten einen fünften Absteiger suchen.

Die Aufsteiger aus der Kreisliga C werden in den nach der Winterpause zusammengestellten Meisterrunden ermittelt. Fest aufgestiegen sind die Meister dieser Runden, sollte es keinen Bezirksliga-Absteiger geben, steigen aber insgesamt vier Teams auf. Diese werden in Aufstiegsspielen der Zweiten und Dritten innerhalb ihrer Gruppen ermittelt. Sollte es Absteiger in der Bezirksliga geben, egal wie viele, steigen nur drei Teams auf – und die beiden Sieger der Entscheidungsspiele müssten noch einmal gegeneinander antreten, um den dritten Aufsteiger zu finden.

Bei Punktegleichheit sowohl bei Aufstiegs- als auch bei Abstiegsentscheidungen entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Besteht auch dann noch Gleichheit, entscheidet das Gesamtergebnis der Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander.

Kreis Oberhausen-Bottrop: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

Sofern es nicht zu einem erweiterten Aufstieg kommt, durch den sich die Aufstiegsregelung insgesamt um einen Platz verschieben würde, steigt nur der Meister aus Oberhausen-Bottrop in die Bezirksliga auf. Steigt nicht mehr als eine Mannschaft aus der Bezirksliga in den Kreis ab, so steigen nur drei Mannschaften aus der Kreisliga A ab. Mehr als vier Absteiger können es aber nicht werden. Bei zwei Bezirksliga-Absteigern muss der Viertletzte eine Relegation gegen die Zweiten der B-Liga-Gruppe um den letzten freien Platz spielen. Bei drei und mehr Absteigern bleibt es je bei vier fixen Absteigern in der Kreisliga A, die Kreisliga A wird dann auf bis zu 18 Mannschaften aufgestockt, wenn die Maximalzahl von fünf Bezirksligisten absteigt.

In der Kreisliga B steigen nur dann zwei Mannschaften aus beiden Gruppen auf, wenn es keinen Absteiger aus der Bezirksliga gibt. Sollte eine Mannschaft aus der Bezirksliga in den Kreis absteigen, müssten die beiden Tabellenzweiten den dritten Aufsteiger in einem Entscheidungsspiel ermitteln. Absteigen müssen in allen Fällen je zwei Mannschaften pro Staffel aus den beiden B-Ligen. Da die Sportfreunde Königshardt III aber ihr Team vor der Saison zurückgezogen haben, steigt aus Gruppe 2 nur eine Mannschaft sportlich ab.

In den drei Staffeln der Kreisliga C steigen je zwei Mannschaften auf, sollte es keinen Bezirksliga-Absteiger aus Oberhausen und Bottrop geben. Bei drei und mehr Absteigern sind jeweils nur die Meister aufgestiegen. Sollten jedoch eine oder zwei Mannschaften aus der Bezirksliga absteigen, so müssen die drei Tabellenzweiten noch in eine Aufstiegsrunde, in der sich noch eine oder sogar zwei Mannschaften einen Startplatz für die Kreisliga B sichern können.

Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften auf den für Auf-oder Abstieg entscheidenden Tabellenplätzen dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so entscheiden in allen Kreisligen zuerst die Spiele der betreffenden Mannschaften mit Torverhältniswertung gegeneinander. Besteht hier Gleichstand, entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Besteht auch dann noch Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt.

Kreis Rees-Bocholt: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

Auch im Kreis Rees-Bocholt ist es zunächst einmal eine gute Nachricht für die Vereine der Kreisliga A, dass hier am Ende auf jeden Fall zwei Mannschaften in die Bezirksliga aufsteigen. Auch beim Abstieg aus der Kreisliga A gibt es nur zwei Varianten: Steigt keine oder nur eine Mannschaft aus der Bezirksliga ab, so müssen auch nur drei Mannschaften aus der Kreisliga A in die Kreisliga B. Erwischt es jedoch mehr als einen Bezirksligisten, so müssen vier Mannschaften in die Kreisliga B – mehr können es allerdings nicht werden.

Die Aufstiegsregelung in der Kreisliga B sieht hingegen eine größere Bandbreite vor. Hier können sogar fünf Mannschaften aufsteigen, sollte es keinen Bezirksliga-Absteiger geben. Dann müssten die beiden Dritten der beiden Gruppen in einem Entscheidungsspiel einen fünften Aufsteiger ermitteln. Gibt es hingegen einen oder zwei Bezirksliga-Absteiger in den Kreis, so steigen nur je zwei Mannschaften pro Gruppe direkt auf. Drei Aufsteiger wären es dann noch, sollte es auch drei Teams in der Bezirksliga erwischen, es gäbe das Entscheidungsspiel dann also zwischen den beiden Zweiten. Nur dann, wenn die Maximalzahl von vier Bezirksligisten absteigt, sind nur noch die Meister der B-Ligen in der Kreisliga A dabei. Ganz stringent verläuft der Abstieg aus der Kreisliga B. Hier müssten vier Teams, also zwei je Gruppe, absteigen, wenn es keinen Bezirksliga-Absteiger gibt. Für jeden Absteiger in der Bezirksliga kommt auch einer in der Kreisliga B hinzu – es könnten also bis zu acht Teams absteigen müssen. Da sich so bei einem und drei Bezirksliga-Absteigern eine ungerade Zahl ergibt, müssten in diesen Fällen Entscheidungsspiele ausgetragen werden.

In der Kreisliga C liegt die Zahl der Aufsteiger hingegen fest – es sind immer sechs Mannschaften. Demnach sind die vier Meister der Gruppen direkt aufgestiegen, während die vier Zweiten in einer Aufstiegsrunde noch zwei Aufsteiger ermitteln müssen.

In den Kreisligen A und B entscheidet die Tordifferenz über den Auf-und Abstieg. Ist die Tordifferenz gleich, zählt die Anzahl der mehr geschossenen Tore. Ist diese auch gleich, zählt der direkte Vergleich. In den Kreisligen C werden bei Punktgleichheit Entscheidungsspiele durchgeführt.

Kreis Remscheid: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

Aus der Kreisliga A steigt der Meister in die Bezirksliga auf. Sollte es keinen Absteiger aus der Bezirksliga geben, so müssten nur zwei Mannschaften aus der Kreisliga A absteigen. Drei wären es derweil, sollte es einen oder zwei Absteiger in den Kreis geben. Nur dann, wenn es drei oder vier Mannschaften in der Bezirksliga erwischt, müssten sogar vier Mannschaften in die Kreisliga B.

Drei Aufsteiger gäbe es derweil in der Kreisliga B, sollte es nicht mehr als einen Absteiger in der Bezirksliga gaben. Bei zwei oder drei Bezirksliga-Absteigern wären es immerhin noch zwei Aufsteiger, nur bei der Maximalzahl von vier Bezirksligisten in den Kreis würde nur noch der Meister der Kreisliga B aufsteigen dürfen. Die Zahl der Absteiger in die Kreisliga C steht hingegen fest, es werden in allen Fällen nur zwei Mannschaften absteigen.

Beim Aufstieg aus der Kreisliga C ist die Regelung ebenfalls sehr übersichtlich. Ohne einen Absteiger aus der Bezirksliga steigen satte sechs Mannschaften in die Kreisliga B auf, für jeden Bezirksliga-Absteiger reduziert sich diese Zahl um ein Team, so dass bei vier Absteigern in den Kreis nur noch zwei C-Ligisten den Aufstieg schaffen.

Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften auf den für Auf- oder Abstieg entscheidenden Tabellenplätzen dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so entscheiden zuerst die Spiele der betreffenden Mannschaften mit Torverhältniswertung gegeneinander. Besteht hier Gleichstand, entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Besteht auch dann noch Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt.

Kreis Solingen: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

Der Kreis Solingen gehört zu den Kreisen in dieser Spielzeit, bei denen mehr als vier Mannschaften aus der Bezirksliga auf die Kreisebene absteigen können, weil die Mannschaften auf zwei Gruppen verteilt sind. Im ungünstigsten Fall könnte es sechs Teams erwischen. Das muss in der Auf- und Abstiegsregelung natürlich berücksichtigt werden. Ungeachtet dessen ist klar: Nur der Meister aus der Kreisliga A steigt in die Bezirksliga auf. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga A kann indes stark variieren: Ohne Absteiger aus der Bezirksliga steigen nur zwei Mannschaften ab, bei einem sind es dann drei. Steigen zwei oder drei Bezirksligisten ab, würde es vier Absteiger erwischen, sind es gar vier oder fünf Bezirksligisten, müssten fünf A-Ligisten runter. Und im ungünstigsten Fall wären es bei sechs Bezirksliga-Absteigern auch sechs in der Kreisliga A.

In der Kreisliga B können maximal drei Mannschaften aufsteigen, und das ist dann der Fall, wenn es nicht mehr als zwei Absteiger aus den Bezirksligen gibt. Nur noch zwei Teams schaffen hier den Sprung in die Kreisliga A, wenn es drei oder vier Bezirksliga-Absteiger gibt. Sind es sogar fünf oder mehr, ist nur noch der Meister in die Kreisliga A aufgestiegen. Auch die Zahl der Absteiger hängt an der Bezirksliga. Nur zwei Absteiger würde es geben, wenn kein Solinger Team aus der Bezirksliga absteigt, bei einem Absteiger wären es dann drei. Vier Teams müssten runter, wenn es entweder zwei oder drei Teams in der Bezirksliga treffen würde, fünf wären es, steigen vier oder ebenfalls fünf Bezirksligisten ab. Sollte die Maximalzahl von sechs Bezirksliga-Absteigern eintreten, müssten auch aus der Kreisliga B sechs Teams in die Kreisliga C.

In der Kreisliga C ist es die neu geschaffene Meisterrunde in der Rückserie, die über den Aufstieg entscheidet. Analog zur Kreisliga B steigen auch hier drei Teams auf, sofern nicht mehr als zwei Solinger Bezirksligisten absteigen müssen. Bei drei oder vier Teams wären es nur noch zwei, bei mehr als fünf nur noch die Meister. Bei Punktgleichheit in den Kreisligen B und C findet, sofern es relevant für den Auf- oder Abstieg ist, ein Entscheidungsspiel statt.

Kreis Wuppertal-Niederberg: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Kreisligen

In der Kreisliga A wird es nur einen Aufsteiger in die Bezirksliga geben, im optimalen Fall könnte der Kreis allerdings vom erweiterten Aufstieg profitieren. Aus der Kreisliga A gibt es mindestens drei Absteiger, das wäre ohne oder bei einem Wuppertaler Absteiger aus der Bezirksliga der Fall*. Allerdings würde es vier Mannschaften treffen, wenn es doch zwei oder drei Bezirksliga-Absteiger geben sollte. Im ungünstigsten Fall, wenn es sogar die maximale Zahl von vier Absteigern geben sollte, würde es sogar fünf Teams treffen.

Aus den beiden Gruppen der Kreisliga B könnten im Bestfall zwei Mannschaften je Gruppe aufsteigen – und zwar dann, wenn es keinen Absteiger aus den Bezirksligen gibt*. Wären es drei oder vier, so wären hingegen nur die Meister aufgestiegen. Nur für die beiden Fälle, wenn es zu einem oder zwei Absteigern aus der Bezirksliga kommen sollte, steigen drei Teams aus der Kreisliga B auf, die beiden Dritten der Kreisliga B müssten also einen dritten Aufsteiger in einem Entscheidungsspiel ermitteln. Zu einem Entscheidungsspiel könnte es auch beim Abstieg aus der Kreisliga B kommen. Nicht notwendig ist das, wenn es maximal einen Bezirksliga-Absteiger geben sollte. Dann steigen nur je zwei Teams pro Staffel ab. Je drei wären es, sollten auch drei Teams in der Bezirksliga runter müssen. Sind es hingegen zwei, so müssten die beiden Drittletzten einen fünften Absteiger ermitteln, wenn es in der Bezirksliga sogar vier wären, so ermitteln die Viertletzten einen siebten Absteiger.

Leichter fällt die Regelung für die Kreisliga C aus. Hier steigen in fast allen Fällen je zwei Mannschaften pro Staffel auf. Nur für den Fall, dass es keinen Bezirksliga-Absteiger geben sollte, würde es fünf Aufsteiger in der Kreisliga C geben – es müsste also über ein Entscheidungsspiel der beiden Gruppendritten erfolgen*.

In der Kreisliga A entscheidet bei Punktgleichheit das Torverhältnis, in der Kreisliga B und C ist das anders. Hier wird der direkte Vergleich zugrunde gelegt, danach die Fairplay-Wertung. Sollte auch hier Gleichstand herrschen, wird ein Entscheidungsspiel angesetzt.

*ASV Wuppertal steht durch Winter-Rückzug bereits als Bezirksliga-Absteiger fest.

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Aufrufe: 07.3.2020, 12:25 Uhr
Sascha KöppenAutor