2024-04-30T13:48:59.170Z

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BFV-Präsident Dr. Rainer Koch will erneut die Vereine abstimmen lassen.
BFV-Präsident Dr. Rainer Koch will erneut die Vereine abstimmen lassen. – Foto: Montage FuPa

EXKLUSIV: BFV lässt Vereine über Klage abstimmen

Streit eskaliert: Verband will bei positivem Votum juristisch gegen das Wettkampf-Verbot der Staatsregierung vorgehen +++ Abstimmung läuft bis Montag, 7. September 10 Uhr

Der Schlagabtausch zwischen dem Bayerischen Fußball-Verband und der Staatsregierung wird womöglich vor Gericht ausgefochten! Nachdem die Amateurkicker in Bayern nach der gestrigen Entscheidung der Staatsregierung erneut hingehalten und links liegen gelassen werden, sickerte am Dienstagabend durch, dass der BFV nun den Klageweg beschreiten möchte.

Allerdings wollen Präsident Dr. Rainer Koch und Co. diese Entscheidung nicht alleine fällen, sondern die Vereine sollen darüber abstimmen, ob juristisch gegen die Regierung vorgegangen wird. Wie FuPa aus Verbandskreisen erfahren hat, sollen die 4.500 Vereine in Bayern am Mittwoch über die weitere Vorgehensweise informiert werden. BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher hatte schon kurz nach der Pressekonferenz der Staatsregierung am Dienstagnachmittag durchblicken lassen, dass man seitens des Verbands auch einen Plan B in der Tasche habe. Der soll aber von einer breiten Basis unterstützt werden und deshalb haben nun die Vereine erneut das Wort.

Am Mittwochvormittag hat der BFV eine Pressemitteilung verschickt, die wir euch nicht vorenthalten wollen:

"Wir haben den Kurs der bayerischen Staatsregierung in der Vergangenheit stets mitgetragen und für sehr verantwortungsvoll befunden. Wir haben akzeptiert, dass wir - anders als unsere Freunde in den benachbarten Landesverbänden - bis Anfang September keinen Wettkampfspielbetrieb aufnehmen durften. Wir haben uns mit Trainingsspielen ohne Zuschauer zufriedengegeben, wir haben verstanden, dass die Zuschauerfrage behutsam diskutiert werden muss, wir haben mit größter Sorgfalt Hygienekonzepte entwickelt und der Staatsregierung vorgelegt. Wir waren der Auffassung, die Voraussetzungen geschaffen zu haben, dass der Spielbetrieb ab dem 19. September 2020 wieder aufgenommen werden darf. Leider ohne Erfolg. Es ist für die meisten nicht nachvollziehbar, dass wir aktuell den Spielbetrieb nicht starten können, obwohl die Staatsregierung es längst wieder erlaubt, beispielsweise Konzerte oder Gottesdienste unter freiem Himmel zu veranstalten und dabei sogar bis zu 400 Zuschauer zugelassen sind. Nur ein paar Kilometer weiter in unseren Nachbarbundesländern wird längst wieder vor einer begrenzten Anzahl an Zuschauern gespielt. Und in jedem Schwimmbad und an jedem Badestrand tummeln sich mehr Menschen als bei den meisten Amateurfußballspielen rund um das Spielfeld Zuschauer stehen würden. Warum dies so ist? Wir können es nicht sagen! Denn diese Antwort bleibt uns und Euch die Politik nach wie vor schuldig. Dass wir stets die aktuellsten Zahlen der Neu-Infizierten im Blick haben, steht dabei außer Frage. Dennoch sollte gleiches Recht für alle gelten, so zumindest unsere Meinung im BFV-Vorstand", schreibt BFV-Präsident Rainer Koch in seinem Wahl-Aufruf an die Vereine.

"Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass der Ministerrat in den nächsten zwei Wochen keine weiteren Lockerungen beschließen wird, was - unter Berücksichtigung einer für den Spielbetrieb zwingend erforderlichen Vorlaufzeit - Amateurfußball in Bayern im Monat September unmöglich macht. Ein Umstand, der für Euch und Eure Vereine bereits jetzt existenzielle Folgen hat und noch haben wird - wirtschaftlicher Natur, aber auch hinsichtlich mehr und mehr fernbleibender Frauen und Männer, Jungen und Mädchen", erklärt Koch, der betont, dass es gerade jetzt ganz besonders wichtig ist, dass Vereine und Verband mit einer klaren Stimme sprechen: "Es braucht jetzt Euch alle, um noch genauer zu wissen, welche Wege wir als Euer Verband in den nächsten Tagen einschlagen sollen, um ans Ziel und zu einer Gleichbehandlung zu gelangen. Und wir brauchen Euch alle, um eine breite Diskussion überall in Bayern führen zu können."

Wichtig: Bis zum kommenden Montag, den 7. September 2020, 10 Uhr, freigeschaltete Umfrage ausgelegt. In zwei zusätzlichen Online-Infoseminaren wird Rainer Koch an diesem Freitag (16:30 Uhr, 18:30 Uhr) zusammen mit Schatzmeister Jürgen Faltenbacher alle interessierten Vereinsvertreter in ganz Bayern nochmals über den Stand der Dinge informieren und Hintergründe erklären.

Man darf davon ausgehen, dass Jurist Dr. Rainer Koch nicht blauäugig an die Sache herangeht und keine Klage einreichen würde, wäre vorhersehbar, dass diese ins Leere laufen würde: "Wir bleiben dabei: Die Gesundheit aller steht an erster Stelle. Worin sich aber ein Konzert- oder Gottesdienstbesucher von einem Sportplatz-Zuschauer unterscheidet, wissen wir nicht und deshalb sagen uns unsere Fachanwälte, dass eine Klage gegen die Ungleichbehandlung des Amateurfußballs durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gute Erfolgsaussichten hätte." Eine Klage, das betont Koch, wäre allerdings nur das letzte Mittel. Vielmehr will der BFV "weiterhin im Gespräch mit der Staatsregierung bleiben und hoffen weiterhin auf eine schnelle Lösung für den Amateurfußball in unserem Sinne".

Folgende drei Fragen werden in der Online-Umfrage zur Abstimmung gestellt:

  • Halten Sie diese Entscheidung der Staatsregierung, Wettkampfspiele im bayerischen Amateurfußball nach wie vor nicht zu erlauben und auch keine Zuschauer in begrenztem Umfang zuzulassen, für richtig?

  • Wollen Sie, dass der Wettkampfspielbetrieb im Jahr 2020 baldmöglichst wieder aufgenommen wird und der BFV sich dafür einsetzt?

  • Soll der BFV rechtlich gegen das Verbot des Wettkampfspielbetriebs im Amateurfußball vorgehen und gegebenenfalls gerichtlich Gleichbehandlung mit Freiluft-Kulturveranstaltungen analog § 21 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltend machen?

Der BFV wird die Umfrage am Montag entsprechend rechtzeitig auswerten sowie aufbereiten und damit noch pünktlich vor der nächsten Sitzung des Ministerrats am Dienstag, den 8. September 2020, veröffentlichen. Die Vereine erklären sich mit ihrer Teilnahme an der Umfrage dazu bereit, dass die jeweiligen Abstimmungsergebnisse mit Nennung des Klubnamens gegebenenfalls auch veröffentlicht werden können.

Aufrufe: 02.9.2020, 10:48 Uhr
PM / Mathias Willmerdinger Autor