2024-04-30T13:48:59.170Z

Ligabericht
Die abgebrochene Fußball-B-Liga-Partie SV Beltershain gegen FSV Homberg/Ober-Ofleiden II landet vor dem Kreissportgericht. 	Archivfoto: vrm
Die abgebrochene Fußball-B-Liga-Partie SV Beltershain gegen FSV Homberg/Ober-Ofleiden II landet vor dem Kreissportgericht. Archivfoto: vrm

B-Liga-Abbruch: Sportgericht ermittelt

KLB ALSFELD: +++ Gab es eine rassistische Beleidigung gegen Homberger Spieler? / Ergebniseingabe bei „fussball.de“ war wohl fehlerhaft +++

Alsfeld . Der Spielabbruch am Mittwochabend in der Fußball-Kreisliga B Alsfeld wird – wie nicht anders zu erwarten war – ein Fall für das Kreissportgericht. Die Partie SV Beltershain gegen die FSG Homberg/Ober-Ofleiden II wurde – wie berichtet – wegen eines angeglichen rassistischen Zwischenfalls in der 62. Minute abgebrochen. Ein Spieler der Hausherren soll einen Gästeakteur auf sein fremdländisches Heimatland angesprochen haben. Zu diesem Zeitpunkt stand es nach Toren von Jegor Zhernevsky (30. für Beltershain) sowie Louis Lauer (2.) und Dino Casagrande (4.) 1:2. „Ich warte noch auf den Spielbericht, werde den Fall aber auf jeden Fall an das Sportgericht weiterleiten“, stellte Klassenleiter Peter Kraus klar. Kreisfußballwart Frank Heller, der am Mittwoch das Spitzenspiel der Gruppenliga zwischen der Spvgg. Leusel und dem FSV Schröck (0:0) besuchte und hier telefonisch über den Spielabbruch in Beltershain informiert wurde, will auch erst einmal den genauen Bericht des Schiedsrichters abwarten.

Offensichtlich brach der Unparteiische die Partie ab, obwohl er die – angebliche – verbale Entgleisung eines Beltershainer Spielers nicht selbst gehört hatte. Er wurde aber von dem betroffenen Spieler der FSG Homberg/Ober-Ofleiden II über den Vorfall informiert und brach die Partie – wohl nach mehrmaligem Nachfragen bei dem betroffenen Spieler – ab. Für zusätzliche Verwirrung sorgte, dass das abgebrochene Spiele am Donnerstagvormittag dann auf dem offiziellen Ergebnisportal „fussball.de“ plötzlich nicht mehr als abgebrochen, sondern ganz regulär mit einem Ergebnis (1:2, wie beim Stande des Abbruchs) aufgeführt wurde. Allerdings handelt es sich hierbei wohl um eine fehlerhafte Eingabe.

Aufrufe: 09.10.2020, 10:00 Uhr
Volker Lehr (Oberhessische Zeitung)Autor