2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
Die Berufung des FSV Taunusstein wurde abgewiesen.
Die Berufung des FSV Taunusstein wurde abgewiesen. – Foto: FuPa

„Sehr mildes Urteil“ nun rechtskräftig

Einspruch des B-Ligisten FSV Taunusstein gegen Spielverbot vom Verbandsgericht abgewiesen

TAUNUSSTEIN. Erfolgloser Einspruch des FSV Taunusstein: Das hessische Fußball-Verbandssportgericht hat die Berufung des B-Ligisten nach einem schriftlichen Verfahren zurückgewiesen.
Keine Neuansetzung der als verloren gewerteten Spiele

Der Verein war zunächst vom Kreissportgericht Rheingau-Taunus als Verursacher des Spielabbruchs am 6. Oktober im Spiel bei der SG Schlangenbad II belangt worden. Die Partie in Schlangenbad – zum Zeitpunkt des Abbruchs stand es 2:2 – wird aus FSV-Sicht mit 0:3 Toren gewertet. Neben einer Geldstrafe von 300 Euro, die der Verein bereits bezahlt hat, war der FSV außerdem mit einem Spielverbot bis zum 5. November belegt worden. Vor der coronabedingten Saisonunterbrechung Ende Oktober wurden somit noch die Punktspiele gegen Bosporus Eltville und beim SC Daisbach als verloren gewertet, ebenso das Pokalspiel gegen den SV Niederseelbach. Durch den Lockdown nicht mehr vom Spielverbot betroffen ist hingegen die ursprünglich für den 1. November terminierte Partie beim SV Steckenroth. Wäre das Urteil aufgehoben worden, hätten sämtliche als verloren gewertete FSV-Spiele neu angesetzt werden müssen.

Verbandsgericht folgt Ausführungen des FSV-Vorsitzenden nicht

Was war passiert? Es lief gerade die 85. Minute des B-Ligaspiels, als Schiedsrichter Andreas Bertram einen FSV-Spieler mit Gelb-Rot vom Platz stellte. Das Kreissportgericht um den Vorsitzenden Waldemar Triquart sah es als erwiesen an, dass der vom Feld gestellte Spieler sowie dessen Bruder, der als Zuschauer das Spiel verfolgt hatte, mit halb vollen Plastikwasserflaschen in Richtung des Schiedsrichters geworfen hatten. Dabei wurde ein Spieler der SG an der Schulter getroffen. Referee Bertram brach daraufhin das Spiel ab, weil er sich massiv bedroht gefühlt hatte. Die beim Spiel anwesenden Klaus Reuter (Kreisschiedsrichterobmann) und Peter Bonertz (B-Liga-Klassenleiter) hatten als neutrale Beobachter des Spiels den Flaschenwurf bestätigt. Der FSV-Vorsitzende Ata Atlan, der auch Trainer ist, hatte in der Berufung angeführt, dass es keinen Anlass gegeben habe, das Spiel vorzeitig abzubrechen. Man habe zwar fahrlässig gehandelt, die Flaschen seien jedoch lediglich aufs Feld geworfen worden, um die eigenen Spieler im Rahmen einer Trinkpause zu versorgen. Das erachtete das Verbandssportgericht als „Schutzbehauptung“.

Urteil rechtskräftig

Gegenüber dem Zuschauer wurde ein Platzverbot und eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro verhängt, der betroffene Spieler erhält eine Sperre von sechs Spielen. Das sei die Mindeststrafe für das Herbeiführen eines Spielabbruchs, die Sperre hätte mindestens doppelt so hoch ausfallen können, wenn der Flaschenwurf zusätzlich als „versuchte Tätlichkeit“ geahndet worden wäre, sieht Triquart ein „sehr mildes Urteil“ gegenüber dem FSV. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Taunussteiner bis dato nicht negativ in Erscheinung getreten waren, es sich um das Verhalten einiger weniger Akteure handelte und sich Atlan während der Verhandlung beim Schlangenbader Spieler entschuldigt hatte. Das Urteil ist nun rechtskräftig, die Kosten für das Berufungsverfahren muss der FSV tragen.
Aufrufe: 031.12.2020, 12:45 Uhr
Philipp DurilloAutor