Das Sportgerichtsurteil im Wortlaut:
Das KSG I nahm mit Sitzung vom 06.09. eine Spielwertung und einen Punktabzug gegen Eintracht Süd vor.
A-Klasse-Spiel DJK Eintracht Süd gegen ESV Rangierbahnhof II vom 21.08.2016 (4:4)
I. DJK EINTRACHT SÜD Nürnb. wird gemäß § 77 Abs. 1 RVO wegen unzulässigem Spielereinsatz mit einem Punktabzug von 3 Punkten und mit einer Geldstrafe in Höhe von € 50,00 belegt.
II. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO für ESV Rangierbahnhof II mit 2:0 als gewonnen und für DJK Eintracht Süd mit 0:2 als verloren zu werten.
III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,30 trägt DJK EINTRACHT SÜD Nürnb..