2024-05-24T11:28:31.627Z

Allgemeines
– Foto: Sandra Mittler

VfB Merseburg: Ein Youngster wartet auf seine Spielerlaubnis

Landesliga Süd +++ Der Verein bemüht sich um ein Sonderspielrecht für den 17-jährigen Hannes Bielig

Von Olaf Wolf (Mitteldeutsche Zeitung)

Kevin Hitzschke kann seine Enttäuschung kaum verbergen. Vor einiger Zeit hatte der sportliche Leiter des VfB Merseburg Hannes Bielig, einen jungen Fußballer, zum Landesligisten zurückgeholt. „Hannes ist aus unserer Sicht ein Talent, das optimal in unsere Männermannschaft passt. Er bringt alle Voraussetzungen mit, um dort zu bestehen“, schwärmt Hitzschke über den Neuzugang. Das besondere ist nur: Hannes Bielig ist erst 17 Jahre alt und darf eigentlich noch nicht in einer Männermannschaft spielen.

Wechsel nach Meuschau wird zum Hindernis

Die Jugendordnung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) legt fest, wann eine Ausnahme für Jugendspieler gemacht wird. „Es ist kompliziert“, sagt Hitzschke, der den Youngster schon seit vielen Jahren kennt. So sind bestimmte Kriterien zu erfüllen, um das Spielrecht zu erlangen. Knackpunkt ist aber der Passus, dass eine „ununterbrochene Spielerlaubnis für den Stammverein im letzten Spieljahr“ gegeben sein muss, so der Wortlaut der Jugendordnung. Zum Spielerprofil:

>> Hannes Bielig

Bei Hannes Bielig ist eben genau das nicht der Fall. Seit der G-Jugend kickte er bei den Saalestädtern, die damals noch unter dem Namen VfB IMO Merseburg und später 1. FC Merseburg firmierten. Das wäre ohne Unterbrechung auch heute noch der Fall, wäre der Verein nicht unter dem Namen 1. FC Merseburg in schwieriges Fahrwasser geraten. Zahlreiche Nachwuchsspieler, ja ganze Nachwuchsmannschaften, verließen nach der Amtsübernahme des damaligen Präsidenten Uwe Fruhen den Verein. So auch die C-Jugend des FC, die komplett nach Merseburg-Meuschau wechselte. Bis zur U 17 spielte Bielig dort in der Verbandsliga. Das Problem: der SV Merseburg-Meuschau hat keine A-Jugend-Mannschaft, in der Hannes Bielig in der aktuellen Saison spielen kann. Bliebe nur die Kreisoberliga in Merseburg-Meuschau.

Rückkehr zum VfB bedeutet Spielpause

Mit dem Altersklassenwechsel stand also die Frage im Raum: Was nun? Kreisoberliga oder doch Landesliga? Hannes Bielig entschied sich für den VfB Merseburg, wollte zu seinem Herzensverein zurück. Doch damit begannen die Probleme. Der 17-Jährige bekam keine Spielerlaubnis, obwohl der Verein alle nach der Jugendordnung erforderlichen Dokumente eingereicht hatte. Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) verwies den Antrag zunächst an den Kreisfachverband (KFV) Saalekreis, der das Begehren ohne schriftliche Begründung ablehnte, später aber wieder auf den FSA verwies. „Jeder scheint hier dem anderen den schwarzen Peter zuzuschieben“, schimpft Kevin Hitzschke, der sich eine Einzelfallprüfung gerade aufgrund der besonderen Umstände gewünscht hätte. Während man sich im Saalekreis gegen ein Spielrecht eines 17-Jährigen aussprach, ist man in den Nachbarkreisen, wie beispielsweise im Burgenlandkreis oder Anhalt-Bitterfeld, anderer Meinung. Dort wurde jüngst gleichaltrigen Spielern die Spielerlaubnis erteilt.

Nun scheint aber Bewegung in die Sache zu kommen. Der FSA beschäftigte sich auf MZ-Nachfrage nochmals mit dem Thema. Sören Osterland, seines Zeichens Vizepräsident Vereinsentwicklung und Qualifizierung im Landesverband erklärt: „In diesem konkreten Fall kann laut der geltenden Jugendspielordnung kein Spielrecht erteilt werden, da der Spieler erst im Sommer zum VfB Merseburg gewechselt war. Grundsätzlich können die zuständigen Kreisfachverbände in begründeten Fällen einen Antrag auf Sonderspielrecht stellen. Auch dies liegt hier nicht vor.“ Heißt: sollte der KFV Saalekreis beim FSA einen Antrag auf „Sonderspielrecht“ stellen, würde der sich dem nicht verschließen und stünde dem, so war zu erfahren, wohlwollend gegenüber.

Osterland stellt Neufassung in Aussicht

Damit ist nun der Kreisfachverband wieder am Zug, sollte überlegen, ob er für Hannes Bielig doch einen solchen Antrag stellt. Der schritt beispielsweise nicht ein, als ein gleichaltriger Fußballer des TSV Leuna nach Wengelsdorf wechselte, um dort bei den Herren spielen zu können. Kevin Hitzschke hofft, dass der Verband seine Position nochmals überdenkt und nach nochmaliger Einzelfallprüfung zugunsten von Hannes Bielig entscheidet. „Es geht darum, dass ein junger Mensch endlich wieder seiner Leidenschaft und seinem Hobby nachgehen kann. Dem sollte man sich nicht verschließen“, meint Hitzschke.

Der nahm im Übrigen erfreut zur Kenntnis, dass der FSA die Jugendordnung ändern will. „Der Paragraph 11 der momentanen Jugendordnung war und ist ein sehr strittiger, da er mehrere Interessenlagen kreuzt. Im Rahmen der Überarbeitung prüfen wir intern grad unterschiedliche Lösungsansätze. Am Ende muss dieser Paragraph praktikabel, einfach und im Sinne der Vereine beispielsweise des Gesamtfußballs in Sachsen-Anhalt sein. Eine weitsichtige und allumfassende Endfassung gilt es zeitnah zu finden, damit sie zur neuen Saison in Kraft treten kann“, kündigt Sören Osterland an. Der FSA will also die Jugendordnung im Interesse junger Fußballer ändern. Eine lobenswerte Entscheidung, die vielleicht das eine oder andere Talent davon abhält, die Fußballschuhe an den Nagel zu hängen. Hannes Bielig wird sie wohl nichts mehr bringen. Er wird bis zum Inkrafttreten sicher bereits volljährig sein. Und auch wenn es immer nur Einzelfälle sind, die involvierten Verbände sollten ihre Entscheidungen immer im Interesse des Sports und der Sportler treffen.

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Aufrufe: 07.12.2022, 15:00 Uhr
Olaf Wolf/MZAutor