2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
F: Rinke
F: Rinke

Beschwerde des Westküsten-Quartetts zunächst abgewiesen

FC Reher/Puls, VfL Kellinghusen, BSC Brunsbüttel sowie VfR Horst müssen endgültige Staffeleinteilungen abwarten

Mit Enttäuschung und Ablehnung haben die Landesligisten VfL Kellinghusen, VfR Horst, FC Reher/Puls und BSC Brunsbüttel auf die neue Staffeleinteilung des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) reagiert. Das Quartett des neuen KFV Westküste wollte eigentlich in der Landesliga Schleswig spielen. Die vorläufigen Staffeleinteilungen des SHFV ergaben jedoch, dass die vier Teams aller Voraussicht nach in der Landesliga Holstein angesiedelt werden. Nun liegen der Redaktion Informationen vor, wonach die Beschwerde in Form des Erlasses einer Eilentscheidung durch den SHFV-Ausschuss für Satzung und Recht abgewiesen worden ist.
Am 04. Juli hat der FC Reher/Puls als Beschwerdeführer aller vier Vereine auf elektronischem Wege beim Schleswig-Holsteinischen Fußballverband einen Antrag auf Erlass einer Eilentscheidung gestellt. Intention dahinter war es, dem SHFV eine endgültige Vornahme der Stafelleinteilungen bzgl. der Landesligen zu untersagen und die Veröffentlichung von Spielpänen zu verhindern. Zudem sollte der SHFV den Vereinen BSC Brunsbüttel, VfR Horst, VfL Kellinghusen sowie dem FC Reher/Puls eine Begründung für die am 18.06.2017 vorgenommenen Staffeleinteilungen der Landesligen zukommen lassen.

Diesen Antrag des Westküsten-Quartetts hat der Ausschuss für Satzung und Recht nun als unzulässig erklärt. Ausschlaggebend dafür ist, dass es sich bei der Staffeleinteilung lediglich um eine vorläufige Einteilung handele. Die eigentliche Verwaltungsmaßnahme, nämlich die endgültige Verkündung der Staffeleinteilungen, steht laut SHFV noch aus. Erst nach endgültiger Verkündung der Landesliga-Staffeln sei das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft, da es laut Rechtsverordnung nicht möglich sei, im Vorfelde einer Verwaltungsmaßnahme bereits dagegen vorzugehen.

Zudem bestünde laut dem Ausschuss für Satzung und Recht auch keine Eilbedürftigkeit. In beiden Staffeln werden die Mannschaft mit denselben Schlüsselzahlen belegt. Dadurch werde sichergestellt, dass alle Vereine staffelunabhängig dieselben Heim- sowie Auswärtsspieltage erhalten.

Aufrufe: 06.7.2017, 15:15 Uhr
FuPa, dredAutor