Zu den Hintergründen
Am 22. Oktober wollte der Verein das Stadion der Freundschaft verlassen und seine Oberliga-Spiele im Stadion am Steg austragen. Der Verband setzte hierfür eine gemeinsame Besichtigung an, um die Sicherheitsstandards zu prüfen. Nach der Begutachtung des NOFV entschieden die Verantwortlichen, dass im Stadion am Steg nicht gespielt werden kann. Der Verein setzte in der Folge alle Hebel in Bewegung, um die Auflagen zu erfüllen und die Partie wie geplant im Stadion am Steg stattfinden zu lassen. Vergebens. Der Verband verweigerte die Freigabe.
Zurückrudern und nun doch im Stadion der Freundschaft spielen war nicht möglich. Aufgrund des Herbstfestes und es maroden Tribünendachs waren auch dort keine tauglichen Bedingungen gegeben.
Nun entschied das Sportgericht, zur Verwunderung des Vereins, dass ein Verstoß gegen die Spielordnung vorliegt und urteilte über die Spielwerung und verhängte eine Geldstrafe.