2024-04-25T14:35:39.956Z

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Künftig darf auch im Amateurbereich fünfmal ausgewechselt werden
Künftig darf auch im Amateurbereich fünfmal ausgewechselt werden – Foto: Thomas Rinke

Fünf Wechsel werden erlaubt, Berechnung für 6-Monate-Regel fix

Auch im Amateurbereich dürfen künftig fünf Akteure eingewechselt werden +++ Für die Ermittlung der Sechs-Monate-Wechselregel wird der Zeitraum zwischen dem 13. März und dem 31. Juli außer Kraft gesetzt

Was bereits beim Re-Start der Bundesliga möglich war, wird künftig auch im Amateur-Bereich erlaubt sein: In allen Spielklassen dürfen vorerst bis zum 30. Juni 2021 fünf Akteure eingewechselt werden. Einzige Einschränkung: Ein Verein darf während einer laufenden Partie maximal drei Spielunterbrechungen für Auswechslungen - Ausnahme: Rückwechsel-Regelung auf Kreisebene - in Anspruch nehmen. Nach FuPa-Informationen wird der BFV-Vorstand den Vorschlag des Verbands-Spielauschusses noch in dieser Woche absegnen.
Auch bezüglich der Sechs-Monate-Regel ist eine Entscheidung gefallen. Bereits seit einigen Jahren ist es so, dass ein Spieler, der mindestens sechs Monate nicht gespielt hat und vertraglich nicht gebunden ist, zu jedem Zeitpunkt ohne Warte- bzw. Sperrfrist den Verein wechseln kann. Aufgrund der Corona-Zwangspause wurde nun festgelegt, dass für die Berechnung der sechs Monate der Zeitraum zwischen dem 13. März und dem 31. Juli außer Kraft gesetzt wird.
Aufrufe: 04.8.2020, 11:00 Uhr
redAutor