2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
So ist der Abstieg in den Kreisligen von Wuppertal-Niederberg geregelt.
So ist der Abstieg in den Kreisligen von Wuppertal-Niederberg geregelt. – Foto: Thomas Rinke

Update: So läuft der Auf- und Abstieg in den Wuppertaler Kreisligen

Kreisliga-Aufsteiger und -Absteiger: Wer im Fußballkreis Wuppertal-Niederberg aufsteigen darf und absteigen muss, erfahrt ihr im FuPa-Erklärtext. Die Aufstiegsregeln und Abstiegsregeln von Wuppertal-Niederberg einfach erklärt (Stand 22.5.23).

Immer dann, wenn der Frühling da ist, mehren sich die Fragen bei FuPa, in denen es um die Auf- und Abstiegsregelung in den 13 Kreisen des Niederrheins geht. Wie ihr das von uns gewohnt seid, versuchen wir auch diesmal, für Euch ein wenig Licht ins Dunkel der teils nicht ganz leicht zu verstehenden Regelungen zu bringen.

Der Fußballkreis Wuppertal-Niederberg gehört in der Saison 2022/23 zu den Kreisen des Fußballverbandes Niederrhein, die in der Kreisliga A zwei Aufsteiger zur Bezirksliga stellen. Dieser Umstand hat mit der Zahl der Absteiger aus der Bezirksliga nichts zu tun. Anders sieht dies bei den Absteigern aus der Kreisliga A aus. Vier Teams hätte es schon dann erwischt, wenn sich alle Bezirksligisten des Kreises gerettet hätten. Bei einem Absteiger aus der Bezirksliga, der bereits sicher ist, sind es fünf A-Liga-Absteiger, und bei dem letztlich nicht ganz unwahrscheinlichen Fall, dass es zwei oder gar drei Teams erwischt, müssten sogar sechs A-Ligisten absteigen. Das hat auch damit zu tun, dass der Kreis seine A-Liga von 20 auf 18 Mannschaften reduzieren möchte. Von diesem Plan wäre nur abgewichen worden, hätte es sogar sechs oder die maximal möglichen sieben Bezirksliga-Absteiger gegeben. Dann wäre weiter mit 20 Mannschaften gespielt worden, dazu kommt es aber nun nicht, mehr als drei Teams kann es nicht mehr erwischen.

Auf- und Abstieg in Kreisliga B und C laufen analog

Auch die Regelung der Kreisliga B hängt an der Bezirksliga. Aus den zwei Gruppen der Kreisliga B würden jeweils zwei Teams aufsteigen, so lange es nicht mehr als zwei Absteiger aus den Bezirksligen in den Kreis gibt. Zu einem Entscheidungsspiel der beiden B-Liga-Zweiten zur Ermittlung eines dritten Aufsteigers würde es nur dann kommen, wenn genau drei Kreisteams aus der Bezirksliga absteigen. Bei vier und mehr Bezirksliga-Absteigern wären nur noch die Meister der Kreisliga B aufgestiegen gewesen. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga B ist absolut analog zu der in der Kreisliga A. Fünf Mannschaften steigen bei einem Bezirksliga-Absteiger ab, sechs dann bei zwei oder drei Absteigern. Die ungeraden Zahlen von Absteigern würden dann jeweils Entscheidungsspiele der Dritt- oder Viertletzten der Kreisliga B nach sich ziehen.

Parallel zum Aufstieg in der Kreisliga B verläuft auch der der beiden Gruppen der Kreisliga C. Auch hier steigen jeweils zwei Mannschaften pro Gruppe auf, solange nicht mehr als zwei Wuppertaler Bezirksligisten in die Kreisliga A absteigen. Bei drei Absteigern aus der Bezirksliga ermitteln die beiden Zweiten einen dritten Aufsteiger.

In der Kreisliga A entscheidet in Wuppertal bei Punktgleichheit die Tordifferenz, in der Kreisliga B und C allerdings der direkte Vergleich, ehe dann auf die Tore geschaut wird. Gibt es hier eine Gleichheit auch bei den geschossenen Toren, werden Entscheidungsspiele angesetzt. Der Kreisfußballausschuss behält sich vor, zusätzliche Aufsteiger aus der Kreisliga C in die Kreisliga B und von der Kreisliga B in die Kreisliga A aufsteigen zu lassen, um die volle Gruppenstärke in der Kreisliga B und A zu gewährleisten. Gleiches gilt für den Abstieg.

Ihr habt einen Fehler entdeckt? Das kann bei der Fülle an Informationen und Bestimmungen immer mal passieren. Dann meldet Euch doch bitte unter fupa@rp-digital.de, wir kümmern uns dann darum.

Aufrufe: 022.5.2023, 11:28 Uhr
Sascha KöppenAutor