2024-05-10T08:19:16.237Z

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Die DJK Eintracht Süd muss gleich zu Saisonbeginn eine Strafe vom KSG hinnehmen. F: dpa
Die DJK Eintracht Süd muss gleich zu Saisonbeginn eine Strafe vom KSG hinnehmen. F: dpa

Unerlaubter Spielereinsatz: Punktabzug für DJK Eintracht Süd

Spiel wird für den ESV Rangierbahnhof II gewertet

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Die DJK Eintracht Süd hat am 1. Spieltag der A-Klasse 7 gegen den ESV Rangierbahnhof II (Endstand 1:1) einen Spieler unerlaubt eingesetzt. Das KSG hat die Partie nun zu Gunsten der Rangers gewertet. Außerdem muss die DJK Eintracht Süd eine Geldstrafe zahlen sowie einen Punktabzug in Kauf nehmen.

Das Sportgerichtsurteil im Wortlaut:

Das KSG I nahm mit Sitzung vom 06.09. eine Spielwertung und einen Punktabzug gegen Eintracht Süd vor.

A-Klasse-Spiel DJK Eintracht Süd gegen ESV Rangierbahnhof II vom 21.08.2016 (4:4)

I. DJK EINTRACHT SÜD Nürnb. wird gemäß § 77 Abs. 1 RVO wegen unzulässigem Spielereinsatz mit einem Punktabzug von 3 Punkten und mit einer Geldstrafe in Höhe von € 50,00 belegt.

II. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO für ESV Rangierbahnhof II mit 2:0 als gewonnen und für DJK Eintracht Süd mit 0:2 als verloren zu werten.

III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,30 trägt DJK EINTRACHT SÜD Nürnb..

Aufrufe: 08.9.2016, 10:51 Uhr
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