2024-04-25T14:35:39.956Z

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Türkgücü München wird mit großer Wahrscheinlichkeit den Sprung in die dritte Liga schaffen
Türkgücü München wird mit großer Wahrscheinlichkeit den Sprung in die dritte Liga schaffen – Foto: Sven Leifer

BFV legt Aufstiegsregelung zur dritten Liga fest

Alles spricht für Türkgücü München: Das zum Zeitpunkt einer noch nicht bekannten Meldefrist an der Tabellenspitze stehende Team schafft den Sprung in Liga drei +++ Die gleiche Regelung gilt für den DFB-Pokal-Startplatz

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Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat eine Regelung zu Meldungen von Mannschaften aus der Regionalliga Bayern für 3. Liga und DFB-Pokal-Wettbewerb getroffen – und die BFV-Spielordnung sowie die Ordnung der Regionalliga Bayern entsprechend angepasst: Aus der Regionalliga Bayern wird der Klub zur Teilnahme an der Drittliga-Saison 2020/21 beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) gemeldet, der sportlich zum Datum des Ablaufs der Meldefrist an der Tabellenspitze steht. Gleiches gilt für den bayerischen Startplatz in der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde 2020/21, der dem Bayerischen Amateurmeister als bestem Amateurteam (Zweitvertretungen von Profiklubs ausgenommen) aus der Regionalliga Bayern zusteht.

Vom BFV wird dem DFB auch hier der Verein gemeldet, der sportlich zum Datum des Ablaufs der Meldefrist das in der Tabelle bestplatzierte Amateurteam stellt. Aufgrund der Tatsache, dass aktuell sowohl die laufende Drittliga-Saison als auch der DFB-Pokal-Wettbewerb bis auf weiteres unterbrochen sind und daher noch nicht feststeht, wie beide Wettbewerbe beendet werden und wann diese in die neue Saison starten, sind auch noch keine Meldefristen bekannt. Der zweite vom BFV ausgespielte DFB-Pokal-Starter wird bekanntlich beim Toto-Pokal-Finale 2020 ausgespielt. Alle Landesverbände haben dabei das Ziel, die Pokalsaison der Landesverbände sportlich zu beenden, um primär die Teilnehmer im Wettbewerb des DFB-Pokals 2020/21 zu ermitteln.


"Wir haben ganz bewusst jetzt diese Entscheidung getroffen. Sie fällt losgelöst vom aktuellen Tabellenbild und den Platzierungen der Klubs, weil im Moment niemand weiß, wann die jeweiligen Meldefristen tatsächlich sein werden“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb in Bayern zuständig ist. Es sei aber davon auszugehen, dass die Drittliga-Meldung zeitlich deutlich früher erfolgen muss als die Meldung zum DFB-Pokal-Wettbewerb.

Auch diesen Umstand deckt der einstimmig gefasste Vorstandsbeschluss ab: Sollte nämlich die Saison 2019/20 zum Zeitpunkt des Ablaufs der Meldefrist für den DFB-Pokal-Wettbewerb bereits fortgesetzt und der für die 3. Liga gemeldete bayerische Verein damit schon aus der Saison der Regionalliga Bayern ausgeschieden sein, würde der Verein zum DFB-Pokal-Wettbewerb gemeldet, der zu diesem Datum Tabellenführer bzw. bestplatziertes Amateurteam der verbliebenen Vereine in der Regionalliga Bayern ist. "Wir haben stets betont, dass die Regionalliga als Schnittstelle zur nationalen Ebene gesondert zu betrachten ist. Für die Regionalliga Bayern ist bislang bewusst noch keine Entscheidung über die Fortsetzung oder einen Abbruch der Saison getroffen worden. Mit Blick auf die ebenfalls noch nicht getroffenen Entscheidungen des DFB für die Schnittstelle zwischen Regionalliga und 3. Liga wird der BFV-Vorstand mit einer Entscheidung über Abbruch oder Fortsetzung noch abwarten und vor einer Beschlussfassung auch wieder das Gespräch mit den Regionalliga-Vertretern suchen. Der Austausch ist ohnehin seit den veränderten Vorzeichen sehr intensiv“, sagt Verbandsspielleiter Josef Janker.

Der Beschluss war am heutigen Freitag Gegenstand einer Videokonferenz mit Vertretern aller 18 Vereine der Regionalliga Bayern und der Spitze des BFV mit Präsident Rainer Koch, Schatzmeister Jürgen Faltenbacher und Verbandsspielleiter Josef Janker sowie Geschäftsführer Jürgen Igelspacher. "Dieser Beschluss zur Regelung des Drittliga-Aufsteigers und DFB-Pokal-Starters ist der sportlich fairste. Er vereint die unterschiedlichen Interessen der Vereine in der Regionalliga Bayern bestmöglich und entspricht darüber hinaus auch der Rechtsauffassung der Sportrechtsfachanwälte des Verbandes“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch.

Aufrufe: 08.5.2020, 19:30 Uhr
PM BFV Autor