2024-04-29T14:34:45.518Z

Spielbericht
Die Punkte aus dem abgebrochenen Spiel gehen an den SC Rheindahlen.
Die Punkte aus dem abgebrochenen Spiel gehen an den SC Rheindahlen. – Foto: Volkhard Patten

Sportgericht: Odenkirchen II erhält Punkte aus Spiel gegen Rheindahlen

Kreisliga A: Die am 8. März abgebrochene Partie wird mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Odenkirchener gewertet. Rheindahlens Norbert Hübner zeigte sich überrascht davon, was der Gegner am Spielabend gesagt und dann später wiedergegeben habe.

Am Mittwochabend verhandelte das Kreissportgericht den Spielabbruch der Partie zwischen der SpVg Odenkirchen II und dem SC Rheindahlen in der Kreisliga A Mönchengladbach-Viersen am 8. März. Dabei hatten die Rheindahlener kurz vor dem Pausenpfiff das Spielfeld verlassen und nicht mehr weitergespielt. Demnach überraschte das Urteil dann auch wenig. Die Odenkirchener, die zum Zeitpunkt des Abbruchs 2:0 führten, bekommen die Punkte zugesprochen, mit eben diesem Ergebnis.

In der Urteilsbegründung des Kammervorsitzenden Uwe Röhrhoff, die nach kurzer Beratung verkündet wurde, wurde kein Spielraum für diese Entscheidung signalisiert. Eine Mannschaft sei eben der Spielordnung gemäß nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt, selbst wenn diese Entscheidung nachvollziehbar sei. Die Spielordnung übertrage dem Schiedsrichter die Leitung des Spiels. Menschlich sei die Entscheidung Norbert Hübners, einer der beiden Rheindahlener Trainer, im Sinne des Sports nachvollziehbar, die Spielordnung lasse dennoch keinen Spielraum. Von dem sonst in solchen Fällen obligatorischen Ordnungsgeld hat das Gericht abgesehen, weil bei diesem Ablauf niemand zur Ordnung gerufen werden müsse. Röhrhoff nutzte die Gelegenheit, um an die Vereine im Allgemeinen zu appellieren, das Verhalten von Spielern, die nicht ein Mindestmaß an Sensibilität im Umgang miteinander beachten, selbst zu sanktionieren.

Kritische Szene im Rücken des Schiedsrichters

Doch was war vor dem Spielabbruch passiert? Schiedsrichter Nico Thieme, der für sein umsichtiges Vorgehen auch ein Lob des Sportgerichts bekam, schilderte, dass sich vor dem Abbruch in seinem Rücken eine Szene abgespielt habe, die er nicht habe sehen können, weil er ein Geschehen im Strafraum zu beobachten hatte. Da er den Vorgang nicht sah, habe er das Spiel weiterlaufen lassen, kurz darauf fiel das 2:0. Ihm sei dann vorgeworfen worden, dass er das Spiel nicht unter Kontrolle hätte, was er nicht habe nachvollziehen können. Zugetragen wurde ihm danach, dass ein Odenkirchener Spieler einen Stoß mit dem Ellenbogen bekommen haben soll, worauf ein Tritt gegen den Rheindahlener gefolgt sei. Norbert Hübner sei dann auf ihn zugekommen und habe gesagt, dass er das Spiel nicht fortsetzen wolle, weil er davon ausgehe, dass es sonst zu weiteren Zwischenfällen käme. Das konnte der Unparteiische auch nachvollziehen, hätte das Spiel aus seiner Sicht jedoch fortgesetzt. Das wollten auch die Odenkirchener, aber die Gäste blieben bei ihrer Einschätzung.

Hübner wiederum war mit der Darstellung "zu 95 Prozent einverstanden", lediglich habe ihm der Schiedsrichter unmittelbar nach seiner Bekundung gesagt, dass ein Abbruch auch aus seiner Sicht besser sei. Vor allem aber habe er die Odenkirchener nicht verstehen können, die am Abend selbst noch Verständnis für den Schritt bekundet und mit ihm einig gewesen seien, sich dann jedoch FuPa gegenüber am folgenden Tag anders geäußert hatten (wir berichteten hier).

Marc Eßer fällt seit dem Zwischenfall aus

Dass es in der besagten Szene, die der Unparteiische nicht sah, erst zu einem Kontakt des Rheindahleners Marc Eßer gegen Thomas Fialkowski gekommen sei und dieser seinen Gegenspieler dann getreten habe, bestritt letztlich keine der beiden Parteien. Während die Odenkirchener gar keinen Zeugen beibrachten, sagt Eßer aus. Es habe zwar einen Kontakt seinerseits gegeben, von einem Stoß mit dem Ellenbogen könne aber keine Rede sein, Fialkowski sei auch nicht zu Boden gegangen und habe Sekunden nach der Szene das 2:0 erzielt. So schlimm könne der Treffer seinerseits also kaum gewesen sei. Anders verhalte es sich mit dem Tritt, den er habe einstecken müssen. Er hätte an diesem Abend nicht weiterspielen können, hat auch seither weder trainiert noch gespielt.

Das Sportgericht behielt sich vor, auch gegen die beiden Spieler noch Ermittlungen einzuleiten und nach Zeugen zu suchen. Sollten sich diese finden, wäre eine Verurteilung möglich, auch wenn der Schiedsrichter die Szene im Spiel nicht gesehen hat, Ob sich diese Zeugen finden, ist indes fraglich.

Aufrufe: 023.3.2024, 23:30 Uhr
Sascha KöppenAutor