2024-05-08T11:10:30.900Z

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Spielabbruch kommt TSV Rothwesten teuer zu stehen

Kreissportgericht sah Spielabbruch als gerechtfertigt an

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Erneut tagte das Kreissportgericht unter der Leitung seines Vorsitzenden Harald Kulle und hatte dabei über den Spielabbruch der Partie TSV Rothwesten II : SV Kaufungen zu entscheiden.

Wie bereits von FuPa berichtet, pfiff der Unparteiische die Begegnung beim Stand von 1:1 zur zweiten Spielhälfte nicht mehr an. Beim Gang zum Pausentee fühlte sich der leitende Referee von einem Spieler der Gastgeber beleidigt und bedroht, sodass er sich nicht mehr in der Lage sah die Partie zur zweiten Spielhälfte anzupfeifen. Ein Fall für den Kreisrechtsausschuss.

Dieser entschied nun im Rahmen seiner Verhandlung am vergangenen Dienstag das der Spielabbruch unter den gegebenen Umständen rechtens war und bestrafte die Hausherren hart.

So hat der TSV Rothwesten neben den Verhandlungskosten wegen verschuldetem Spielabbruch u.a. eine Geldstrafe von 100.- € zu leisten. Das abgebrochene Spiel wird mit 3:0 für den SV Kaufungen gewertet und die Rothwestener erhalten zudem einen Punktabzug von drei Zählern. Des Weiteren wurde der beschuldigte Akteur der Gastgeber mit einer Spielsperre von 8 Spielen wegen Beleidigung und Bedrohung des Unparteiischen belegt. Das Urteil ist rechtskräftig und in der Tabelle berücksichtigt.

Aufrufe: 020.11.2015, 13:09 Uhr
Toni HeistAutor