2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

Harte Strafe nach Ausschreitungen

1. FC Saarbrücken wird vom Lottopokal 2015/16 ausgeschlossen

Regionalligist 1. FC Saarbrückenm darf nach einem Urteil der Spruchkammer des Saarländischen Fußball-Verbandes nicht am Lottopokal Saar in der kommenden Saison teilnehmen.
Die Spruchkammer Aktive des Saarländischen Fußballverbandes hat das Urteil zu den Ereignissen während und nach dem Spiel im Lottopokal Saar am 1o. März 2015 zwischen dem FC Wiesbach und dem 1. FC Saarbrücken gefällt. Der 1. FC Saarbrücken wird wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit tätlichen Angriffen seiner Anhänger gegen das Schiedsrichtergespann von den Spielen im Lottopokal der Spielzeit 2015/2016 ausgeschlossen und zudem mit einer Geldstrafe von 10.000 € belegt. Das Verfahren gegen FC Wiesbach wird eingestellt. Der 1. FC Saarbrücken plant offenbar, das Urteil anzufechten und in Revision zu gehen
Aufrufe: 023.4.2015, 15:18 Uhr
Fried/VerbandAutor