Die neue Corona-Verordnung Sport, die am 1. Juli in Kraft tritt, erlaubt Training ohne Mindesabstand sowie Wettkämpfe. "Die neue Verordnung ist ein Meilenstein hin zur Normalität und zu einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Daher begrüßen wir die Entscheidung sehr und sind froh, dass unsere Bemühungen gegenüber der Politik Früchte tragen. Man merkt, dass allerorts die Fußballer „mit den Hufen scharren“ und wieder richtig Bock haben zu kicken", sagt bfv-Präsident Ronny Zimmermann und appelliert: "Ganz entscheident ist es nun, die gesetzten Regeln einzuhalten."
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport regelt die Sportausübung in Baden-Württemberg. Sie wurde am 25. Juni 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet und gilt ab dem 1. Juli. Sie ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport.
Die ab 1. Juli 2020 gültige Corona-Verordnung Sport ersetzt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport. Mit der Verordnung sind wesentliche Lockerungen verbunden.
Was ist neu?
Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.
Die komplette Verordnung finden Sie hier.