2024-05-02T16:12:49.858Z

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Zum Urteil zu den unrühmlichen Vorfällen in Hünsborn nach dem Kreispokalspiel gegen die SpVg Olpe bezog nun das Hünborner Präsidium Stellung. Symbolfoto: cs
Zum Urteil zu den unrühmlichen Vorfällen in Hünsborn nach dem Kreispokalspiel gegen die SpVg Olpe bezog nun das Hünborner Präsidium Stellung. Symbolfoto: cs

"Beweiswürdigung war von Anfang an gegen RWH gerichtet"

Präsidiums des Landesligisten bezieht Stellung zu den jüngsten Ereignissen

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Zum Urteil der Kreisspruchkammer Olpe im „Fall Rot-Weiß Hünsborn“ und zum Leserbrief von Theo Schneider erreichte uns die folgende Stellungnahme des Präsidiums des Landesligisten:

„Die frühe Vorverurteilung in den Medien durch den Kreisschiedsrichterausschuss (KSA) und das folgende Urteil der Kreisspruchkammer (KSK) vom 7. November hat auch das Präsidium von RW Hünsborn betroffen gemacht und maßlos enttäuscht! Vorweg sei klar gestellt: Der Schutz unserer Schiedsrichter, auch nach einer schwachen Leistung, ist unstrittig. Das möchten wir hier nochmals zum Ausdruck bringen.

Im vorliegenden Fall war die Beweiswürdigung von Anfang an gegen RWH gerichtet. Die Aussagen von Zeugen, die von RWH benannt wurden, sind nicht berücksichtigt und rechtlich bewertet worden. Außerdem ist es sonderbar und unverständlich, dass der ehemalige und langjährige Kreisschiedsrichterobmann, Herr Winfried Alterauge, offenbar an der Urteilsfindung beteiligt war. Er saß jedenfalls mit am Tisch der KSK. Zeugen und Beobachter der Verhandlung haben den Eindruck gewonnen, dass KSA und KSK mit dem Urteil gegen RWH ein Exempel statuieren wollten. Obwohl nicht genau ermittelt werden konnte, wie und auf welche Weise der Schiedsrichterassistent, Herr Peter Rau, an diesem Abend zu seinem gesundheitlichen Schaden gekommen ist, hat die KSK RWH zu einer relativ hohen Geldbuße (1500 Euro) verurteilt. Das ist für uns alle, insbesondere aber für die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und Helfer, enttäuschend und deprimierend!

RWH hat derzeit ca. 700 Mitglieder. Der Verein bietet etwa 400 jungen Sportlerinnen und Sportlern in mehreren Fachschaften Alternativen. Allein in der Fußballabteilung spielen vier Senioren- und sieben Juniorenmannschaften. Über den Arbeitsaufwand der Ehrenamtlichen müssen wir uns daher sicherlich nicht näher einlassen. Dieses Urteil der KSK ist sehr fragwürdig und ungerecht. Es schädigt den fast 100-jährigen, gut geführten Verein (gegründet 1920) außerdem in seinem äußeren Erscheinungsbild. Auch eine KSK, unter Vorsitz von Rechtsanwalt Herrn Andreas Hesse, ist nach unserer Auffassung ein Organ der Rechtspflege. Da bei uns in der Bundesrepublik Deutschland der Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gilt, ist die Kammer diesen Ansprüchen und Verpflichtungen leider nicht gerecht geworden.“



Für das Präsidium von Rot-Weiß Hünsborn:

Rudi Halbe, Letterhausstr. 9
Herbert Wunderlich, Reiterweg 19
Willibald Koch, Steimelstr. 38
Lutz Schabelon, Weiherstr. 21

Aufrufe: 022.11.2016, 20:00 Uhr
RedaktionAutor