Das Sportgericht sah es als erwiesen an, dass Sané in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen Dynamo Dresden am 11. September 2016 zunächst bewusst auf den linken Oberschenkel seines Gegenspielers Stefan Kutschke getreten war, ihm im anschließenden Wortgefecht mit der linken Hand ins Gesicht gelangt hatte und nach seinem Platzverweis Schiedsrichter Sören Storks (Velen) von hinten an den Oberarm gegriffen hatte.
Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte anschließend zur Urteilsbegründung: "Das Fehlverhalten des Spielers Sané umfasst insgesamt drei Teilakte, so dass eine weitere Absenkung der Sperre nicht vertretbar war. Das Gericht verkennt nicht, dass Sané grundsätzlich als durchaus fairer Abwehrspieler bekannt ist."
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.