2024-04-30T13:48:59.170Z

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Lange Sperren gegen Spieler: Harte Strafen vom Sportgericht

Urteil gegen TSK International und Türkgücü Freiburg +++ Sportgericht des Fußballbezirks Offenburg hat Recht gesprochen

Das Sportgericht des Fußballbezirks Offenburg hat in einem Spruchkammerverfahren das Urteil zu den Vorfällen bei einem Hallenturnier in Lahr gefällt. Mehrere Spieler beider Vereine wurden mit langen Sperren belegt.
Zudem wurden gegen die beteiligten Vereine Spielsperren und hohe Geldstrafen ausgesprochen.Bei dem Hallenturnier am 29. Januar 2017 in der Rheintalhalle in Lahr war es in einem Gruppenspiel zwischen den Vereinen TSK International Kehl und Türkgücü Freiburg zu einer Massenschlägerei mit Spielern und Zuschauern gekommen. Dabei wurde auch der Schiedsrichter von einem Spieler getreten und musste sich in ärztliche Behandlung begeben.

Aufgrund dieser Vorfälle wurde nun gegen die Vereine TSK International Kehl und Türkgücü Freiburg Geldstrafen in Höhe von jeweils 700 Euro verhängt. Außerdem sind beide Vereine ab sofort für den gesamten Spielbetrieb gesperrt. Die Sperre endet nach Ablauf des zweiten Punktspiels der Rückrunde 2016/2017. Weiterhin wurden für zwei weitere Spiele der Vereine Platzaufsichten angeordnet.

Gegen zwei Spieler von Türkgücü Freiburg wurden Sperrstrafen von einem Jahr bzw. 15 Monaten ausgesprochen. Ein Spieler von TSK International Kehl wurde ebenfalls für 15 Monate gesperrt. Des Weiteren wurde gegen einen Spieler von TSK International Kehl aufgrund seiner äußerst brutalen Tätlichkeiten, u.a. auch gegen den Schiedsrichter, die Höchstsperrstrafe von drei Jahren ausgesprochen. Von einer Sperre auf Dauer sah die Spruchkammer ab, um dem noch sehr jungen Spieler dadurch die Möglichkeit zu geben, nach seiner Sperrstrafe und mit zeitlichem Abstand zu seinen Taten, einen Neuanfang im Fußballsport zu starten.

Die Spruchkammer mahnt zudem beide Vereine an, die Geschehnisse intern aufzuarbeiten, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beteiligten Vereine können noch Berufung beim Verbandsgericht einlegen.
Aufrufe: 015.2.2017, 10:22 Uhr
PM SBFVAutor