2024-05-08T14:46:11.570Z

Allgemeines
– Foto: Guido Specht

Corona: Lokaler Lockdown für die Gemeinde Gnarrenburg

Corona-Regeln in der Gemeinde im Kreis Rotenburg werden extrem verschärft +++ Verbot für Mannschaftssport in Spiel- und Trainingsbetrieb

Nun ist es passiert und es gibt den ersten durch Corona ausgelösten lokalen "Lockdown" im Fußballbezirk Lüneburg, der das gesellschaftliche Leben stark einschränken wird. Getroffen hat es die Gemeinde Gnarrenburg im Kreis Rotenburg. Während einer privaten Feier hatten sich dort mehrere Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt. Die Infektionszahlen waren daraufhin in die Höhe geschnellt. Nun reagiert der Landkreis mit scharfen Gegenmaßnahmen, die auch den Mannschaftssportbetrieb in der Gemeinde zum Erliegen bringen.

Eine private Feier, viele Konsequenzen: Auf 22 Fälle pro 100.000 Einwohner war die Corona-Infektionsrate in der Gemeinde Gnarrenburg seit dem 2.10. gestiegen - ausgelöst durch eine Feierlichkeit, bei der sich mehrere Menschen mit dem Corona-Virus infiziert hatten. Um die Infektionsketten zu unterbrechen, waren daraufhin in der Gemeinde Schulen und Kindergärten teilweise geschlossen worden. Doch nun greift der Landkreis noch härter durch. In einer neuen Allgemeinverfügung, die ausschließlich die Gemeinde Gnarrenburg betrifft, wird ein weitgehender lokaler "Lockdown" angeordnet, der nahe an die strengen Regeln aus dem Frühjahr heranreicht. Die Punkte 4 und 5 der Verordnung betreffen den Amateurfußball, der bis mindestens 25.10. komplett pausieren muss.

In der Allgemeinverfügung heißt es:


1. Zusammenkünfte und Ansammlungen in privaten Räumlichkeiten, auf privaten Grundstücken sowie im öffentlichen Raum sind auf höchstens 2 Personen begrenzt; dies gilt insbesondere für private Feiern. Hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte (...) von Personen aus bis zu 2 Hausständen. Für große Veranstaltungen wie etwa Hochzeitsfeiern o.ä. gilt ein Limit von 50 Personen.

2. Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinseinrichtungen, Vereinsgaststätten, Dorfgemeinschaftshäusern und ähnlichen Einrichtungen sind untersagt. Ausgenommen davon sind Zusammenkünfte von kommunalen Vertretungen, deren Gremien, Fraktionen und Gruppen.

3. Auch in Gaststätten gelten die zu Nr. 1 und 2 angeordneten Kontaktbeschränkungen je Tisch/Tischeinheit.

4. Sportausübung ist nur zulässig, wenn diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt, ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird sowie Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden. Mannschaftssport ist weder im Trainings- noch im Spielbetrieb zulässig. Zuschauer/innen sind nicht zugelassen

5. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet der Einheitsgemeinde Gnarrenburg. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben. Sie gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bis einschließlich Sonntag, den 25. Oktober 2020.

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Aufrufe: 08.10.2020, 13:47 Uhr
Dennis PaaschAutor