Das Verbandsgericht des Saarländischen Fußballverbandes
unter dem Vorsitz von Herrn Eckart Kaps hat am Freitag eine Entscheidung über den Berufungsantrag des 1.
FC Saarbrücken gefällt. Die Verbandsspruchkammer Aktiv hatte den FCS zuvor zum
Ausschluss aus dem Saarlandpokal für die Saison 2015/16 und einer Geldstrafe in Höhe von
10.000 Euro verurteilt. Die Vollstreckung des Urteils wurde zur Bewährung ausgesetzt.
„Wir freuen uns, auch in der kommenden Spielzeit am Saarlandpokal teilnehmen zu können
und uns sportlich fair mit allen Teilnehmern messen zu können“, so Geschäftsführer Thomas
Heil. „Durch die Unterstützung von Anwalts Horst Kletke konnte die Beweislast der
erstinstanzlich getroffenen Begründung zur Verurteilung mittels Videoaufnahmen doch sehr
deutlich widerlegt werden. Gerne hätten wir den Sachverhalt bereits bei der
Verbandsspruchkammer in erster Instanz erläutert. Kosten und Aufwand wären dadurch
deutlich reduziert worden“, so Heil weiter.
Durch die Bewährung ist klar, dass die Situation in Wiesbach deutlich anders war als es in den
Berichten, die zum erstinstanzlichen Urteil führten, geschildert wurde..