2024-05-02T16:12:49.858Z

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In heiße Zweikämpfe war SCU-Kapitän Konrad Wanderer (rotes Trikot) gegen den BCF Wolfratshausen gleich reihenweise verwickelt.
In heiße Zweikämpfe war SCU-Kapitän Konrad Wanderer (rotes Trikot) gegen den BCF Wolfratshausen gleich reihenweise verwickelt. – Foto: Dieter Metzler

Video-Beweis in der Bezirksliga! Mega-Sperre für SCUG-Kapitän Wanderer

Tätlichkeit in der Partie gegen Wolfratshausen

Im Profi-Fußball ist der Videobeweis mittlerweile ein etabliertes Mittel. Nun kam es vor dem Sportgericht zur Verwendung von Videomaterial aus der Bezirksliga.

Germering/Wolfratshausen – Mehr als zwei Wochen ist die Partie zwischen dem SC Unterpfaffenhofen und dem BCF Wolfratshausen nun schon her. Doch jetzt bekommt das Duell ein sportjuristisches Nachspiel – mit bitteren Folgen für den SC Unterpfaffenhofen: Kapitän Konrad Wanderer wird wegen einer nicht geahndeten Tätlichkeit nachträglich für fünf Spiele gesperrt. Das Pikante daran: Belegt wurde die geahndete Aktion von den Wolfratshausern mit Filmmaterial von dem Spiel, das der SCU freiwillig anfertigt und wofür der Verein auch noch Geld bezahlt.

SC Unterpfaffenhofens Sportdirektor Jürgen Kapfer: „Wir wollen die Aktion nicht beschönigen“

Woran sich der BCF-Gegner stört: Noch gibt es offiziell keinen Videobeweis im Amateurfußball. Aber: Dort, wo Kameras stehen, nutzt das Sportgericht die Aufzeichnungen als Beweis. Der Verein hat seinerzeit einer Kamera-Installation zugestimmt, die freiwillig und nicht vom Verband vorgeschrieben ist. Und eine Szene daraus wurde Wanderer nun zum Verhängnis: Im Spiel gegen den BCF leistete er sich eine Tätlichkeit. Der betroffene Spieler des BCF, der ihn allerdings zuvor mehrfach provoziert habe, stellte zwei Wochen nach dem Spiel in Unterpfaffenhofen eine Strafanzeige beim Sportgericht.

„Wir wollen die Aktion von Wanderer nicht beschönigen“, sagt SCU-Sportdirektor Jürgen Kapfer. „Aber wir verstehen nicht, warum bei unserer Gegendarstellung unser Videobeweis vom Sportgericht nicht akzeptiert wurde, in dem deutlich zu sehen ist, wie Wanderer von seinem Gegenspieler mehrmals von hinten von den Beinen geholt wurde.“ Kapfer sieht darin einen klaren Verstoß gegen eine Gleichbehandlung der Vereine. Zum einen vermisse er eine Begutachtung der gesamten Aufzeichnung durch das Sportgericht. Zum anderen vertritt er die Auffassung, dass die auf freiwilliger Grundlage errichtete Kamera nicht zur Beweisführung genutzt werden dürfe.

Aufrufe: 024.8.2022, 06:16 Uhr
Dieter MetzlerAutor