2024-05-28T14:20:16.138Z

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Michal Vesely erzielte den Siegtreffer für die Zentinger - nach einer diskutablen Aktion kurz zuvor.
Michal Vesely erzielte den Siegtreffer für die Zentinger - nach einer diskutablen Aktion kurz zuvor. – Foto: Bernhard Enzesberger

Wirbel in Zenting: Regelverstoß? Wiederholungsspiel? Jetzt eilt`s!

Ist der Siegtreffer der Zentinger im Spiel gegen Schönberg regelwidrig zustande gekommen? Die Meinungen gehen auseinander

Große Aufregung in der Kreisklasse Freyung: Der im Abstiegskampf befindliche SV Zenting hat am Wochenende den Titelkandidaten TSV Schönberg mit 2:1 geschlagen und damit dafür gesorgt, dass vor dem letzten Spieltag nun der SV Hohenau mit zwei Punkten Vorsprung auf die Schönberger die Meisterschaftstrümpfe in der Hand hält. Allerdings hat die Partie nun ein sportgerichtliches Nachspiel. Es geht um ein Video, das im Nachgang der Partie aufgetaucht ist.


Was darauf zu sehen ist? Es geht um einen Eckball kurz nach der Pause. Michal Vesely verließ dabei kurz vor der Ausführung durch Hausherren-Akteur Marco Baumgartner am kurzen Pfosten den Platz, lief einmal ums Tor herum, betrat den Platz wieder und erzielte wenige Momente später das 2:1.

Das ist eine Regelwidrigkeit, wie Bezirks-Schiedsrichterobmann Robert Fischer betont, Schiedsrichter Werner Sixt von der SpVgg Osterhofen hätte Freistoß für Schönberg geben müssen. "Allerdings habe ich die Szene schlicht nicht gesehen, weil ich mich auf die Ausführung des Eckballs konzentriert habe. Ich glaube, das haben ganz viele gar nicht mitbekommen, denn von den Schönberger Spielern oder Funktionären hat im Anschluss niemand reklamiert oder auf den Vorgang aufmerksam gemacht. Sie haben den Treffer ohne Proteste anerkannt. Deshalb bin ich ein wenig verwundert, dass das jetzt im Nachgang so hohe Wellen schlägt", erklärt Sixt, der erst nach dem Spiel auf die Szene von einem Schiedsrichterkollegen angesprochen wurde.

Die Schönberger haben am gestrigen Montag beim Kreis-Sportgericht offiziell Protest gegen die Wertung eingelegt. "Auf dem kursierenden Video ist die Aktion ganz klar erkennbar. Nach der Partie sind einige auf mich zugekommen, haben mich auf den Regelverstoß aufmerksam gemacht und gefragt, was wir jetzt unternehmen wollen. Die Sache ist nicht ganz einfach. Auf der einen Seite wollen wir nicht als schlechter Verlierer dastehen. Zenting war an diesem Tag besser, das muss man so klar sagen. Auf der anderen Seite ist der Treffer aber halt irregulär zustande gekommen. Genau dafür gibt es dieses Mittel des Protests, davon haben wir nun Gebrauch gemacht. Hinterher würden wir uns vielleicht ärgern, hätten wir es nicht getan. Jetzt muss halt das Sportgericht entscheiden. Auf jeden Fall muss es schnell gehen, am Wochenende ist ja der letzte Spieltag", erklärt Herbert Kern, der Sportliche Leiter des TSV. Kern geht davon aus, dass noch am heutigen Dienstag über die Sache entschieden wird. Würde das Sportgericht dem Einspruch der Schönberger stattgeben, eine Wiederholung der Partie wäre wohl die logische Konsequenz. "Sollte es tatsächlich ein Wiederholungsspiel geben, muss das ja schon in den nächsten Tagen über die Bühne gehen."

Und was sagen die Zentinger zur ganzen Causa? Der Verein hat sich in Person von Spartenleiter Franz Pfeffer in einer ausführlichen Stellungnahme zu Wort gemeldet:

"Es ehrt den TSV Schönberg natürlich, dass sie für Gerechtigkeit im Abstiegskampf eintreten, aus unserer Sicht muss der Einspruch vom Sportgericht aber abgewiesen werden. Die Möglichkeit zur nachträglichen Anzeige bzw. Meldung besteht gemäß §35 Nr. 3 RVO bei einem „krass sportwidrigen Verhalten“. Ein solches wird vom DFB wie folgt beschrieben:

Krass sportwidrig sind besonders verwerfliche Handlungen, deren Verfolgung unerlässlich ist. Beispiele sind (in der Form der Tätlichkeit gegen den Gegner): Treten des Gegners in den Unterleib, gegen den Kopf, Ellenbogenschlag in das Gesicht des Gegners, Kopfstoß und versuchter Kopfstoß. Oder (in der Form des unsportlichen Verhaltens): obszöne, beleidigende Handbewegungen, z.B. Zeigen des Mittelfingers, oder diskriminierende Verhaltensweisen.

Quelle: https://www.dfb.de/verbandsservice/verbandsrecht/sportgerichtsbarkeit/sportgerichtsverfahren/

Dies liegt unzweifelhaft nicht vor, insofern können wir die Anzeige und die Schlussfolgerung von Herrn Fischer im Heimatsport-Bericht hierzu leider auch nicht nachvollziehen. Den Schiedsrichtern dürfte wohl auch kein Gefallen damit getan sein, wenn im Nachgang zu den Spielen alle Entscheidungen oder übersehene Regelverstöße mittels Videomaterial nochmals aufgerollt und neu beurteilt werden, um eventuell eine Wiederholungspartie erwirken zu können.

Wir können den Ärger der Schönberger schon auch verstehen, die Reaktion darauf und den zugehörigen einseitigen Pressebericht leider weniger, zumal wir vor fünf Wochen in der identischen Situation (inklusive Video des Gegners zum Beweis der falschen spielentscheidenden Schiedsrichterentscheidung) waren. Der Sieg am Sonntag war insgesamt absolut verdient und dies wurde auch vom Gegner nach dem Spiel anerkannt.

Wir wünschen dem TSV Schönberg viel Erfolg für den letzten Spieltag und natürlich gegebenenfalls auch darüber hinaus."




Aufrufe: 014.5.2024, 10:45 Uhr
Mathias WillmerdingerAutor

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