2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: Volkhard Patten

Sachsen erlaubt Vereinssport im Freien - mit Einschränkungen

+++ Neue Allgemeinverfügung +++ Außensportanlagen dürfen genutzt werden +++ Gültig ab 04. Mai +++

Die Sächsische Landesregierung hat am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die Aktivitäten in Außensportanlagen erlaubt. Zwar müssen die Aktiven einen Mindestabstand einhalten sowie weitere Hygieneregeln beachten, ein individualisiertes Fußballtraining wäre aber denkbar.

Fußballtraining im klassischen Sinne wird durch die neue Allgemeinverfügung in Sachsen zwar nicht ermöglicht, jedoch sollen sportliche Aktivitäten im Freien abgewandelt wieder erlaubt werden.

"Die Regelung schließt keine Sportarten aus, macht aber unter anderem zur Bedingung, dass alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem soll das Training in kleinen Gruppen stattfinden und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden", heißt es in einem Statement des Landessportbundes Sachsen (LSB).

Dadurch wird auch ein Fußballtraining ermöglicht, jedoch müssen einige Regeln beachtet werden. Der LSB untersagt Körperkontakte aller Art - zur Sicherheit der Beteiligten. "Die Austragung von Zweikämpfen, z.B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden", heißt es im Statement des LSB

Zudem wird die Nutzung von Vereinsheimen untersagt. Sanitäre Anlagen, Umkleiden, Gastronomie - all diese Räume müssen geschlossen bleiben. Fahrgemeinschaften sollen aussetzen, Trainingsgruppen sollen möglichst klein gehalten werden.

Diese Regularien sind in Einzelsportarten wie der Leichtathletik eher umzusetzen als im Fußball - die Entscheidung, ob trainiert werden soll, wird den Vereinen und Sportlern überlassen. Eine theoretische Möglichkeit des Fußballtrainings besteht.

Aufrufe: 01.5.2020, 19:16 Uhr
Oscar JanduraAutor