2024-06-03T07:54:05.519Z

Allgemeines
– Foto: Nückel/Steinmann

Coronavirus: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Verband rät Vereinen davon ab, Testspiele und Trainingseinheiten zu bestreiten

Das Corona-Virus ist derzeit das allgegenwärtige Thema in Deutschland, das die Bundesbürger in Angst und Schrecken versetzt hat. Die Entscheidungsträger des BFV haben sich am Freitag-Vormittag dazu entschlossen, den Spielbetrieb bis mindestens 23. März ruhen zu lassen. Wie es dann weitergeht, ist derzeit nicht absehbar. Die Pressestelle des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) hat zu ein paar wichtigen Fragen Stellung bezogen.

Zuverlässige Info-Quellen zum Corona-Virus



Welche Spiele sind von der Maßnahme betroffen?
Ausgesetzt werden alle offiziellen Liga- und Pokalspiele im Freistaat auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene. Die Regelung betrifft alle Spielklassen von der Regionalliga Bayern bis hinunter in die C-Klasse – und zwar in allen Altersklassen bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren.

Werden die abgesetzten Spiele nachgeholt?
Natürlich liegt es im Interesse des BFV und seiner Vereine, dass Nachholtermine gefunden werden, alle Spiele der Saison 2019/20 ausgetragen werden und die Spielzeit regulär beendet wird. Stand jetzt ist es allerdings nicht möglich, eine Einschätzung abzugeben, ob und inwieweit die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Einklang mit den Empfehlungen bzw. Vorgaben der zuständigen Behörden zu bringen ist.

Warum wurde die Entscheidung jetzt getroffen?
Bis Freitag-Vormittag (13. März 2020) wurden von der Bayerischen Staatsregierung Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern flächendeckend abgesagt, was auf den überwiegenden Großteil der Amateurfußballspiele in Bayern nicht zutrifft. Zudem stellten sich die extrem unterschiedlichen Lagebeurteilungen und Vorgehensweisen der lokalen Behörden als problematisch und zunehmend belastend für den BFV und seine Vereine heraus. Beispielsweise wurde in der am Donnerstag abgehaltenen Telefonkonferenz mit allen 18 bayerischen Regionalligisten deutlich, dass die Handhabung der 1000-Besuchergrenze für Veranstaltung bayernweit von den lokalen Ansprechpartnern und kommunalen Behörden für die Vereine höchst unterschiedlich interpretiert wird. Heute hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder entschieden und weitergehende Maßnahmen erlassen. Demnach sind Veranstaltungen mit über 100 Besuchern untersagt, Zusammenkünfte mit unter 100 Besuchern dürfen nur durchgeführt werden, wenn diese absolut notwendig sind. Gegebenenfalls sind solche Veranstaltung sogar genehmigungspflichtig.

Warum erfolgt die Aussetzung nur bis zum 23. März und nicht länger?
Wir erleben bei der Verbreitung des Coronavirus‘ eine extrem dynamische Lage, auf die entsprechend flexibel reagiert werden muss. Die Aussetzung bis 23. März gibt eine erste Planungssicherheit für alle Beteiligten. Gleichzeitig bleibt anders als bei einer Generalabsage auch die Möglichkeit erhalten, auf eine Lageverbesserung zu reagieren. Grundsätzlich hat der Schutz der Gesundheit für den Bayerischen Fußball-Verband Priorität, der BFV ist aber auch verpflichtet, im Sinne seiner Verantwortung für die Vereine und Mitglieder entsprechend der Rahmenbedingungen einen geordneten Spielbetrieb zu ermöglichen bzw. aufrechtzuerhalten. Der BFV wird täglich mehrmals die Lage beurteilen und weitergehende Entscheidung mit Planungssicherheit für alle Beteiligten treffen.

Ist eine Verlängerung der Aussetzung möglich?
Ja! Der Bayerische Fußball-Verband beurteilt die aktuelle Lage permanent und steht dafür in engem Austausch mit den zuständigen Behörden und befolgt selbstredend alle staatlichen Anordnungen und Empfehlungen. Wenn es nötig ist, wird der BFV die Aussetzung verlängern oder möglicherweise auch den Spielbetrieb komplett einstellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aktuell diese Lage noch nicht gegeben ist.

Betrifft das auch Freundschaftsspiele bzw. Testspiele?
Freundschaftsspiele und Testspiele sind keine offiziellen Verbandsspiele und unterliegen deshalb nur bedingt den Regelungen und der Zuständigkeit des Bayerischen Fußball-Verbandes. Allerdings wird der BFV für Freundschafts- und Testspiele für den Zeitraum, in dem der offizielle Spielbetrieb ausgesetzt ist, keine Unparteiischen stellen. Der BFV rät auch allen Vereinen ab, in diesem Zeitraum Freundschafts- oder Testspiele zu bestreiten. Aktuell sollte jeder seinen Beitrag dazu leisten, um die Verbreitung des Conoravirus‘ einzudämmen bzw. zu verlangsamen. Der Fußball darf sich hier nicht ausnehmen.

Dürfen Vereine den Trainingsbetrieb aufrechterhalten?
Eine bindende Regelung für den Trainingsbetrieb gibt es nicht. Dennoch empfiehlt der BFV seinen Vereinen ausdrücklich, den Trainingsbetrieb in sämtlichen Altersklassen vorerst bis zum 23. März auszusetzen. Gleichzeitig verweist der BFV darauf, dass unter Umständen auch Trainingseinheiten (Veranstaltungen unter 100 Personen!) von den kommunalen Behörden genehmigt werden müssen, wie Ministerpräsident Markus Söder heute erklärt hat. Die Zuständigkeit liegt hier bei der Kommune.

Welche Auswirkungen hat die Aussetzung auf die bayerische Talentförderung?
Auch die Lehrgangsmaßnahmen und Stützpunkttrainings werden bayernweit vorerst ausgesetzt, bis auf weiteres geschlossen bleibt ebenso die Sportschule Oberhaching. Wann die Maßnahmen der Talentförderung wieder aufgenommen werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Hier erhalten alle Betroffenen entsprechende Mitteilungen direkt zugestellt.

Schulungen, sonstige BFV-Veranstaltungen?
Generell sind auch alle BFV-Schulungen und -Bildungsangebote abgesagt. Im Einzelfall wird jedoch geprüft, ob eine Veranstaltung als Webinar abgehalten werden kann. Angemeldete Teilnehmer für eine Schulung oder Bildungsmaßnahme werden über die weitere Vorgehensweise per E-Mail informiert.

Aufrufe: 013.3.2020, 14:42 Uhr
PM BFV / tsAutor