
Die Kreisliga A Kleve-Geldern steuert auf ein Herzschlagfinale hin, schließlich rangieren Viktoria Winnekendonk und Siegfried Materborn punktgleich an der Tabellenspitze. Doch die Duelle beider Mannschaften gegen den TSV Wachtendonk-Wankum spielen in diesem Zweikampf eine erhebliche Rolle, unter anderem wegen eines Sportgerichtsverfahren. Warum Winnekendonk drei Punkte verlieren könnte und weshalb der TSV WaWa Einspruch eingelegt hat.
Die Ausgangslage scheint klar: Gewinnt Winnekendonk die restlichen Spiele, steigt die Viktoria in die Bezirksliga auf, denn sie hat durch einen dramatischen 4:2-Erfolg am 21. April den direkten Vergleich gegen Materborn für sich entschieden - und dieser ist bei Punktgleichheit im Auf- oder Abstiegsfall maßgebend. Die Klubs haben jeweils 61 Punkte, dahinter lauern der FC Aldekerk (60) und der Uedemer SV (58).
Doch so einfach lässt sich die Rechnung nicht lösen, denn es gibt noch die Variable TSV Wachtendonk-Wankum. Der TSV WaWa bezwang am vergangenen Wochenende Materborn nach 0:2-Rückstand noch mit 3:2, weshalb Winnekendonk überhaupt erst die Tabellenführung behalten hat. Im Hintergrund läuft allerdings ein Verfahren gegen den 4:0-Erfolg der Viktoria gegen den TSV WaWa.
Was war passiert? Die FuPa-Kollegen der Rheinischen Post haben die Einzelheiten an dieser Stelle aufgedröselt, kurz gesagt lässt sich zusammenfassen: Unmittelbar vor dem Spiel zwischen Viktoria Winnekendonk und TSV Wachtendonk-Wankum lief der Viktoria-Reservespieler Lennox Lenßen noch für die Reserve auf, wurde in der Halbzeit ausgewechselt und feierte kurze Zeit später seine Premiere in der Startelf der ersten Mannschaft. Das Problem, das erst nach Spielende bekannt wurde: Lenßen sah im Trikot der Reserve noch vor dem Halbzeitpfiff seine fünfte gelbe Karte. Das war im DFBnet zunächst nicht ersichtlich, weil zur Freigabe der Erstvertretung lief die Partie der Reserve noch. Erst nach dem Spiel der Ersten tauchte eine Fehlermeldung auf - Lenßen hätte mit seiner fünften gelben Karte nicht in der Ersten spielen dürfen.
Aus Sicht von Viktoria Winnekendonk ist das sicherlich eine unglückliche Verkettung von Ereignissen, der TSV Wachtendonk-Wankum hat im Anschluss Einspruch gegen die Spielwertung eingereicht. Ein alles andere als unüblicher Vorgang, über den aktuell rege diskutiert wird. Rolf Juffernbruch, Obmann des TSV, schildert seine Sicht: „Natürlich kann ein Punktverlust für die Viktoria am Ende teuer werden, die Tabellensituation ändert aber nichts an der Sachlage. Hätten wir keinen Antrag auf Wertung gestellt, hätte es ein anderer Verein getan. Auch Winnekendonk hätte das getan, wenn die Sachlage umgekehrt wäre oder ein solcher Fehler einem der Konkurrenten unterlaufen wäre. Wir haben vor einigen Jahren in einer ähnlichen Situation auch Punkte abgeben müssen. Damals hat nicht unser Gegner, sondern die Mannschaft, mit der wir im Aufstiegsrennen waren - nein, es war nicht Winnekendonk -, den Widerspruch eingelegt. Am Ende stiegen sie auf, wir wurden Zweiter. Ob der Punktabzug allerdings dafür entscheidend war, darüber lässt sich trefflich streiten, denn immerhin hat eine Saison 30 Spieltage und nicht nur einen. Und wo wir schon bei anderen Spieltagen sind: Genau genommen haben wir ja durch den Sieg in Materborn am Wochenende überhaupt erst dafür gesorgt, dass Winnekendonk aktuell an der Spitze steht."
Was Juffernbruch aktuell stört, ist der öffentliche Diskurs in Bezug auf den TSV Wachtendonk-Wankum. Sein Verein wolle nicht verhindern, dass Viktoria Winnekendonk aufsteigt, sondern halte sich schlichtweg an die Sachlage, über die nun das Kreissportgericht Kleve-Geldern entscheiden muss.
Grundlage bietet die Spielordnung des Westdeutsche Fußballverbands (WDFV). Unter Paragraph 43, Absatz 3 steht: "Ein Spiel wird auch dann für eine Mannschaft als verloren und der anderen Mannschaft als gewonnen gewertet, wenn diese Mannschaft einen Spieler ohne Spielberechtigung hat teilnehmen lassen und die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 44 nicht gegeben sind, es sei denn, den Verein trifft hieran kein eigenes oder zurechenbares Verschulden. Wird ein Spiel hiernach gewertet, so bewirkt dies Punktverlust und Wertung gem. Abs. 1 auch für alle diesem Spiel folgende Spiele, in denen der betroffene Verein den Spieler bis zur Entscheidung durch das Rechtsorgan eingesetzt hat, es sei denn, den Verein trifft hieran kein eigenes oder zurechenbares Verschulden. Trifft den Verein kein Verschulden, so sind die gewonnenen Spiele nicht zu werten und zu wiederholen."
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