2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
– Foto: Thomas Rinke

Sportgericht tagt am 21. Oktober

Verhandlung über die Partie Schlangenbad II und Taunusstein +++ Spielverbot für Taunusstein bleibt vorerst bestehen

Rheingau-Taunus. Das Sportgericht des Fußballkreises Rheingau-Taunus wird am 21. Oktober in nichtöffentlicher Sitzung über die Vorkommnisse verhandeln, die zum Abbruch der B-Ligapartie zwischen der SG Schlangenbad II und dem FSV Taunusstein geführt haben. Schiedsrichter Andreas Bertram hatte sich kurz vor Schluss massiv vonseiten der Gäste bedroht gefühlt. Plastikwasserflaschen sollen in seine Richtung geworfen worden sein. Mit Kreisschiedsrichter-Obmann Klaus Reuter und B-Ligaleiter Peter Bonertz waren neutrale Zeugen vor Ort. In der Folge der Geschehnisse ist der FSV Taunusstein mit einem vorläufigen Spielverbot belegt worden, das somit auch für das Sonntagspiel gegen Bosporus Eltville bestehen bleibt.

Aufrufe: 015.10.2020, 13:00 Uhr
Stephan NeumannAutor