2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
– Foto: Michael Donau

Verbandsgericht entscheidet: Eintracht Gladau bleibt im Spielbetrieb

Kreisoberliga Jerichower Land +++ Die DSG darf ohne Auflagen weiterspielen

Am Dienstagabend ist die Entscheidung gefallen - und zwar zugunsten der DSG Eintracht Gladau. Das Verbandsgericht des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) gab dem Kreisoberligisten aus dem Jerichower Land, der im November wegen "rechtsextremistischer Tendenzen" vom Spielbetrieb ausgeschlossen worden war, Recht. Die Gladauer dürfen weiter am Spielbetrieb teilnehmen. Das Gericht hat der Klage der DSG Eintracht gegen den Spielausschuss stattgegeben.

Dies war das Ergebnis einer dreistündigen Sitzung. "Wir konnten uns nur auf das stützen, was zu beweisen war, aber nicht bewiesen wurde", erklärte der Vorsitzende Richter Frank Knuth der Volksstimme. Holger Stahlknecht, Präsident des Landesverbandes, nahm das Urteil gelassen zur Kenntnis: "Ich finde es beeindruckend, wenn ein Gericht sagt, die Gesinnung wäre nicht entscheidend." Und der FSA-Präsident betonte: "Ich halte das, was heute passiert ist, für eine Niederlage im Kampf gegen den Extremismus."

Stahlknecht hatte den Ausschluss der DSG Eintracht Gladau im November als "ein glasklares Signal gegen Rechtsextremismus" bezeichnet. Der Vorwurf lautete: Der Kreisoberligist sei rechtsradikal unterwandert worden und würde auf den Sportplätzen des Jerichower Landes eine "Atmosphäre der Angst" schaffen. Die Gladauer wehrten sich gegen diese Vorwürfe, bezeichneten den Ausschluss von Beginn an als "ungerechtfertigt" und erwirkten mittels eines schriftlichen Eilverfahrenes das vorläufige Spielrecht unter Einhaltung eines 16 Punkte umfassenden Maßnahmenkataloges.

Dieses vorläufige Spielrecht galt bis zur abschließenden Entscheidung über den Verbandsausschluss. Diese Entscheidung fiel am Dienstagabend in Neugattersleben. Die DSG Eintracht Gladau bleibt mit ihren beiden Herrenteams im Spielbetrieb der Kreisoberliga und Kreisliga des KFV Jerichower Land am Ball.

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Aufrufe: 012.3.2024, 21:45 Uhr
Kevin GehringAutor