2024-05-02T16:12:49.858Z

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Herbe Rückschläge im Kampf um den Aufstieg müssen die SpVgg Mariaposching und der SV Schaufling hinnehmen.
Herbe Rückschläge im Kampf um den Aufstieg müssen die SpVgg Mariaposching und der SV Schaufling hinnehmen. – Foto: Stefan Ritzinger

Urteile sorgen für Aufregung: M´posching & Schaufling hart bestraft

Unzulässiger Einsatz von letztjährigen Jugendspielern, deren Pässe nicht umgeschrieben worden sind +++ Beiden Teams werden 9 Punkte abgezogen

Ein Sportgerichtsurteil vom gestrigen Donnerstag sorgt für Aufregung in Fußball-Niederbayern. Die SpVgg Mariaposching aus der A-Klasse Straubing und der SV Schaufling aus der A-Klasse Deggendorf sind zu Punktabzügen verdonnert worden. Das Vergehen der beiden Klubs: Nachwuchsakteure, die in drei für die Bewertung relevanten Partien eingesetzt worden sind, haben über keine zulässige Spielerlaubnis verfügt. Im Fall der SpVgg Mariaposching sind das die Spiele gegen den SV Sossau (12.8.), den RSV Ittling (19.8.) und die SG FSV Straubing/VfB Straubing II (03.09.), bezüglich des SV Schaufling handelt es sich um die Begegnungen gegen den SV Neuhausen II (06.08.), die SpVgg Teisnach (13.08.) und den SV Achslach (19.08.). Alle drei Partien werden nun für die beiden Klubs als verloren gewertet. Heißt im Klartext: Mariaposching und Schaufling werden jeweils neun Zähler abgezogen!

Im Fall der SpVgg Mariaposching stellt sich die Causa wie folgt dar: Drei Nachwuchsakteure waren in der Jugend für die JFG Donau-Wald am Ball, derer die SpVgg Mariaposching angehört. Die Poschinger hätten es nun schlicht versäumt, ein neues Spielrecht für den Stammverein bis zum Stichtag 1. August 2023 zu beantragen. Das wurde nun vom Kreissportgericht in Form eines Punktabzugs sanktioniert. Nach FuPa-Informationen sind noch mehrere Vereine betroffen, denen der gleiche Lapsus unterlaufen ist.

So wirken sich die Urteile auf die Tabelle der A-Klasse Straubing aus.
So wirken sich die Urteile auf die Tabelle der A-Klasse Straubing aus.

Auszüge aus dem Urteil des Kreissportgerichts gegen die SpVgg Mariaposching im Wortlaut:

"Urteil:

I. SpVgg. Mariaposching wird gemäß § 77 Abs. 1 RVO wegen unzulässigen Spielereinsatzes in einem leichten Fall mit einer Geldstrafe in Höhe von € 50,00 belegt.

II. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO für RSV Ittling mit 2:0 als gewonnen und für SpVgg. Mariaposching mit 0:2 als verloren zu werten.

III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 22,46 trägt SpVgg. Mariaposching. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe:

I. Es steht folgender Sachverhalt fest:

Der betroffene Verein SpVgg. Mariaposching hat in dem oben genannten Spiel am 19.08.2023 die Spieler Thomas Ehrl, Daniel Schindlmeier und Sebastian Riedl eingesetzt. Das Spiel endete 5:6 für die SpVgg. Mariaposching. Die drei genannten Spieler waren zu diesem Zeitpunkt für die SpVgg. Mariaposching nicht spielberechtigt. Sie hatten in der Vergangenheit für die JFG Donau-Wald gespielt. Zum Zeitpunkt des Spiels war jeweils kein neues Spielrecht für den ursprünglichen Stammverein dieser Spieler, die SpVgg. Mariaposching, beantragt worden. Erst am 10.9.2023 beantragte die SpVgg. Mariaposching online den Wechsel dieser Spieler von der JFG in den Stammverein. Am 12.09.2023 wurde dann das Spielrecht für die SpVgg. Mariaposching erteilt. Am 15.06.2023 waren die JFG Donau-Wald und die Stammvereine der JFG über das BFV-Postfach per E-Mail vom BFV darüber informiert worden, dass zum 01.08.2023 die ausscheidenden A-Junioren (Jahrgang 2004) das Spielrecht verlieren und die Spielrechte bis spätestens 31.07.2023 auf den jeweiligen Stammverein umgeschrieben werden müssen.

II. Dieser Sachverhalt steht fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen.

1. Dass die betroffenen Spieler eingesetzt wurden, ist unstreitig und ergibt sich aus dem Spielbericht.

2. Der betroffene Verein SpVgg. Mariaposching hält dem Vorwurf des unzulässigen Spielereinsatzes entgegen, dass im Juni 2022 ein Vereinswechsel dieser Spieler von der JFG zur SpVgg. Mariaposching beantragt worden sei und dass die Spieler in den Spielbericht hätten eingefügt werden können, da die Spieler nicht mit roter Schrift und nicht mit einem roten Kreuz versehen gewesen seien.

3. Dieses Vorbringen kann den Vorwurf eines unzulässigen Spielereinsatzes nicht entkräften: "

...

Die SpVgg Mariaposching berät derzeit über das weitere Vorgehen und will sich gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zum Sachverhalt äußern.

Aufrufe: 013.10.2023, 10:45 Uhr
Mathias WillmerdingerAutor