2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

FCS darf im Saarlandpokal ran

1. FC Saarbrücken spielt nun auf Bewährung

Nach Zuschauerausschreitungen beim Viertelfinalspiel im eppelborner Gemeindeteil Wiesbach wurde Regionalligist 1. FC Saarbrücken für ein Jahr vom Lotto-Saarlandpokal ausgeschlossen. Damit wäre auch eine Qualifikation für den DFB-Pokal 2016/17 nicht möglich gewesen. Nun hat der Saarländische Fußball-Verband sein Urteil abgemildert, der Ex-Bundesligist darf nun doch starten, allerdings auf Bewährung.

Das Verbandsgericht des Saarländischen Fußballverbandes

unter dem Vorsitz von Herrn Eckart Kaps hat am Freitag eine Entscheidung über den Berufungsantrag des 1.

FC Saarbrücken gefällt. Die Verbandsspruchkammer Aktiv hatte den FCS zuvor zum

Ausschluss aus dem Saarlandpokal für die Saison 2015/16 und einer Geldstrafe in Höhe von

10.000 Euro verurteilt. Die Vollstreckung des Urteils wurde zur Bewährung ausgesetzt.

„Wir freuen uns, auch in der kommenden Spielzeit am Saarlandpokal teilnehmen zu können

und uns sportlich fair mit allen Teilnehmern messen zu können“, so Geschäftsführer Thomas

Heil. „Durch die Unterstützung von Anwalts Horst Kletke konnte die Beweislast der

erstinstanzlich getroffenen Begründung zur Verurteilung mittels Videoaufnahmen doch sehr

deutlich widerlegt werden. Gerne hätten wir den Sachverhalt bereits bei der

Verbandsspruchkammer in erster Instanz erläutert. Kosten und Aufwand wären dadurch

deutlich reduziert worden“, so Heil weiter.

Durch die Bewährung ist klar, dass die Situation in Wiesbach deutlich anders war als es in den

Berichten, die zum erstinstanzlichen Urteil führten, geschildert wurde..

Aufrufe: 04.7.2015, 14:33 Uhr
FriedAutor