Immer dann, wenn der Frühling da ist, mehren sich die Fragen bei FuPa, in denen es um die Auf- und Abstiegsregelung in den 13 Kreisen des Niederrheins geht. Wie ihr das von uns gewohnt seid, versuchen wir auch diesmal, für Euch ein wenig Licht ins Dunkel der teils nicht ganz leicht zu verstehenden Regelungen zu bringen.
In der Kreisliga A Grevenbroich-Neuss steigt lediglich der Meister in die Bezirksliga auf - ungeachtet der Vorgänge rund um die Kreisteams in der Bezirksliga. Die spielen erst eine Rolle, wenn es um den Abstieg aus der Kreisliga A geht. Hier wird es mindestens drei Teams erwischen, und zwar nur dann, wenn es gar keinen Absteiger aus der Bezirksliga in den Kreis geben würde, was noch möglich ist. Für jeden Absteiger in der Bezirksliga kommt dann einer auch in der Kreisliga A hinzu. Bedeutet: Einen Absteiger aus der Bezirksliga könnte es am letzten Spieltag noch geben, vier Absteiger aus der Kreisliga A wären die Konsequenz.
Ähnlich sieht die Regelung derweil auch für die Kreisliga B aus. Hier steigen ungeachtet aller anderer Regelungen jeweils die Erst- und Zweitplatzierten in die Kreisliga A auf, es wird also vier neue A-Ligisten geben. Der Abstieg aus der Kreisliga B hängt wiederum an der Bezirksliga. Hier steigen sieben Teams insgesamt ab, wenn es keinen Bezirksliga-Absteiger gibt, und es kommt für jedes Team aus dem Kreis, das es in der Bezirksliga nicht schafft, ein Absteiger hinzu. So wären es hier maximal zehn Absteiger gewesen, was aber längst nicht mehr möglich ist:
Erheblich leichter wird es wieder beim Aufstieg in der Kreisliga C, denn hier steigen in allen Konstellationen nur die drei Meister in die Kreisliga B auf.
Bei Punktgleichheit werden die Spiele nach dem Subtraktionsverfahren (Tordifferenz) gewertet. Von dieser Regelung ausgenommen ist die Kreisliga C. Hier wird die Torwertung zunächst nicht angewandt. Stehen zwei oder mehr Mannschaften am Ende der Saison punktgleich, dann wird nach Nr. 23 der Durchführungsbestimmungen des
FVN verfahren, es zählt also der direkte Vergleich.