2024-06-17T07:46:28.129Z

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TuS Hochheim (links) hat kein Verständnis für das gesprochene Urteil - legt aber dennoch keine Berufung ein. F: Eggers
TuS Hochheim (links) hat kein Verständnis für das gesprochene Urteil - legt aber dennoch keine Berufung ein. F: Eggers

Urteil: Keine Punkte für Gau-Bickelheim und Hochheim

Verantwortung für den Abbruch wurde beiden Parteien zugerechnet +++ Drei Fußballer erhalten lange Sperre

Gau-Bickelheim. Keine Punkte für die TSG Gau-Bickelheim, aber auch keine Punkte für TuS Hochheim – so lautet das erstinstanzliche Urteil nach dem Spielabbruch in der Fußball-A-Klasse, der sich am 13. August am Wissberg ereignete. Wie die neue Gebietsspruchkammervorsitzende Sandra Gitzel sagte, sei die Verantwortung für den Abbruch beiden Parteien zugerechnet worden. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Das Fußballspiel war beim Stand von 1:1 zu einer Schlägerei (wir berichteten) ausgeartet. Die Kammer kam nach der mündlichen Verhandlung zu dem Ergebnis, gegen drei Spieler persönliche Strafen zu verhängen. Betroffen sind zwei Gau-Bickelheimer, die für sechs beziehungsweise neun Monate gesperrt wurden, sowie ein Hochheimer. Er darf ein halbes Jahr an keinem Spiel des organisierten Fußballs mehr teilnehmen. Freigesprochen wurde hingegen ein Hochheimer Spieler, dem fälschlicherweise eine Rote Karte gezeigt worden war.

Mit neunmonatiger Sperre belegt wurde der Gau-Bickelheimer Fußballer, der einen am Boden liegenden Hochheimer mit Fußtritten derart malträtierte, dass der im Krankenhaus behandelt werden musste.

Die Kammer verurteilte beide Parteien außerdem zu Geldstrafen. Die TSG Gau-Bickelheim muss 100 Euro berappen, TuS Hochheim 400 Euro. Bei den Wormser Vorortler kam erschwerend hinzu, dass sich Hochheimer Zuschauer rassistisch äußerten, erläuterte die hautberuflich als Strafrichterin arbeitende Mainzerin weiter. Hier sehe die Strafordnung des Südwestdeutschen Fußballverbands durchaus höhere Sanktionen wie etwa Punktabzüge vor. Da Hochheim bislang in dieser Hinsicht noch nicht auffällig geworden sei, habe man es bei einer Geldstrafe bewenden lassen können, sagte Sandra Gitzel.

TuS Hochheim, so sagte Abteilungsleiter Andreas Grossmann, verzichtet auf eine Berufung, obwohl der Verein kein Verständnis für das Urteil habe. Grossmann: „Ich kann es nicht nachvollziehen. Wir sind dreifach bestraft – keine Punkte, Spieler gesperrt und Geldstrafe. Immerhin wurde 61 Minuten Fußball gespielt“. Wenigstens der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs hätte Bestand behalten sollen. Zudem monierte er, dass „der Verein, der die schwerwiegendsten Folgen zu tragen hatte, unser Spieler musste ins Krankenhaus, härter bestraft wurde als der andere“. TuS Hochheim habe dies der Gebietsspruchkammer in Form einer Stellungnahme mitgeteilt – eine Berufung jedoch aus Kostengründen und wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg abgehakt.



Aufrufe: 026.9.2017, 14:30 Uhr
Claus RosenbergAutor