Das Westfalenpokal-Viertelfinale zwischen dem SV RW Erlinghausen und der SpVgg Erkenschwick sollte aufgrund Erkenschwicker "Kategorie C-Fans" unter Ausschluss der Öffentlichkeit als sog. "Geisterspiel" stattfinden. Nun ist klar, die Entscheidung des Pokalspielleiters Klaus Overwien war nicht verhältnismäßig.
Erkenschwick ist erfolgreich vor das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV) gezogen, so das Ergebnis der heutigen zweistündigen mündlichen Verhandlung. Unter folgenden Bedingungen soll die Partie im Marsberger Diemelstadion stattfinden.
Der FLVW muss dies aber zunächst noch mit den Sicherheitsbehörden (Polizei) abklären.
Eine Austragung in diesem Jahr ist aufgrund des bereits eingesetzten Winters mit Schneefall im Sauerland und des natürlich gewissen organisatorischen Aufwands nicht mehr vorgesehen.