2024-05-10T08:19:16.237Z

Ligabericht
Keine Wiederholung, der TSG-Erfolg bleibt bestehen: Die A-Liga-Partie zwischen Mackenzell (in Rot) und Stockhausen/Blankenau (blaue Trikots) wird weiterhin mit 2:1 für die Mackenzeller gewertet.	Archivfoto: Zinn
Keine Wiederholung, der TSG-Erfolg bleibt bestehen: Die A-Liga-Partie zwischen Mackenzell (in Rot) und Stockhausen/Blankenau (blaue Trikots) wird weiterhin mit 2:1 für die Mackenzeller gewertet. Archivfoto: Zinn

Verlierer verhindert Wiederholung

KLA LAUTERBACH/HÜNFELD: +++ SG Stockhausen/Blankenau legt keinen Einspruch ein und appelliert an jungen Schiedsrichter "Kopf nicht in den Sand zu stecken" +++

Lauterbach . Das Topspiel in der Fußball-Kreisliga A Lauterbach/Hünfeld zwischen der TSG Mackenzell und der SG Stockhausen/Blankenau (2:1 für Mackenzell) vor rund eineinhalb Wochen sorgte für viel Gesprächsstoff. Der Schiedsrichter hatte einem Mackenzeller Akteur in der 76. Minute versehentlich die zweite gelbe anstelle der Gelb-Roten Karte gezeigt und rund drei Minute später seinen Fehler bemerkt und korrigiert (wir berichteten).

Durch diesen Regelverstoß, den der junge Schiedsrichter in seinem Sonderbericht zugegeben hatte und der zu einer Spiel-Wiederholung hätte führen können, hat sich das Kreissportgericht Lauterbach/Hünfeld mit diesem beschäftigt. Das Gericht um Einzelrichter Wolfgang Dittrich (Hünfeld), der die Ermittlungen vorangetrieben hatte, fällte nun ein eindeutiges Urteil. Das Spiel wird nicht wiederholt, die Wertung des Mackenzeller-Sieges bleibt bestehen.

Hauptgrund für das Urteil war eine E-Mail des Sportlichen Leiters der SG Stockhausen/Blankenau, Udo Brähler an Dittrich. Brähler hatte bereits im Interview mit dieser Zeitung deutlich gemacht, die Spielwertung nicht anfechten zu wollen. Im seinem Schreiben an Dittrich bekräftigte Brähler sein Anliegen: „Die SG Stockhausen/Blankenau wird keinen Einspruch gegen die Spielwertung einlegen. Des Weiteren werden wir gegen den Schiedsrichter in keiner Weise rechtlich vorgehen. Trainer, Mannschaft und die komplette Vereinsführung der SG sehen es als ihre Pflicht, den jungen Schiedsrichter komplett zu schützen! Da er seinen Fehler zugegeben hat, ist für uns die Sache erledigt. Wir hoffen innigst, dass der Schiedsrichter nicht den Kopf in den Sand steckt, und genau wie wir nach der ersten Enttäuschung sein Hobby genau so weiterführt!“

Dieses Schreiben trug mit dazu bei, dass das Sportgericht von einer Wiederholung absah. Als die zweite Gelbe Karte gezückt wurde, stand es in der Partie 1:1, und bis der Unparteiische seinen Fehler bemerkte und den Akteur des Feldes verwies, fiel kein weiteres Tor, sodass es sich um einen nicht „spielentscheidenden“ Fehler gehandelt habe, so die Urteilsbegründung. Auch Richter Dittrich, stellvertretend für das gesamte Kreissportgericht, zeigt sich von der SG beeindruckt: „So etwas absolut Sportliches und Faires habe ich noch nie erlebt. Diese sportliche Geste ist einfach bemerkenswert und absolut lobenswert. Hier wird das viel zitierte Wort Fairness in die Realität umgesetzt. Nochmals Hut ab vor dieser Spielgemeinschaft.“



Aufrufe: 021.11.2019, 17:40 Uhr
Tim Georg (Lauterbacher Anzeiger)Autor